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Noten und ausgleichen
Verfasst: 22.02.10 10:27
von Lisse
Hallo zusammen,
Ich studiere Bachelor BWL und habe mich jetzt seit 2 Jahren vor WIM03 gedrückt. Im Vorfeld habe ich erfahren, dass man das Modul zusammen mit WIM02 ausgleichen kann....
Super, hab ich mir gedacht, in WIM02 eine 1,7... da kann ja nix mehr schiefgehen....
.... soweit der Plan! In der Realität schaut es etwas anderst aus. Zumindest lese ich die PO so. Wie das bei den anderen, die das erzählt haben, funktioniert haben soll kann ich nicht verstehen.
29 Punkte in der Klausur sind keine rechnerischen 4,3 oder sowas. Alles was schlechter wie 4,0 ist, ist eine glatte fünf! und bei 70/30 ist das dann immer ein Durchschnitt (bei 1,7 in WIR02) von 4,01 also nicht bestanden.
Ausgleichen geht also nur mit ner 1,5 in WIR02 und dann könnte man sogar 0 Punkte abliefern..... seh ich das richtig?????
Gruß
Christian
Verfasst: 22.02.10 10:59
von SSt3008
Ohne etwas falsches zu sagen, aber ausgleichen ist nicht.
Du brauchst ja außerdem deine Credit Points und die gibts nur bei bestandener Prüfung!
Verfasst: 22.02.10 11:03
von hYpe
Von Ausgleichen habe ich auch noch nie was gehört.
Grade beim Bachelor zählt jede Note.
Verfasst: 22.02.10 11:18
von ThomasV
Hi,
als ich habe WIM03 schon hinter mich gebracht und da geisterte auch das Ausgleichen durch den Raum.
Prof. Ruff hat dann mal im Prüfungsamt nachgefragt, weil er es auch nicht glauben konnte. Die Antwort war: Ja, das geht!
Du musst für das Modul mindestens eine 4,0 haben.
Die Rechnung für Dich wäre dann 0,3*1,7+0,7x = 4,0
Mit einer 5,0 wärst Du bei 4,01. Ich meine aber, dass die dritte Stelle abgeschnitten wird. Wenn Du ganz sicher gehen willst, würde ich vorsichtshalber noch nachfragen.
In meinem Kurs haben aber einige, die Klausur unbearbeitet abgegeben, weil sie ausgleichen wollten.
Das gilt aber wohl nur für den Bachelor, nicht für das Diplom.
Aber drandenken: WIM03 bereitet eigentlich nur auf VWL01 vor. Dafür brauchst Du zwar keine Limesberechnung, aber die Grundzüge solltest Du schon verstanden haben.
Grüße
Thomas
Verfasst: 22.02.10 11:20
von hYpe
Sachen gibt's

Das geht aber sonst bei keinem Modul, oder?
Verfasst: 22.02.10 11:36
von ThomasV
hYpe hat geschrieben:Sachen gibt's

Das geht aber sonst bei keinem Modul, oder?
..........ich habe das sonst auch noch nie gehört.
Ich finde aber, es lohnt sich, WIM03 ordentlich zu bearbeiten. Das Niveau der Klausur ist nicht sooooooooo hoch. Da könnte man noch einiges drauflegen. Das Chemie-Unternehmen scheint ja recht oft dranzukommen und auch sonst kommen meist Aufgaben aus dem Ruff-Skript.
............letztlich würde am Ende eine 4,0 im Zeugnis stehen, wo auch eine 2 oder 3 stehen könnte.

Verfasst: 22.02.10 12:05
von FX
Also dann muss sich aber grandios was geändert haben.
Es gibt Credits für WIM03 - wer da ne 5 hat im Bachelor Studiengang, dem fehlen die Credits und das wars dann. Natürlich gibt es eine Gesamtnote für zusammengefasste Module, da wird dann gerundet usw.
Jedes Modul muss bestanden werden.
Sorry, ich denke, da wurde was komplett missverstanden.
Ein Ausgleichen von nicht bestandenen Modulen gab es bis vor wenigen Monaten definitv nicht. Und ganz im Ernst, es wäre mir absolut neu und auch unverständlich, wenn man das so herbeirechnen dürfte.
FX
Verfasst: 22.02.10 12:07
von Chandini
hYpe hat geschrieben:Sachen gibt's

Das geht aber sonst bei keinem Modul, oder?
Ich denke, das geht bei jedem Modul. Warum sollte es nur WIM03 sein? Sobald man mehrere Einzelfächer zu einem Modul zusammenfasst, brauchst ja als Modulnote mind. 4,0.
Bei WIM03 wird es halt bekannter sein, weil das ja nun nicht gerade ein Lieblingsfach ist
Ich denke aber auch, dass WIM03 machbar ist. Und wenn man ne leere Klausur abgibt, nur weil man ausgleichen kann, hat man ja trotzdem die schlechte Note im Zeugnis stehen. Bisschen was geht doch immer.
@Lisse: Beim BSc zählt WIM03 zusammen mit WIM04 und da ist das Verhältnis 60% (WIM04) zu 40% (WIM03). Da sieht es mit dem Ausgleich schon anders aus.
Verfasst: 22.02.10 12:14
von Chandini
FX hat geschrieben:Sorry, ich denke, da wurde was komplett missverstanden.
Ein Ausgleichen von nicht bestandenen Modulen gab es bis vor wenigen Monaten definitv nicht. Und ganz im Ernst, es wäre mir absolut neu und auch unverständlich, wenn man das so herbeirechnen dürfte.
Ich hatte den Fall zwar nicht selbst, aber bei einer Freundin von mir war es so. Sie hat WIM03 nicht bestanden. Und in dem Brief von der AKAD stand drin, sie muss bei WIM04 mind. Note x erreichen, um das Modul bestanden zu haben, wenn es bei WIM03 auch im zweiten Anlauf nicht reichen sollte.
Verfasst: 22.02.10 12:16
von Toby66
Hallo zusammen,
ich meine auch, daß FX Recht hat - aber ich kann, da ich ja schon fertig bin, nicht mehr in der aktuellen SPO nachlesen. Die Recht-Module wurden zumindest zu meiner Diplomprüfung zu einem Fach "Recht" zusammengezogen, und da kann man eine schlechte Note in WIR 02 sozusagen mit einer guten in WIR 03 ausgleichen. Aber: eine schlechtere Note als 4,0 heißt "nicht bestanden", d.h. das Modul hat man dann gar nicht absolviert - also ist auch nichts zum ausgleichen da. Und die Credits fehlen auch.
Falls es wundersamerweise für WIM03 eine andere Regelung geben sollte, dann verstehe ich nun wieder nicht, warum so viele die Klausur wiederholen müssen (das wäre ja dann überflüssig).
Viele Grüße
Thomas
@Lisse
Verfasst: 22.02.10 12:20
von mrcarpelife
Hallo,
ist mir auch passiert.
Ich hatte 28,5 Punkte in WIM03.
In WIM02 eine 2,0.
Rechnerisch hätte eine 4,7 gereicht um zu bestehen.
Es gibt aber maximal ne 4,0.
Ab 30 Punkte und darunter = 5.0
Ich ärgere mich maßlos, dass selbst in den Teilnoten der strenge Spiegel angewendet wird.
Streng genommen zählt der Gesamtschnitt.
Beschwert man sich bei der AKAD, kriegt man nur Hinweise auf die PO als Antwort bzw. dass die das so machen müssen, weil das mit der staatlichen Anerkennung zu tun hat - und es die staatlichen auch so machen.....
Auf sachliche Kritik an der zu schweren Klausur wird nicht reagiert,
das scheint niemand wirklich ernst zu nehmen.
Ich werde Klausureinsicht nehmen. Vielleicht kann ich die 2,5 Punkte ja rausquetschen.
Dass die Akad für die Untersuchung eines Widerspruchs 250 Euro als Vorkasse will, ist eine Unverschämtheit und soll wohl jeden Widerstand im Keim ersticken.
beste Grüße und weiterhin toi toi toi,
mcl
Verfasst: 22.02.10 12:56
von Sekhmet76
das funktioniert tatsächlich. Da ich kaum Zeit hatte zu üben, hatt ich in Pinneberg angefragt.
Man kann WIM03 mit WIM02 ausgleichen, da allerding wie bereits festgestellt wurde alles unter 31 Punkten mit 5.0 bewertet wird, funktioniert das nur wenn man in WIM02 eine 1.0 oder 1.3 hat.
Allerdings sieht man die schlechte Note im Zeugnis und ob man das wirklich will?
Ich kann meinen Vorredner aber nur zustimmen WIM03 ist kein Hexenwerk, das wichtigste ist die Übung die hat mir gefehlt.
Ich hab WIM03 aber auch so bestanden.
Verfasst: 22.02.10 13:41
von FX
Krass..... also dass es so was gibt....ok, wieder was gelernt.
Verfasst: 22.02.10 13:55
von AlexR
...find ich auch krass, aber der Einser Schnitt ist dann zerstört, dass muss jedem bewußt sein!
Beim Diplom gibt's sowas auf jeden Fall nicht, weil ja jede (einzelne) Klausur bestanden sein muss, bevor man ins Hauptstudium will.
Ich hoffe, diejenigen, die WIM03 leer abgeben haben, haben den Stoff wenigsten begriffen und waren nur zu faul zum schreiben.
Ein ökonomisches Studium ohne Kenntnis von Grenz- und Extremwertberechnung geht gar nicht...auch wenn es heute der Computer macht und in der Praxis nicht gebraucht wird - jeder Student der Wirtschaftswissenschaften sollte da solide Grundkenntnisse haben.
Wäre ja wie ein Arzt, der nicht Blut abnehmen kann (macht ja in der Praxis die Krankenschwester)

Verfasst: 22.02.10 13:58
von SSt3008
Also wer in WIM02 eine 1,0 bzw. 1,3 schafft, der sollte auch eine WIM03 Klausur zumindestens bestehen können...
Außerdem machen wir ja schließlich ein Studium und sind nicht mehr in der Grundschule. Kann mich in diesem Punkt nur meinen Vorredner anschließen, ein Hexenwerk ist das bestehen nicht, auch wenn es einfacherer Module gibt (habe selbst lange gesessen bis ich es im Schädel hatte).