WIR03 Klausur 10.04.10 Pinneberg
Verfasst: 10.04.10 19:30
Moin,
anbei ein paar Infos zu der Klausur (WIR03) heute in Pinneberg.
Detailaufgaben:
Welche 2 Gruppen von Rechten des Gesellschafters in der GmbH unterscheidet man? Nennen Sie jeweils 2 Beispiele.
- Nennen Sie die Gründungsschritte einer GmbH.
- Wie haftet die OHG?
- Ab wann ist die OHG Dritten ggü. wirksam?
- Hat die HR-Eintragung der Prokura deklaratorische oder konstitutive Bedeutung?
- Gibt es gesetzliche Beschränkungsmöglichkeiten der Prokura? Wenn ja, nennen Sie diese?
- Was ist der Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften?
- Nennen und erklären Sie die 4 Firmengrundsätze?
Komplexaufgaben (zumindest 2 Fälle der ersten Komplex):
- Fall 1: (12,5P): War mehr oder weniger so: S betreibt Kette von Lebensmittelgeschäften und nimmt große Waren-Mengen von Großhändlern oder Herstellern ab. Er bestellte bei Importeur I 3.000 Dosen Annanas (30 Paletten a 100 Dosen). Diese wurden geliefert, der Gehilfe von S hat die Ware bei der Lieferung allerdings nicht untersucht, sondern sie lediglich entgegengenommen und eingelagert. Erst mehrere Tage später kommt raus, dass einige Paletten nicht mit 100 Dosen beladen waren sondern nur mit 90, so dass insgesamt 300 Dosen zu wenig geliefert wurden. Das passt dem S natürlich nicht, so dass er seiner BuHa anweist nicht den vollen Preis zu bezahlen. Frage: Kann I den vollen Kaufpreis für die Lieferung verlangen?
- Fall 2: ??? Dazu blieb keine Zeit mehr...aber 2 Fälle + die Detail-Fragen sollten locker reichen.
- Fall 3 (15P): Ziemlich genauso, wie folgender Fall aus dem roten Buch: (Es waren lediglich die Namen und die Daten anders und es ging nicht um Bauxit sondern um einen chemischen Rohstoff):
"GmbH bot Rohstofflieferant V am 02.05. „freibleibend“ 10t Bauxit für 60k€ an. V telefonierte daraufhin am 06.05. mit Aluminiumhersteller K, wobei er ihm die 10t Bauxit für 90k€ anbot. K bat sich eine Überlegungsfrist aus und V erwiderte, dass er sich bis zum 31.05. an sein Angebot gebunden halte. K bestellte die 10t bei V schriftlich. Das Schreiben war am 24.05. zur Post gegeben worden. Infolge einer ungeklärten Verzögerung auf dem Postwege ging das Schreiben jedoch erst am 05.06. bei V ein. Nun bestellte V am 06.06. bei der GmbH das am 02.05. angebotene Bauxit. Die GmbH antwortete am 08.06., sie könnte wegen gestiegener Weltmarktpreise nur für 70k€ liefern. V wollte auf deisen Preis ohne Rückfrage bei K nicht eingehen und teilte daher dem K am 24.06. mit, das Bauxit koste jetzt 105k€. Mit diesem Preis war K nicht einverstanden. 1. Ist V berechtigt, von der GmbH die Lieferung zum Preis von 60k € zu verlangen? 2. Ist K berechtigt, von V die Lieferung für 90k € zu fordern?"
Vielleicht können einige Kollegen ergänzen...
Gruss,
Eazy
anbei ein paar Infos zu der Klausur (WIR03) heute in Pinneberg.
Detailaufgaben:
Welche 2 Gruppen von Rechten des Gesellschafters in der GmbH unterscheidet man? Nennen Sie jeweils 2 Beispiele.
- Nennen Sie die Gründungsschritte einer GmbH.
- Wie haftet die OHG?
- Ab wann ist die OHG Dritten ggü. wirksam?
- Hat die HR-Eintragung der Prokura deklaratorische oder konstitutive Bedeutung?
- Gibt es gesetzliche Beschränkungsmöglichkeiten der Prokura? Wenn ja, nennen Sie diese?
- Was ist der Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften?
- Nennen und erklären Sie die 4 Firmengrundsätze?
Komplexaufgaben (zumindest 2 Fälle der ersten Komplex):
- Fall 1: (12,5P): War mehr oder weniger so: S betreibt Kette von Lebensmittelgeschäften und nimmt große Waren-Mengen von Großhändlern oder Herstellern ab. Er bestellte bei Importeur I 3.000 Dosen Annanas (30 Paletten a 100 Dosen). Diese wurden geliefert, der Gehilfe von S hat die Ware bei der Lieferung allerdings nicht untersucht, sondern sie lediglich entgegengenommen und eingelagert. Erst mehrere Tage später kommt raus, dass einige Paletten nicht mit 100 Dosen beladen waren sondern nur mit 90, so dass insgesamt 300 Dosen zu wenig geliefert wurden. Das passt dem S natürlich nicht, so dass er seiner BuHa anweist nicht den vollen Preis zu bezahlen. Frage: Kann I den vollen Kaufpreis für die Lieferung verlangen?
- Fall 2: ??? Dazu blieb keine Zeit mehr...aber 2 Fälle + die Detail-Fragen sollten locker reichen.
- Fall 3 (15P): Ziemlich genauso, wie folgender Fall aus dem roten Buch: (Es waren lediglich die Namen und die Daten anders und es ging nicht um Bauxit sondern um einen chemischen Rohstoff):
"GmbH bot Rohstofflieferant V am 02.05. „freibleibend“ 10t Bauxit für 60k€ an. V telefonierte daraufhin am 06.05. mit Aluminiumhersteller K, wobei er ihm die 10t Bauxit für 90k€ anbot. K bat sich eine Überlegungsfrist aus und V erwiderte, dass er sich bis zum 31.05. an sein Angebot gebunden halte. K bestellte die 10t bei V schriftlich. Das Schreiben war am 24.05. zur Post gegeben worden. Infolge einer ungeklärten Verzögerung auf dem Postwege ging das Schreiben jedoch erst am 05.06. bei V ein. Nun bestellte V am 06.06. bei der GmbH das am 02.05. angebotene Bauxit. Die GmbH antwortete am 08.06., sie könnte wegen gestiegener Weltmarktpreise nur für 70k€ liefern. V wollte auf deisen Preis ohne Rückfrage bei K nicht eingehen und teilte daher dem K am 24.06. mit, das Bauxit koste jetzt 105k€. Mit diesem Preis war K nicht einverstanden. 1. Ist V berechtigt, von der GmbH die Lieferung zum Preis von 60k € zu verlangen? 2. Ist K berechtigt, von V die Lieferung für 90k € zu fordern?"
Vielleicht können einige Kollegen ergänzen...
Gruss,
Eazy