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WIR02 Klausur vom 19.12.09 Stuttgart

Verfasst: 20.12.09 13:08
von bavarianwarrior
Leider sind meine Erinnerungen doch recht Lückenhaft...

Detail:
5 Nennungen von Pfandrechten
Wann kann ein Mietvertrag gekündigt werden?
Welche Form ist beim Mietvertrag über Wohnraum vorgeschrieben?

Komplex 1:
Fall 23 rotes Buch (nachträglicher Eigentumsvorbehalt)

Würstlstandfall (hier bereits gepostet: A bittet B den Stand zu übernehmen, B stimmt zu und sagt kurzfristig ab, weil sie sich nicht "die Beine in den Bauch stehen" will. A muss Aushilfe einstellen. Kann A Schadenersatz verlangen?)

Ich hoffe, gemeinsam gringen wir noch mehr zusammen.

Zum Seminar: Für die Klausur hat's jetzt nicht wirklich viel gebracht. Die Schwerpunkte (z.B. Unmöglichkeit) die gesetzt wurden, kamen nicht dran, oder ich hab sie nicht erkannt.

Viele Grüße,

Bastian

Verfasst: 20.12.09 20:20
von BWLlerin
Ergänzungen

Detailaufgaben
- Welche Garantiearten kennen Sie?
- Erklären Sie die Gefahrentragung, und welche Ausnahmen gibt es?
- Was ist ein Grundstück?
- Wie wird ein Grundstück verkauft? Welche Vorgaben sind zu beachten?

Komplex 2
a) Fall mit Rechtsanwalt, der Drucker kauft, aus der Musterklausur (1:1 übernommen!)
b) schon gepostet: K lässt sich Herd liefern. Beim Aufstellen machen die Mitarbeiter der Verkäufers versehentlich Kratzer ins Parkett. Kann K Schadensersatz dafür verlangen? Kann der Verkäufer die Transportkosten verlangen?
c) schon gepostet: Jemand verleiht ein Buch, braucht es bis zu Klausur zurück, setzt Nachfrist, bekommt das Buch immer noch nicht, weil der Entleiher damit in Urlaub gefahren ist. Verleiher kauft neues Buch, das teurer ist. Kann er Schadensersatz für den höheren Preis verlangen?