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Literatur STL01
Verfasst: 27.05.09 21:20
von dnitsche
Hi zusammen,
folgendes steht im Klausurwegweiser.
2. Die hierfür am besten geeignete Literatur besteht aus den folgenden zwei B üchern.
„Wichtige Steuergesetze“ und „Wichtige Steuerrichtlinien“, beide aus dem
NWB-Verlag. Diese beiden Bücher enthalten alle für STL01 erforderlichen Gesetze
und Richtlinien.
Wenn ich das richtig verstehe reicht eines der Bücher? Müssen nicht beide sein.
Das Wichtige Steuergesetze hab ich schon.
2te Frage:
Also unterstreichen darf ich in den Gestzen aber sind auch Querverweise erlaubt? Andere Paragraphen neben hinschreiben z.B.? Darf man auf die farblichen Reiter auch Paragraphen schreiben?
Das sonstige Einträge nicht erlaubt sind ist klar ich weiß nur, dass an anderen FH Querverweise auf andere Paragraphen erlaubt sind und die Reiter mit Paragraphen beschrifted sein dürfen. Ist das bei AKAd auch so? Hat sich da schon jemand detailliert erkundigt?
Grüße
Denis
Verfasst: 27.05.09 22:31
von Robbie
Hi Dennis,
zu deiner 2ten Frage kann ich dir folgendes sagen. Du darfst keinerlei Zeichen oder gar Wörter in die Gesetzestexte schreiben, auch nicht auf die Reiter. Du kannst unterschiedliche Farben von Reitern benutzen um somit Gebiete abgrenzen zu können.
Wenn du was in deinen Gesetzestexten stehen hast dann werden die bei der durchsicht von der Aufsicht weggenommen und du bekommst von der AKAD welche zur Verfügung gestellt. Da ist die AKAD sehr streng, was ich persönlich nicht nachvollziehen kann.
Gruß
Verfasst: 27.05.09 23:59
von dnitsche
Hi Robbie,
Hmm das ist ein Mist. Meine Freundin hat da nämlich Paragraphen als Querverweise notiert war bei denen scheinbar erlaubt. Ich frag mal bei der Akad nach ob es langt wenn ich die mit Tippex übermale.
So so da sieht man es mal wieder bei der Akad bekommt man nichts geschenkt, da sind andere FH's scheints kulanter zumindest was Querverweise und Beschriftung der Reiter angeht.
Grüße
Denis
@all dann steht da noch die erste Frage im Raum...
Verfasst: 28.05.09 07:49
von SeeYou
Hi Denis,
ich hatte beide Bücher - hab aber in der Klausur nur die Steuergesetze benutzt und gebraucht.
In den Richtlinien stehen u.U. Zusatzinfos, die dir bei der Beantwortung von Fragen helfen können.
Also sagen wirs mal so: Es gibt das Risiko, dass du mal ein paar Punkte wegen fehlender Steuerrichtlinien in den Sand setzt. Aber das ist gering. Im Normalfall reichen die Steuergesetze aus.
Und noch was: Ich würde mir ein neues NBW Steuergesetze kaufen. Egal, was die AKAD auf deine Tipp-Ex-Geschichte sagt. Denn, wenn die Klausur-Aufsicht einen Zweifel hat oder du einen Hinweis übersiehst, ist das Buch trotzdem weg.
Außerdem lernst du am meisten, wenn du die Markierungen im Zug des Lernens selbst anbringst. Gut investiertes Geld
Grüße/Chris
Verfasst: 28.05.09 16:28
von dnitsche
SeeYou hat geschrieben:Außerdem lernst du am meisten, wenn du die Markierungen im Zug des Lernens selbst anbringst. Gut investiertes
Hi Chris,
ja Danke das kam mir auch kurz mal in den Sinn. Muß ich nochmal drüber nachdenken. Geld ist Geld...
Grüße
Denis
Literatur STL01
Verfasst: 28.05.09 22:22
von Friedow
Hi allerseits,
ich möchte noch einen Nachtrag zur Bedeutung von Gesetzesrichtlinien liefern. Richtlinien sind bekanntlich für die Finanzverwaltung bindende Vorschriften, auf deren Anwendung der Steuerbürger einen Rechtsanspruch hat.
Möglicherweise hat der/die eine die Frage beantworten müssen, wann die Umsatzsteuer frühestens bei dubiosen Forderungen korrigiert werden darf. Nach der mir vorliegenden Lektion BFG205 soll die Umsatzsteuerkorrektur erst bei feststehendem Forderungsausfall möglich sein. Diese Aussage widerspricht aber dem Wortlaut von R 223 Abs. 5 UStR 2008. Es empfiehlt sich, insbesondere den Absatz 5 zu lesen, der den Ausfallzeitpunkt konkretisiert. Ohne Kenntnis dieser UStR ist eine korrekte Beantwortung einer Klausurfragen nach Abschreibung von Forderungen mit Umsatzsteuerberichtigung nicht möglich.
Gruß Friedow
Verfasst: 29.05.09 10:41
von dnitsche
Danke also gut dann kaufe ich mir wohl doch auch die Richtlinien...
Verfasst: 09.08.09 12:38
von Der_Andi78
Ähm *räusper*, nur um sicher zu gehen
Als "wichtige Steuergesetze mit Durchführungsverordnungen"
http://www.amazon.de/Wichtige-Steuerges ... 037&sr=1-1
Und als "wichtige Steuerrichtlinien"
http://www.amazon.de/Wichtige-Steuerric ... 230&sr=1-1
sind das die richtigen?
Thanx der Andi
Verfasst: 09.08.09 13:48
von dnitsche
Hi Andi,
Jepp. Musst nur aufpassen die Steuergesetze sind in deinem Link aus 2009 die Richlinien aus 2008. Musste beides aus dem selben Jahr nehmen.
Wenn Du dieses Jahr noch schreiben willst alles 2008 nehmen. Ab ca. Ende erstes Quartal 2010 die von 2009.
Grüße
Denis
Verfasst: 09.08.09 14:34
von Der_Andi78
Thanx ... hmmm dann muss ich mal meinen Buchhändler um die Ecke um neue alte Versionen bitten oder NWB anschreiben, vielleicht haben die noch die 2008er rumliegen

Ich hab mir das mal so für November vorgenommen @dnitsche - wie lange hast du gebraucht??? (Anbei mein Ziel ist nicht nur durchkommen, sondern so gut wie möglich bestehen) - also was wäre an Vorbereitungszeit realistsich??
Schönen sonnigen Sonntag noch an alle FERNSTUDENTEN

Verfasst: 09.08.09 16:06
von dnitsche
Der_Andi78 hat geschrieben:@dnitsche - wie lange hast du gebraucht???
Ist erst für nächstes Jahr geplant. Hauptsächlich weil die Steuergesetze 2008 kaum normal zu bekommen sind und ich einfach keine Zeit habe bei e-bay oder sonstwo was zu schiessen. Habe eh genug Material da also konnte ich ne Verschiebung verschmerzen.
Verfasst: 12.08.09 08:07
von AlexR
Der_Andi78 hat geschrieben:Thanx ... hmmm dann muss ich mal meinen Buchhändler um die Ecke um neue alte Versionen bitten oder NWB anschreiben, vielleicht haben die noch die 2008er rumliegen

Ich hab mir das mal so für November vorgenommen @dnitsche - wie lange hast du gebraucht??? (Anbei mein Ziel ist nicht nur durchkommen, sondern so gut wie möglich bestehen) - also was wäre an Vorbereitungszeit realistsich??
Schönen sonnigen Sonntag noch an alle FERNSTUDENTEN

Hallo Andi,
ich hab mir 4 Wochen eingeplant - fang nach meinem Urlaub nächste Woche an und schreibe am 19.09.09 in München. Für mich ist das lang, da ich, wenn ich "SEE YOU" aus nem anderen Thread zitieren darf, auch auf "Lernpeaks" setze!
Ich lerne auch immer auf ne 1 und nicht auf bestehen. Beim Vordiplom wäre es zwar egal, aber ist mein persönlicher Ehrgeiz!
Kann Dir ja im Anschluss schreiben, wie es mit der Zeitplanung geklappt hat.
Grüße
Alex
Verfasst: 12.08.09 16:04
von Der_Andi78
Ist nett

Ich hab auch 3-4 Wochen geplant...Sind ja "Nur" 2 Hefte und ein Fallbuch, oder hab ich das falsch gesehen
Verfasst: 12.08.09 19:31
von AlexR
Stimmt, Stoff ist überschaubar, normalerweise vom Umfang her was für 2 Wochen. Ich hab aber auf diversen Seminaren schon 2 Leute getroffen, die einen ähnlichen Lernstil haben und beide bei STL01 nochmal ran durften. Beide haben sonst auch eher gute Noten. Daher ist mir das Warnung genug und ich plane etwas mehr Zeit ein. Mehr Sorgen macht mir vom Aufwand her BWL07 - hast Du das schon? Da kann wirklich alles dran kommen! Werd ich noch schieben...

Verfasst: 12.08.09 23:46
von SeeYou
Hi Alex,
weise Entscheidung: STL01 kann tückisch sein. Obwohl es kein unfaires Fach ist.
Aber mir gings genauso, wie deinen Bekannten: Ne etwas kurze Vorbereitung und ne harte Arbeitswoche und dazu das überhebliche Gefühl: Klappt ja sonst immer...und schon war ich durchgefallen. Bäh. Ätzend.
Aber Trost: Beim zweiten Mal wars dann richtig okay.
BWL07...? Hmmm. Eigentlich kein großes Ding. So ungefähr wie VWL01 oder BWL04...also nicht leicht - aber absolut machbar.
Grüsse/Chris