Mietrecht /Bürgschaftsrecht
Verfasst: 07.10.09 00:01
Hallo,
ich schreibe am Sa. Wir02, bin eigentlich auch gut durch,
aber bei der folgenden steh ich auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen...gern auch als PN
Ein Student hat eine Wohnung gemietet, Tante hat die „Bürgschaft gegenüber dem Vermieter“ erklärt. Wasserschaden, Wohnung
wird unbewohnbar, daher zahlt Student die Miete nicht. Vermieter fordert nun das Geld von der Bürgin). Zu Recht?
Kann mir zwar vorstellen, dass die Tante nicht zahlen muss, wenn der Student die Miete zurecht kürzt. Muss ich da einfach nur die Mietminderungsansprüche durch gehen oder bin ich auf dem Holzweg.
Oder gibts irgendwo im Heft ein Beispiel wo ich überlesen habe ??
Danke im Voraus
Gruss Sharox
ich schreibe am Sa. Wir02, bin eigentlich auch gut durch,
aber bei der folgenden steh ich auf dem Schlauch. Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen...gern auch als PN
Ein Student hat eine Wohnung gemietet, Tante hat die „Bürgschaft gegenüber dem Vermieter“ erklärt. Wasserschaden, Wohnung
wird unbewohnbar, daher zahlt Student die Miete nicht. Vermieter fordert nun das Geld von der Bürgin). Zu Recht?
Kann mir zwar vorstellen, dass die Tante nicht zahlen muss, wenn der Student die Miete zurecht kürzt. Muss ich da einfach nur die Mietminderungsansprüche durch gehen oder bin ich auf dem Holzweg.
Oder gibts irgendwo im Heft ein Beispiel wo ich überlesen habe ??

Danke im Voraus
Gruss Sharox