Abarbeiten der Studienmodule hinsichtlich des Verständnisses
Verfasst: 27.01.10 15:48
Hallo an alle,
wenn ich es recht übersehe, bietet die AKAD im Rahmen der Studienmöglichkeiten 4 Module an (WIR01 - WIR04). Der oder die eine oder andere wird sich nun sicherlich fragen (in Abhängigkeit des gewählten Studienganges), wie diese Module zusammenhängen.
Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass meine nachfolgenden Zeilen ausschließlich auf Basis meiner persönlichen Erfahrung und Einschätzung entstanden sind.
Grundsätzlich halte ich es für erforderlich, die Studienschritte in der richtigen Reihenfolge zu absolvieren.
Grundlegend ist m. E. nach das Verständnis der Lerneinheit WIR102 - Allgemeine Rechtsgeschäftslehre -. Die in dieser Lerneinheit vermittelten Kenntnisse ziehen sich wie ein roter Faden durch die "Juristerei". Hier werden Themen und Begriffe erläutert, die später in den anderen Modulen als Wissen vorausgesetzt werden. Man könnte auch sagen, hier ist ein wesentlicher Bauplan, der vermittelt wird. Stellt Euch vor, Ihr seit Feuerwehrleute, die in einem verqualtem Gebäude vorrücken müsst; die allgemeine Rechtsgeschäftslehre ist dieser Grundbauplan, anhand dessen Ihr vorgehen könnt. Alle anderen folgenden Themen basieren immer und immer wieder auf dem Wissen aus diesem Bereich des Rechts. Dieser Bereich sollte m. E. nach zuverlässig beherrscht werden, d. h. das abstrakte Wissen sollte einigermaßen zuverlässig auf reale Sachverhalte übertragen und angewendet werden können.
Danach sollte meines Erachtens nach dem Heft WIR203 besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dass heisst nicht, dass im Bereich des Moduls WIR02 die anderen Teilmodule unbeachtet bleiben sollen. WIR203 ergänzt nur WIR102 logisch.
Wer nun das allgemeine Schuldrecht beherrscht, angereichert um das Wissen um gesetzliche Schuldverhältnisse und das Sachenrecht, kann sich an die "Reste" von WIR02 heranwagen.
Erst nach einem zuverlässigem Beherrschen von WIR02 sollte m. E. nach mit WIR03 begonnen werden.
Nicht zu vergessen sind die Teilmodule in WIR, die das eigentliche Abarbeiten juristischer Sachverhalte erklären und erläutern. Diese sollten meines Erachtens nach parallel gelernt werden, denn mit dem reinen Aufsuchen eines Tatbestandes und der freudigen Feststellung der Rechtsfolge allein ist nichts gewonnen, denn es kann Gegenrechte geben, die leider bei der Klausur darstellend geprüft werden müssen.
So, jetzt klemme ich mir alle weiteren Klugscheißereien und freue mich auf Reaktionen und Stellungnahmen!
Gruss
G. Reiff
wenn ich es recht übersehe, bietet die AKAD im Rahmen der Studienmöglichkeiten 4 Module an (WIR01 - WIR04). Der oder die eine oder andere wird sich nun sicherlich fragen (in Abhängigkeit des gewählten Studienganges), wie diese Module zusammenhängen.
Ich möchte an dieser Stelle klarstellen, dass meine nachfolgenden Zeilen ausschließlich auf Basis meiner persönlichen Erfahrung und Einschätzung entstanden sind.
Grundsätzlich halte ich es für erforderlich, die Studienschritte in der richtigen Reihenfolge zu absolvieren.
Grundlegend ist m. E. nach das Verständnis der Lerneinheit WIR102 - Allgemeine Rechtsgeschäftslehre -. Die in dieser Lerneinheit vermittelten Kenntnisse ziehen sich wie ein roter Faden durch die "Juristerei". Hier werden Themen und Begriffe erläutert, die später in den anderen Modulen als Wissen vorausgesetzt werden. Man könnte auch sagen, hier ist ein wesentlicher Bauplan, der vermittelt wird. Stellt Euch vor, Ihr seit Feuerwehrleute, die in einem verqualtem Gebäude vorrücken müsst; die allgemeine Rechtsgeschäftslehre ist dieser Grundbauplan, anhand dessen Ihr vorgehen könnt. Alle anderen folgenden Themen basieren immer und immer wieder auf dem Wissen aus diesem Bereich des Rechts. Dieser Bereich sollte m. E. nach zuverlässig beherrscht werden, d. h. das abstrakte Wissen sollte einigermaßen zuverlässig auf reale Sachverhalte übertragen und angewendet werden können.
Danach sollte meines Erachtens nach dem Heft WIR203 besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dass heisst nicht, dass im Bereich des Moduls WIR02 die anderen Teilmodule unbeachtet bleiben sollen. WIR203 ergänzt nur WIR102 logisch.
Wer nun das allgemeine Schuldrecht beherrscht, angereichert um das Wissen um gesetzliche Schuldverhältnisse und das Sachenrecht, kann sich an die "Reste" von WIR02 heranwagen.
Erst nach einem zuverlässigem Beherrschen von WIR02 sollte m. E. nach mit WIR03 begonnen werden.
Nicht zu vergessen sind die Teilmodule in WIR, die das eigentliche Abarbeiten juristischer Sachverhalte erklären und erläutern. Diese sollten meines Erachtens nach parallel gelernt werden, denn mit dem reinen Aufsuchen eines Tatbestandes und der freudigen Feststellung der Rechtsfolge allein ist nichts gewonnen, denn es kann Gegenrechte geben, die leider bei der Klausur darstellend geprüft werden müssen.
So, jetzt klemme ich mir alle weiteren Klugscheißereien und freue mich auf Reaktionen und Stellungnahmen!
Gruss
G. Reiff