hey studis,
ich habe mal eine Frage zur Anerkennung von Praxiszeiten:
Gilt die von mir nachgewiesene Praxiszeit für das Semester in dem ich den Nachweise bringe? Da ich mich im Juli selbstständig machen will( und da endet auch mein Semerster) und der Projektbericht erst im Oktober fertig wird (so gott will), wie sieht das dann aus? Reicht der Gewerbeschein? IHK Wisch? Oder wie oder was? Oder kann ich den Tätigkeitsnachweis vom AG mitschicken? Vielen Dank schonmal. grüße
Praxisnachweis
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Beim Diplom musste man die Praxiszeit nach dem Vordiplom erbringen - d.h. Vordiplomsdatum + x Wochen. Weiß nicht, ob Du Diplom studierst. Aber ich glaube, auch für Selbständige wird es eine Regelung geben.
Unbedingt beim Prüfungsamt Deiner Hochschule anrufen - wenn Du den Projektbericht einreichst, ohne dass die Praxisanforderungen absolviert sind, könntest Du riskieren, dass er nicht zählt. Würde ich also unbedingt klären, bevor Du das Thema vergeben lässt.
Viel Glück - auch mit der Selbständigkeit,
Sibylle
Unbedingt beim Prüfungsamt Deiner Hochschule anrufen - wenn Du den Projektbericht einreichst, ohne dass die Praxisanforderungen absolviert sind, könntest Du riskieren, dass er nicht zählt. Würde ich also unbedingt klären, bevor Du das Thema vergeben lässt.
Viel Glück - auch mit der Selbständigkeit,
Sibylle
Soweit ich mich erinnere, ist die Regelung wie folgt (für BWL Bachelor):
Du musst mindestens 45 volle Arbeitstage nachweisen. Und diese müssen angefallen sein, seit du alle Module des 3. Semesters abgeschlossen hast.
(Weiß nicht mehr, wo es steht...vermutlich Prüfungsordnung.)
Generell stimme ich Sibylle zu: Sichere dich im Prüfungsamt ab.
Viele Grüsse/Chris
Du musst mindestens 45 volle Arbeitstage nachweisen. Und diese müssen angefallen sein, seit du alle Module des 3. Semesters abgeschlossen hast.
(Weiß nicht mehr, wo es steht...vermutlich Prüfungsordnung.)
Generell stimme ich Sibylle zu: Sichere dich im Prüfungsamt ab.
Viele Grüsse/Chris
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- robina_1966
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...und als selbständige verlangt die AKAD eine Bescheinigung vom Steuerberater, in der steht, dass deine Tätigkeit mit einer Anstellung als Arbeitnehmer gleichgestellt wird.
Ich weiss allerdings nicht, ob diese Regelung nur für Diplomstudiengänge gilt und welche Abweichungen zum Bachelor/Master bestehen.
Am besten mit dem Prüfungsamt sprechen.
Grüsse
Robi
Ich weiss allerdings nicht, ob diese Regelung nur für Diplomstudiengänge gilt und welche Abweichungen zum Bachelor/Master bestehen.
Am besten mit dem Prüfungsamt sprechen.
Grüsse
Robi
"Wer die Welt bewegen will, sollte erst sich selbst bewegen. " (Sokrates)