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Werbungskosten

Verfasst: 31.10.09 11:23
von paullox
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung können als Werbungskosten abgezogen werden :

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... &linked=pm

http://www.spiegel.de/wirtschaft/servic ... 92,00.html

gut zu wissen, wie ich finde.
die frage ist dann: wie sieht es aus, wenn jemand keine ausbildung gemacht hat? Gruß

Verfasst: 31.10.09 13:26
von SebastianMA
Dann gilt sicherlich die Regelung mit der 4000€-Grenze Sonderausgaben, vermute ich mal ganz stark.

Verfasst: 31.10.09 23:54
von SeeYou
Also ich hab keine Ausbildung gemacht. Und bekomme die Kosten fürs Studium voll als Werbungskosten anerkannt.

Musste zwar mal eine Erklärung abgeben, was das ganze mir meinem Job zu tun hat. Aber seit dem Ruhe...

Mein Fazit: Einfach versuchen....solange man herleiten kann, dass man seinen Beruf fördert und damit den Arbeitsplatz sichert, ist die Chance ganz gut.

//Chris

Verfasst: 09.11.09 19:37
von maultier
Nachdem das Finanzamt auch dieses Jahr wieder mein Studium nicht als Werbungskosten anerkannt hat (trotz vorhandener Berufsausbildung), habe ich Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt.
Heute habe ich ein Schreiben bekommen, dass der Einspruch ruht bis der Bundesfinanzhof in dem Verfahren AZ.: VI R 14/07 eine Entscheidung gefällt hat.
Ich dachte die Entscheidung ist schon gefallen? Weiß da jemand mehr wie das jetzt aussieht und ob da demnächst noch neue Entscheidungen anstehen?

Verfasst: 09.11.09 19:57
von stefanott
u

Verfasst: 09.11.09 21:23
von maultier
Die Seite kannte ich schon, allerdings werde ich aus dem Beamten-Deutsch einfach nicht schlau...

...

Verfasst: 10.11.09 08:20
von modeman99
Ich kann das Studium als Werbungskosten absetzen, weil die
"Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis" steht. Erklärung musste ich keine abgeben, da der Bezug offensichtlich ist. Ist das bei dir nicht gegeben? Dann sollte es ja über die Erklärung gehen.
Allerdings weiss ich nicht, ob dies in der aktuellen Rechtsprechung aufgehoben wurde.

Verfasst: 10.11.09 09:00
von maultier
Ich habe eine Ausbildung zum staatl. gepr. Informatiker gemacht und studiere Wirtschaftsinformatik. Habe schon vor 2 Jahren eine Erklärung vom Arbeitgeber abgegeben. Das hat das Finanzamt aber nicht interessiert, da angeblich ein Erststudium grundsätzlich nicht als Werbungskosten angegeben werden kann.

Finanzbeamte scheinen Probleme mit Leseverständnis zu haben

Verfasst: 10.11.09 14:46
von mammamia
Hallo zusammen,

nachdem das Finanzamt bisher, d.h. für die Jahre 2006 und 2007 ohne weitere Nachfrage den Abzug der Studiengebühren als Sonderausgaben akzeptiert hatte, wurden mir diese für 2008 plötzlich nicht mehr anerkannt.

Bis dahin hatte ich mich auch noch nicht so mit der Thematik auseinandergesetzt, aber mittlerweile bin ich zu der Einschätzung gelangt, dass viele Finanzbeamte einfach Probleme mit dem Leseverständnis haben und zudem auch keine Ahnung welche Berufs- und Studienabschlüsse in Deutschland existieren.

Es ist ganz klar definiert, was im Sinne der Finanzgesetzgebung eine Erstausbildung ist, nämlich eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium. Diese sind als Sonderausgaben abzugsfähig bis zu einem Höchstbetrag von €4000,-.

Alle anderen Bildungsunternehmungen werden als Weiterbildung eingestuft. Dazu zählen Umschulungen, Aufnahme eines weiteren Studiums (wohlgemerkt nach Abschluss des ersten, problematisch ist hier nur die Einordnung zweier parallel absolvierter Studien), etc.pp
Diese sind bei entsprechendem (vom Finanzamt nachzuvollziehenden) Zusammenhang mit der gegenwärtigen Berufstätigkeit in voller Höhe, also unbeschränkt, abzugsfähig. Eine entsprechende Begründung sollte man schon bei der Hand haben oder noch besser, wenn vorhanden, vom Arbeitgeber belegt bekommen. Auch der vorweggenommene Abzug von Werbungskosten für eine in Zukunft angestrebte Tätigkeit ist mit entsprechender Begründung möglich, unabhängig vom späteren tatsächlichen Erfolg.

Habe leider gerade die entsprechenden Paragrafen nicht zur Hand, kann aber bei Interesse Ende der Woche noch mal die entsprechenden Passagen raussuchen.

Was an diesen gesetzlichen Vorgaben nicht zu verstehen ist, kann ich nicht nachvollziehen... Vor allem bei Leuten, die sich den ganzen Tag mit nichts anderem beschäftigen :roll:

So weit, so gut. Mein Einspruchsverfahren zieht sich jetzt schon seit Anfang Juli hin. Habe jetzt aber seit der Einreichung "weiterer Unterlagen zur Klärung des Sachverhaltes" schon seit über zwei Wochen nichts mehr gehört oder gesehen und hoffe, dass ich demnächst den geänderten Bescheid mit anerkannten Sonderausgaben für Studienzwecke im Briefkasten habe...

Ich kann nur jedem raten, hartnäckig zu bleiben. Aufgrund der angespannten Finanzlage der öffentlichen Kassen haben die Sachbearbeiter Anweisung bekommen, alles was irgendwie abgelehnt werden kann abzulehnen. Hier vertraut man mal wieder auf die Unwissenheit und Faulheit der so mündigen Bürger. Wer das einfach so hinnimmt, hat schon von vornherein verloren.

Allen, den es gerade ähnlich ergeht, viel Erfolg und Durchhaltevermögen. Steter Tropfen höhlt ja bekanntlich den Stein...

LG mammamia

Verfasst: 11.11.09 07:43
von SebastianMA
Du erwähnst immer Sonderausgaben, meinst doch sicherlich Werbungskosten (höher als 4000€), oder?

Verfasst: 11.11.09 09:27
von maultier
Ich habe gerade mit meiner Sachbearbeiterin im Finanzamt München telefoniert und gefragt warum mein Einspruch ruht, obwohl in der Sache schon vom Bundesfinanzhof ein Urteil gefällt wurde. Sie sagte, dass sie inzwischen angewiesen wurden ein Erststudium nach einer Ausbildung als Werbungskosten anzuerkennen. Sie meinte aber auch, dass man grundsätzlich nicht alles wissen kann und dann deshalb ein solcher Einspruch mal "durchrutschen" kann. Sie wird meinen Fall aber sofort neu bearbeiten. Mal schauen ob dass jetzt klappt.

Freiwillig geben sie die Kohle auf jeden Fall nicht raus...

Verfasst: 11.11.09 09:40
von SebastianMA
Hm, ich möchte nicht wissen, bei wievielen diese Masche zieht, d. h. die sich mit der Grenze "zufrieden" geben und von einem hartnäckigeren Einspruchverhalten Abstand nehmen.

Verfasst: 11.11.09 10:20
von Rumtata106
Da muss ich doch mal ein Lanze für den "einfachen" Sachbearbeiter brechen:
Der kann bei der Anzahl an Neuerungen/Gesetzen nicht immer up-to-date sein.
Hinzu kommt, dass die Finanzbehörden der Länder sogar Anweisungen in den Umlauf geben, die absichtlich gegen Entscheidungen des BFH zielen. Diese Praxis geht sogar hoch bis zum Bundesfinanzministerium (siehe: http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... le;2225065).
Dieses Vorgehen hat mir eine befreundete Finanzbeamtin sogar (hinter vorgehaltener Hand) bestätigt.

Aber ich sehe das genauso, dass man da hartnäckig dran bleiben sollte, schließlich geht es ja um Geld, das Dir zusteht.
In dem Sinne - viel Erfolg!

Rumtata

P.S.: Ich arbeite nicht beim FA und habe damint nichts am Hut, außer dass ich jährlich eine Steuererklärung abgebe.

Verfasst: 11.11.09 15:07
von mammamia
@SebastianMA: Bei mir sind es tatsächlich Sonderausgaben, da ich weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch ein abgeschlossenes Studium vorzuweisen habe. Da ich selbstständig bin und deshalb die Reise und Unterkunftskostem übers Geschäft absetzen kann ist mir die 4000,-€ Grenze relativ Schnuppe, weil die monatlichen Gebühren, die ich als Sonderausgaben absetze, im Jahr nicht über 4000,-€ liegen.
Es geht vielmehr darum, dass von der Anerkennung der Studiengebühren egal ob nun als Werbungskosten oder Studiengebühren abhängt in welche Progression ich reinrutsche. Der Steuerunterschied sind schlappe 700,-€. Der Sachbearbeiter versucht die Studiengebühren ganz abzuschmettern, die Diskussion über Werbungskosten oder Sonderausgaben ist eigentlich völlig irrelevant.

@Rumtata106: Sag ich auch gar nicht und bin da auch deiner Meinung. Wenn man mir aber unter der Angabe von Paragrafen definiert was Erst- und Zweitstudium ist und nach der zweifelsfreien Beantwortung dieser Frage dann noch alle möglichen fadenscheinigen Zusatzfragen stellt und Unterlagen über abgelegte Zwischenprüfungen (die rein gar nichts zur Sache tun) verlangt, dann ist die Frage wohl berechtigt, ob der Sachbearbeiter in der Lage ist, den Gesetzestext (der in diesem Fall ausnahmsweise eine absolut klare Aussage trifft) seinem Inhalt nach zu verstehen.

Ich finde es einfach eine Unverschämtheit, wenn Behörden, die von mir mitfinanziert werden, mit unlauteren Methoden versuchen, den Leuten die sich ehrlich bemühen ihre Einkommenssituation zu verbessern, um den Staat auch in Zukunft als Steuerzahler mitzufinanzieren und nicht über die finanziellen Ressourcen verfügt einen gerissenen Steuerberater zu engagieren, der einen "arm" rechnet, das ihnen zustehende Geld vorenthalten. Mir ist schon bewusst, dass der einzelne Sachbearbeiter Anweisungen erhält, sich so zu verhalten, wie er es tut - hier handelt es sich um einen Systemfehler im Anreizsystem überhaupt so viel Geld zu verdienen, dass man Steuern zahlen muss. Aber auch der einzelne Sachbearbeiter sollte ein Gewissen haben und soviel Instinkt, dass er in etwa einschätzen kann, dass jemand ein Fernstudium (bei meiner Einkommensklasse) bestimmt nicht als Steuersparmodell nutzt. Für mich würde es momentan finanziell keinen großen Unterschied machen, ob ich mich mit HartzIV zu Hause hinsetze und mich um meine Kinder und meine Hobbies kümmere oder ob ich arbeite. Ich müsste nur alle paar Monate ein paar Formulare kopieren und warten, dass das Geld wie von Zauberhand auf meinem Konto erscheint. Keine endlosen Umsatz-, Einkommenssteuer- und was weiß ich nicht noch für Erklärungen mehr ... ein Traum :wink: Aber ich glaube das führt jetzt langsam zu einem neuen Thema...

So long,
mammamia

Verfasst: 11.11.09 16:21
von modeman99
Ich hatte bisher keine Probleme mit dem Finanzamt:
-Kaufm. Ausbildung -> Quereinsteiger IT
-Erststudium Informatik FH Hagen wurde als Werbungskosten anerkannt, habe dies allerdings wegen neuem Aufgabenbereich im Job abgebrochen
-Akad WI B.Sc. ist jetzt somit erneut ein Erststudium und wird daher auch wieder als Werbungskosten anerkannt.

Bei einer Ablehnung durchs Finanzamt sollte ein Einspruch genügen, wenn der über den Anwalt läuft erst recht.