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WIR03 Frage zur EA Aufgabe 8

Verfasst: 24.01.10 13:40
von Lilly
Hallo zusammen,

irgendwie komme ich mit der Formulierung der Anspruchsgrundlage so gar nicht klar. Ich habe mal versucht ein Anspruchsgrundlage für die Einsendeaufgabe Nr.: 8 zu formulieren, bin mir aber total unsicher. So sieht diese aus:

Frage: a) Kann der Lieferant des Transporters mit Erfolg von Aloys Bezahlung des Kaufpreises verlangen?

Anspruchsgrundlage: Ist ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Aloys und dem Lieferanten des Transporters zustande gekommen, so dass die Kaufpreiszahlung gem. § 433 (2) BGB von dem Lieferanten des Transporters gefordert werden kann?

Wie geht ihr die Sache an, um eine Anspruchgrundlage zu formulieren? Ich bin am Verzweifeln und wäre über eure Hilfe sehr dankbar.

Verfasst: 24.01.10 13:56
von Der_Andi78
Hi Lilly,

ich häng grad bei WIR02 rum - Daher kann ich nur ein wenig "Senf" hinzugeben - vielleicht hilfts ?!

So meine Gedanken zu deinem Post ;)

In Aufgabe 8 sollst du ja die Lösung der Frage finden und keine Anspruchsgrundlage formulieren. Nebenbei formuliert die Anspruchsgrundlage das Gesetz - Du musst sie nur finden - Ob das hier 433 ist, kann ich dir (mit meinem WIR02-Wissen) nicht sagen - Würde das Problem aber irgendwo bei den Rechten und Pflichen des Prokuristen ansiedeln, oder? Weiterhin scheint sich ein Problem zu ergeben, da die Prokura nicht im HR eingetragen wurde...

Wenn du die passende Anspruchsgrundlage gefunden hast, musst du nur noch die Tatbestandsvoraussetzungen aus dem Gesetzestext herauslesen und prüfen, ob sie auf den Sachverhalt passen...

Soviel zu meinen Gedanken, hoffe es hilft ein wenig ?!

Andi

Verfasst: 24.01.10 14:20
von Lilly
Hi Andi,

Danke für deine schnelle Antwort...

Nur mal kurz für mein Verständnis, warum muss ich keine Anspruchgrundlage finden, wenn ich die Aufgabe lösen will? Das erste ist doch die Anspruchsgrundlage finden, dann die Subsumtion und zum Schluss kommt das Ergebnis – oder nicht? Wenn ich schon Probleme bei der Formulierung der Anspruchgrundlage habe, wie soll ich dann subsumieren oder gar zu einem Ergebnis kommen?

Dann schreibst du: "Nebenbei formuliert die Anspruchsgrundlage das Gesetz - Du musst sie nur finden"... damit beschreibst du mein Problem sehr treffend. Ich habe das Problem, dass ich diese nicht wirklich finde, oder in diesem Fall meine ich sie gefunden zu haben und wenn ich sie nicht gefunden habe, wie sieht sie dann in Wirklichkeit aus und wie soll ich sie formulieren?
Klingt sehr verwirrend und ist es auch für mich.

Ich komme irgendwie gar nicht klar...

Verfasst: 24.01.10 14:21
von Der_Andi78
Nicht das wir uns falsch verstehen, du musst die finden, du musst sie nicht formulieren (wie du das im 1.Post geschrieben hast)


Ich versuchs mal so (auf WIR02 Basis)

Wenn ich prüfen will, ob eine Mietminderung in Ordnung ist, muss ich die Anspruchsgrundlage finden. Die steht im Gesetz! das wäre 536 BGB

Dann prüf ich die Tatbestandsvoraussetzungen ab, d.h.

wurde ein Mietvertrag geschlossen ? Ja/Nein
Liegt ein Mangel an der Mietsache vor? Ja/Nein
War der Mangel schon vor Mietvertragsunterschrift dem Mieter bekannt? Ja/Nein

So meint ich das...

Verfasst: 24.01.10 14:37
von Der_Andi78
Also anfangen würde ich mit dem Kaufvertrag...
Vss. wäre ja 2 übereinstimmende Willenserklärungen...

Dann würde ich schauen, ob der Paul überhaupt eine WE rechtskräftig abgeben kann ... da nicht im HR eingetragen - eventuell § 177 (Vertragsabschluss ohne Vertretungsmacht)

Aber das jetzt nur so mal so aus der Hüfte heraus ;)

@Der_andi

Verfasst: 24.01.10 14:46
von GReiff
Hallo zusammen,

nur ein kurzer Hinweis zur Prokura: Die Eintragung der Prokura ist rein deklaratorisch! Im Ergebnis heißt dies, dass die erteilte Prokura auch in der Zeit bis zu einer Eintragung ins HR wirksam ist. Also --> Regelungen zur Stellvertretung aus § 164 Abs. 1 Satz 1 BGB beachten.

Verfasst: 24.01.10 14:48
von Der_Andi78
Danke...siehst der Unterschied deklaratorisch und konstitutiv hätt ich vergessen

Lösungsvorschlag

Verfasst: 24.01.10 16:13
von GReiff
Hi Lilly,

versuch´s mal damit (ist nicht ganz nach der reinen Lehre und ich hab´s schnell zusammengezimmert):

Anspruchsgrundlage des Lieferanten könnte § 433 Abs. 2 BGB sein.

Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines wirksamen Kaufvertrages zwischen Aloys und dem Lieferanten.

1. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, wenn sich die Vertragsparteien über alle wesentlichen Punkte des Vertrags geeinigt haben.

Nach dem SV kauft Paul den Transporter vom Lieferanten für 31T€. Daraus ist zu schließen, dass alle wesentlichen Voraussetzungen (Angebot, Annahme, Einigung, Übergabe) stattgefunden haben.

2. Fraglich ist, ob Paul den Aloys wirksam beim Vertragsabschluss vertreten hat.

Wirksam ist das Rechtsgeschäft dann, wenn Aloys beim Abschluß durch Paul vertreten wurde.

Vertreten wird Aloys durch Paul dann, wenn er diesem einen Vollmacht (§ 166 II BGB) erteilt hat. Die Vollmachtserteilung kann auch nur gegenüber dem Vertreter erfolgen (§ 167 I BGB).

Aloys ist im Handelsregister eingetragen. Er hat Paul zum Prokuristen ernannt. Über Beschränkungen der Prokura des Pauls ist dem SV nichts zu entnehmen (würde auch nur im Innenverhältnis von Bedeutung sein! § 50 I HGB – die Eintragung der Prokura ins HR hat nur deklaratorischen Charakter). Prokura ist ein handelrechtlicher Spezialfall der Vollmacht. Gem. § 49 HGB umfasst die Prokura alle Geschäfte die das Handelsgewerbe mit sich bringt.

Paul hat somit wirksame Vertretungsmacht gem. §§ 164 I Satz 1, 167 I BGB i. V. m. § 49 HGB für das Handelsgeschäft des Aloys. Gem. § 50 I HGB ist eine Beschränkung der Prokura Dritten gegenüber unwirksam.

3. Das Rechtsgeschäft wird nach dem SV im und für das Handelsgeschäft des Aloys durch den Paul ausgeführt.

Gem. § 164 I BGB i. V. m. § 166 II BGB muss sich der Aloys das Handeln des Paul als Prokuristen zurechnen lassen. Gem. § 50 I HGB wäre eine Beschränkung der Prokura gegenüber dem Lieferanten unwirksam.

Auch ist der Kauf eines Transporters von der Prokura gedeckt, da dies bei einer Möbelfabrik durchaus als üblich anzusehen ist.

4. Ergebnis

Es wurde zwischen der Firma Panther und damit Ihrem Inhaber Aloys und dem Lieferanten ein wirksamer Kaufvertrag über den Transporter geschlossen, da Aloys durch seinen Prokuristen Paul wirksam beim Vertragsabschluss vertreten war.

Gem. § 433 II BGB ist Aloys somit zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.

Verfasst: 24.01.10 16:43
von Der_Andi78
Hut ab ...

Verfasst: 24.01.10 18:18
von Lilly
Hallo GReiff,

Danke schön... und wie Andi schon schreibt: "Hut ab!". Ein bisschen Zeit habe ich ja noch bis zum 13.02., aber ob ich das je so hinbekomme, bezweifle ich gerade ein bisschen.

Wie bist du an dieses Modul rangegangen? Ich weiß gar nicht, wie ich zu den ganzen Paragraphen komme... Die Detailfragen sind ja eher leicht, aber die Komplexaufgaben scheinen mir im Augenblick fast unlösbar... Das berühmt Rote Buch habe ich, aber jeder neue Fall den ich angehe, endet in der Unlösbarkeit für mich.


@andi - dir auch noch mal vielen Dank

Verfasst: 25.01.10 13:23
von Der_Andi78
Lilly hast schon WIR02 ??? Ich glaub da werden die grundlagen aus WIR01 ein wenig weiter verfestigt

Verfasst: 25.01.10 15:26
von Lilly
Hi Andi,

ich habe schon befürchtet, dass du mich das fragen wirst! Und ja, ich habe WIR02 schon mal gemacht, muss aber wiederholen :oops: . Jetzt will ich mir mit WIR03 den Mut zum 2. Versuch WIR02 holen. Aber wenn das Lösen der Aufgaben in den kommenden Tagen nicht besser wird, werde ich die Klausur auch das fünfte Mal absagen. Da mache ich mir kein X vors U. Nur weiß ich langsam nicht mehr, wie ich mich auf diese Module vorbereiten soll. Ich bin da ziemlich ratlos...

WIR02

Verfasst: 25.01.10 15:50
von V
hallo Lilly,

also ich würde dir empfehlen das rote Buch zu kaufen und dort die Fälle zu bearbeiten, mir hilft es zumindest sehr...ich hoffe ich irre mich nicht bei der Klausur...aber bis jetzt find ich die Fälle sehr hilfreich!!! Ist nur ein Rat.
lg V.

Verfasst: 25.01.10 17:29
von Schwabe
Also das rote Buch ist Pflicht meiner Meinung nach. Dass das Modul WIR03 echt nicht ganz easy ist, zeigt die Notenauswertung der Akad: 91 % aller Klausuren sind (gerundet) Note 3 oder schlechter. Ohne gute Vorbereitung kanns da schon knapp werden...

Verfasst: 25.01.10 18:20
von Lilly
hallo zusammen,

das berühmte Rote Buch habe ich und versuche auch die Aufgaben zu lösen, aber irgendwie will sich bei mir keine Klausurroutine einstellen. Bei jeder neuen Aufgabe stehe ich vor den selben Problemen. Was ist die Anspruchgrundlage? Meistens bekomme ich dann keine Struktur in die Subsumtion auch wenn vielleicht das gefühlte Ergebnis stimmt, aber darauf gibt es keine Punkte, wie ich bei der WIR02 schmerzlich erfahren musste. Wie macht ihr das? Ich habe bei der Lösung der Aufgaben einen völligen Knoten im Kopf. Ich würde das gern mal an einer Aufgabe aus dem roten Buch mit euch durch gehen. Klar ist ja da die Lösung... Mir geht es darum, was würdet ihr dazu in der Klausur schreiben und das möglichst mit Anspruchgrundlage, Subsumtion und Ergebnis so wie es die AKAD-Hefte lehren. Nehmen wir z.B. den FALL 28 – Der falsche Werbeleiter. Der ist kurz und knackig. Ihr würdet mir damit sehr helfen, irgendwie muss doch dieser Knoten in meinem Kopf zu lösen sein.

Vielen Dank im Voraus von einer Verzweifelten...