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WIR02 am 01.04.2010 in Stuttgart

Verfasst: 11.04.10 09:26
von ThomasV
Hallo,

ich versuche mal noch was hinzukriegen, waren aber extrem viele Fragen, vielleicht ergänzt noch jemand.

Detail:
Hol-, Bring-, Schickschuld erklären und Erfüllungsort angeben
Wodurch wird Eigentum grundsätzlich geschützt?
Was sind dingliche Rechte? Jeweils 3 für bewegliche und unbewegliche Sachen nennen.
3 wichtigsten gesetzlichen Schuldverhältnisse nennen
Unterschied gesetzliche/vertragliche Schuldverhältnisse
Wann geht beim Versendungskauf die Gefahr nicht bei Übergabe an den Spediteur über?
2 Kaufverträge, die eine besondere Form benötigen, nennen

Mehr fällt mir gerade nicht ein, waren insgesamt etwa 10 - 15 kleine Detailfragen.



Komplex:
Ging einmal um ein verkauftes Bild. Später stellte sich heraus, dass es viel wertvoller war und der Käufer davon wusste. Welche Rechte stehen dem Käufer zu.

Ein Rechtsanwalt kauft für sich privat einen PC. Nach 7 Monaten defekt. Evtl. sind die Kinder daran schuld. Der Hersteller garantiert 1 Jahr lang, kostenlose Reparatur.
Rechte gegen Verkäufer und Hersteller prüfen

Bei einem Rechtsanwalt werden die Räume von W gestrichen. Der beauftragt R, die Decke zu streichen. Dieser trinkt vorher 3 Bier, stößt den Farbeimer um und beschädigt das Faxgerät. W sagt, das passierte öfter. Hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Schadenersatz?

Durch die vielen Detailfragen war die Zeit nicht gerade üppig. Zu viel Zeit konnte man nicht mit Suchen der Rechtsgrundlagen verbringen.

Verfasst: 11.04.10 12:10
von Sekhmet76
Komplex 2 :

der Fall mit dem Angorapulli (Minderung Kaufpreis)

Ausverkauf in einem Möbelgeschaft, Couch wird nicht abgeholt, kurze Fristsetzung, Frist verstreicht, nun will der Verkäufer vom Vertrag zurück treten.

E verkauft an B seinen Golf für 1500 Euro unter Eigentumsvorbehalt und sagt B er dürfe über das Fahrzeug erst verfügen , wenn der Scheck auf seinem Konto gutgeschrieben ist. Der Scheck platzt, E will B zur Rede stellen und stellt fest, das B das Fahrzeug an D für 2000 Euro weiterverkauft hat. Dafür hat sich B als E ausgegeben und perfekt den Personalausweis gefälscht. Kann E von D die Herausgabe des Fahrzeuges verlangen oder von B die 2000 Euro.