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Mietrecht /Bürgschaftsrecht

Verfasst: 07.10.09 00:01
von Sharox
Hallo,

ich schreibe am Sa. Wir02, bin eigentlich auch gut durch,
aber bei der folgenden steh ich auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen...gern auch als PN

Ein Student hat eine Wohnung gemietet, Tante hat die „Bürgschaft gegenüber dem Vermieter“ erklärt. Wasserschaden, Wohnung
wird unbewohnbar, daher zahlt Student die Miete nicht. Vermieter fordert nun das Geld von der Bürgin). Zu Recht?

Kann mir zwar vorstellen, dass die Tante nicht zahlen muss, wenn der Student die Miete zurecht kürzt. Muss ich da einfach nur die Mietminderungsansprüche durch gehen oder bin ich auf dem Holzweg.

Oder gibts irgendwo im Heft ein Beispiel wo ich überlesen habe ??


8O

Danke im Voraus

Gruss Sharox

Re: Mietrecht /Bürgschaftsrecht

Verfasst: 07.10.09 10:06
von robina_1966
Sharox hat geschrieben:Hallo,

ich schreibe am Sa. Wir02, bin eigentlich auch gut durch,
aber bei der folgenden steh ich auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen...gern auch als PN

Ein Student hat eine Wohnung gemietet, Tante hat die „Bürgschaft gegenüber dem Vermieter“ erklärt. Wasserschaden, Wohnung
wird unbewohnbar, daher zahlt Student die Miete nicht. Vermieter fordert nun das Geld von der Bürgin). Zu Recht?

Kann mir zwar vorstellen, dass die Tante nicht zahlen muss, wenn der Student die Miete zurecht kürzt. Muss ich da einfach nur die Mietminderungsansprüche durch gehen oder bin ich auf dem Holzweg.

Oder gibts irgendwo im Heft ein Beispiel wo ich überlesen habe ??


8O

Danke im Voraus

Gruss Sharox
Hi

guck mal §§ 536; 536a-c sowie §765 ff. BGB..im "roten Buch" wird ein ähnliches Fall mit Lösungsvorschlag geschildert.

Viel Erfolg!

robi :D

Verfasst: 07.10.09 10:53
von Sharox
Danke Robina,

also gem. §765 BGB verpflichtet sich der Bürge für eine Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.

Wenn er also zurecht die Miete nicht bezahlt, gibt es ja auch keine Verbindlichkeit, somit muss er auch nicht dafür eintreten ?
Richtiger Gedankengang ??

Finde diesen Fall leider im Roten Buch nicht ...Welche Fallnummer hat er denn ?

Danke und Gruss

Sharox

Ja hier kann man ruhig Glück wünschen 8O

Verfasst: 07.10.09 11:26
von robina_1966
Sharox hat geschrieben:Danke Robina,

also gem. §765 BGB verpflichtet sich der Bürge für eine Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.

Wenn er also zurecht die Miete nicht bezahlt, gibt es ja auch keine Verbindlichkeit, somit muss er auch nicht dafür eintreten ?
Richtiger Gedankengang ??

Finde diesen Fall leider im Roten Buch nicht ...Welche Fallnummer hat er denn ?

Danke und Gruss



Sharox

Ja hier kann man ruhig Glück wünschen 8O


Hi sharox

PN ist unterwegs ;-)

Viel erfolg und auf jeden fall glück!

robi :D