Seite 1 von 1

BewG

Verfasst: 26.11.09 16:32
von Speeed
Hallo,
ich hab jetzt öfters mal gelesen, dass eine Frage zum BewG dran kam. In der Form von:
...Bezeichnung der Bemessungsgrundlage bei einer Erbschaft laut Bewertungsgesetz ... (Schmuck, Gebäude etc)

Wie geht man an die Aufgabe ran? Im BewG hab ich noch nichts sinnvolles gefunden.

Gruß Speed

Verfasst: 26.11.09 18:43
von Der_Andi78
Ist das BewG nicht in den NWB drin - ich denk mal, wenn das drankommt dann nur 121 bzgl. der Gegenstände (wenn überhaupt) - eher das Ding mit der Bewertung bei kalkulatorischer Miete, oder???