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Unterlagen für Prüfung WIR04

Verfasst: 06.04.10 08:27
von minnikuhl
Hallo zusammen :)

Bereite mich momentan auf die Prüfung in WIR04 vor und habe ein paar Fragen zwecks der Benutzung der Unterlagen in der Prüfung.
Laut Prüfungshinweisen darf ich keine Querverweise machen sondern nur Stellen mit Leuchtmarkern bzw. Seiten mit Post-Its markieren. Dürfen die sich denn wenigstens in den Farben unterscheiden?
Auch gibt es ja zur Vorbereitung eine nette Zusammenstellung von Anspruchsgrundlagen und möglichen Auswirkungen. Darf ich diesen Zettel als Ausdruck mit zur Klausur nehmen? Eigene Texte sind wohl zugelassen, aus dem Internet heruntergeladene jedoch nicht.

Danke für eure Hilfe, würde mir die Vorbereitung erheblich erleichtern :)

Verfasst: 07.04.10 20:33
von Mr. D
Hi,

schreibe in knapp 10 Tagen auch meine Klausur darüber ;)
Soweit ich weiß, ist die Farbe der Post-Its und Markierungen egal, es darf nur nichts drauf geschrieben werden. Unterstreichen darfst du auch....nur eben nichts zusätzlichen hinzuschreiben.

Ich habe mir das BGB und HGB in 3 verschiedenen Farben unterteilt (hier gab es irgendwo eine Auflistung der wichtigsten Paragraphen, sortiert in 3 größere Gruppe). Zur Zeit arbeite ich noch das "rote Buch" durch und markiere mir zusätzlich alle dort angesprochenen § (man kann ja einen ähnlichen Fall erhalten und dann kommt das "ah" Erlebnis - habe ich schon mal ähnlich gehört und dann kurz alle markierten Paragraphen überfliegen ;) ) - Anspruchgrundlagen sind dann noch in einer separaten Farbe markiert.

Das mit den eigenen Texten würde mich dann aber auch interessieren, wobei ich mir das aber nicht ganz vorstellen kann :idea:

Verfasst: 09.04.10 15:42
von marien
Hallo,

ich habe WIR 04 hinter mir, aber dass eigene Texte verwendet werden dürfen, das habe ich nicht erlebt, das wäre ja zu schön.

Markieren in allen möglichen Farben ja, Unterstreichungen, aber nichts geschrieben.

Ich hatte BGB und HGB dabei, aber da war z.B. Aktiengesetz nicht mit drin. Da auch mal Fragen dazu kommen können, ist es schon gut, das mitzuhaben. da kann man ja doch auch mal aus dem Gesetz für die Beantwortung der Detailfragen was "rausholen".

Viel Erfolg
marien

Rotes Buch

Verfasst: 11.04.10 14:03
von gssw
Hallo zusammen,

hier wir immer wieder vom "Roten Buch" gesprochen. Kann mich einer aufklären was das ist und wo ich dieses herbekommen? Scheint anscheinend hilfreich zu sein. danke

Verfasst: 11.04.10 15:35
von minnikuhl
Danke euch allen für die hier erwähnten Tips! Das Aktiengesetz-Buch werd ich mir dann wohl besser auch noch besorgen. Textmarker und Post-Its habe ich inzwischen in 6 verschiedenen Farben hier liege :D
Bei dem roten Buch handelt es sich um "Rechtsfälle aus dem Wirtschaftsprivatrecht" von Eisenmann/Gnauk/Quittnat mit der ISBN 978-3-8252-1271-1. Kostet rund 20€ und enthält eine Fallsammlung inkl. Anleitung zum Lösen von Fällen. Kann das ganze Buch schon nach den ersten gelesenen Seiten empfehlen, gibt auf jeden Fall Sicherheit :)