AG-Zuschuss zu Studiengebühren nicht mehr sv-pflichtig
Verfasst: 27.07.09 17:25
Hallo,
die SvEV ist im § 1 Abs. 1. Satz SvEV um eine neue Nummer 15 ergänzt worden. Zuschüsse des AG zu Studiengebühren sind - soweit sie kein Arbeitsentgelt sind - danach nicht mehr sv-pflichtig. Beitragsfrei sind Gebühren, die im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung übernommen werden.
Die Entscheidung der Finanzbehörden, dass es sich um keinen Arbeitslohn handelt, muss der Arbeitgeber nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 BVV zu den Unterlagen nehmen.
Es müssen also keine Beiträge mehr abgeführt werden.
Die Info kam vom GKV-Spitzenverband, sollte also stimmen. Im Internet habe ich die neue Fassung noch nicht gefunden. Könnte aber intern mal schauen, ob wir im Hause schon was haben. Bei Interesse PN an mich.
Grüße
Thomas
die SvEV ist im § 1 Abs. 1. Satz SvEV um eine neue Nummer 15 ergänzt worden. Zuschüsse des AG zu Studiengebühren sind - soweit sie kein Arbeitsentgelt sind - danach nicht mehr sv-pflichtig. Beitragsfrei sind Gebühren, die im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Verpflichtung übernommen werden.
Die Entscheidung der Finanzbehörden, dass es sich um keinen Arbeitslohn handelt, muss der Arbeitgeber nach § 8 Abs. 2 Nr. 10 BVV zu den Unterlagen nehmen.
Es müssen also keine Beiträge mehr abgeführt werden.
Die Info kam vom GKV-Spitzenverband, sollte also stimmen. Im Internet habe ich die neue Fassung noch nicht gefunden. Könnte aber intern mal schauen, ob wir im Hause schon was haben. Bei Interesse PN an mich.
Grüße
Thomas