Seite 1 von 1
Steuergesetze VAZ 2009
Verfasst: 23.04.10 20:21
von akira11
Hallo,
für alle die noch verzweifelt nach den richtigen Gestzestexten suchen, ich habe bei Hugendubel.de noch vom NWB Verlag Wichtige Steuergesetze für den VAZ 2009 bestellen können. Viel Glück euch allen!
Verfasst: 20.06.10 17:02
von Nuramon
Brauch ich für die Klausur zwingend die 2009? Gehen da nicht die 2010??
Verfasst: 20.06.10 17:22
von Sekhmet76
Bis 28.02.2011 gilt in der Klausur Rechtsstand 2009
Du kannst schon mit dem neuen die Klausur schreiben, musst dann aber aufpassen wo es Änderungen gegeben hat und da den alten Rechtsstand berücksichtigen
Verfasst: 20.06.10 19:05
von Powerbiddy
Hey, super, danke! Habe sie schon bestellt, hoffe, dass übermorgen ausgeliefert wird.

Verfasst: 21.06.10 09:07
von erdnuckelchen
Am besten in der Klausur drüber schreiben, mit welchem Rechtsstand du arbeitest, dann gibts keine Verwirrungen seitens des Korrektors

Verfasst: 22.06.10 08:35
von flower1
erdnuckelchen hat geschrieben:Am besten in der Klausur drüber schreiben, mit welchem Rechtsstand du arbeitest, dann gibts keine Verwirrungen seitens des Korrektors

Genau das hat mir die AKAD auch schriftlich gegeben;)
Verfasst: 06.08.10 11:29
von Kianga
Was für ein Spaß. Jetzt habe ich mir bei Hugendubel die beiden Bücher für 2009 bestellt und war sehr dankbar, dass es auch noch beide gab.
Geliefert wurden jetzt allerdings die Steuergesetze für 2010 und die Steuerrichtlinien für 2009

Kann ich damit die Klausur schreiben wenn ich es wie schon erwähnt angebe? Macht es überhaupt Sinn, anzufangen mit den unterschiedlichen Ständen zu lernen oder soll ich es besser zurückschicken?
Ich möchte das Modul ungern verschieben, das würde mal wieder meinen ganzen schönen Plan zerstören

Verfasst: 06.08.10 11:33
von flower1
Kianga hat geschrieben:Was für ein Spaß. Jetzt habe ich mir bei Hugendubel die beiden Bücher für 2009 bestellt und war sehr dankbar, dass es auch noch beide gab.
Geliefert wurden jetzt allerdings die Steuergesetze für 2010 und die Steuerrichtlinien für 2009

Kann ich damit die Klausur schreiben wenn ich es wie schon erwähnt angebe? Macht es überhaupt Sinn, anzufangen mit den unterschiedlichen Ständen zu lernen oder soll ich es besser zurückschicken?
Ich möchte das Modul ungern verschieben, das würde mal wieder meinen ganzen schönen Plan zerstören

hey kianga,
da frag am besten mal bei der akad nach. ich kann dir nur sagen dass in den richtlinien nur der rechenweg drin steht, allerdings gibt es schon einige änderungen für 2010. also evtl kann dir ja jmd ein gesetztbuch stand 2009 leihen.
Verfasst: 09.08.10 21:45
von Kianga
Hallo Flower1,
danke für Deine schnelle Antwort
Habe mittlerweile bei der Akad angerufen. Ich darf mit den beiden unterschiedlichen Buchversionen von 2009 und 2010 die Klausur schreiben, wenn ich es wie erwähnt schon angebe. Aber leider konnte mir keiner sagen, ob ich inhaltlich Schwierigkeiten bekomme, weil die Bücher nicht zusammenpassen.
War nun bei Hugendubel und habe das 2009er Buch anstandslos umgetauscht bekommen. Jetzt sind beide Bücher von 2010 und ich kann loslegen
Viele Grüße
Kianga
Verfasst: 10.08.10 22:41
von luftikust
Das finde ich aber eine sehr komische Antwort von der Akad und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Korrektor da alle Möglichkeiten durch geht wird.
Es hat sich schließlich immer was getan.
Vielleicht täusche ich mich da auch nur aber wer kann denn sonst ne vernünftige Antwort geben ausser die Akad? Sie sind die einzigsten die Kontakt zum Klausursteller oder Korrektor aufnehmen können oder sehe ich das falsch?
Verfasst: 11.08.10 09:41
von flower1
also ich muss stl nochmal machen. zwar mit freiversuch, aber so langsam frag ich mich wie die das bewerten. ist wohl einmal was falsch gerechnet ist alles falsch.
sooooo ein mist!!!!
so nebenbei, ab wann wird denn die klausur auf 2010 umgestellt?
da ich alles für 2009 gelernt habe muss ich mich wenn ich im oktober nochmal schreibe die 2010er verfassung lernen????
Verfasst: 11.08.10 12:00
von luftikust
zur Beruhigung der Rechtsstand 2010 ist erst ab März 2011 relevant.
Also mit September ist das dann gar kein Problem.
Ich drück dir die Daumen, dass es beim nächsten Mal klappt!
Verfasst: 12.08.10 16:39
von flower1
luftikust hat geschrieben:zur Beruhigung der Rechtsstand 2010 ist erst ab März 2011 relevant.
Also mit September ist das dann gar kein Problem.
Ich drück dir die Daumen, dass es beim nächsten Mal klappt!
Oh das ist wenigstens ne gute Nachricht.

Daumen bitte im Oktober drücken

war ja nur ganz knapp vorbei:/