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Benötige dringend Lösungen zu WIR01

Verfasst: 21.05.09 08:07
von patrostar
Hallo,

ich komm mit dem Modul nicht klar. hab mich gerade durch die Einsendeaufgaben gekämpft und würde sie vor dem einsenden gerne abgleichen.

Bitte an patthecommander@gmx.de

Danke sehr

Verfasst: 21.05.09 15:42
von SeeYou
Dein Link zum Glück...

http://www.fernstudenten.de/viewtopic.p ... ight=wir01

Grüsse//Chris

Verfasst: 17.06.09 21:27
von BWLlerin
Leider ist auf der genannten Website nichts mehr hinterlegt.

Ich habe die Aufgaben alle gelöst, würde mich über Abgleichmöglichkeiten v.a. zu Frage 1 sehr freuen.

Wenn jemand seine Einsendeaufgaben zum Vergleich mailen möchte, bitte an kailerin@web.de.

Danke und Gruß
Monika

hier mal die Aufgabe 1 von WIR01.1 PA + Korrektur

Verfasst: 17.06.09 21:34
von paullox
ist schon fast 2 Jahre her, daher weiß ich nicht obs aktuell ist.

1. Welche Gesetzbücher müssen Sie zu Rate ziehen, wenn Sie eine Antwort auf folgende Rechtsfragen suchen (Mehrfachnennungen möglich):
a) Kann ein Vater seine Tochter als seine Erbin ausschließen, nachdem sie – seiner Meinung nach – nicht standesgemäß geheiratet hat?
Zivilrecht. BGB. Buch Vier Familienrecht, Buch Fünf Erbrecht richtig
b) Kann man dafür bestraft werden, wenn man als Unfallverursacher bei einem Verkehrsunfall einem Schwerverletzten nicht hilft, sondern die Unfallstelle sofort verlässt?
Öffentliches Recht. Strafgesetzbuch. richtig
c) Sie wollen eine OHG gründen und sich über die Gründungsvoraussetzungen informieren.
Zivilrecht. HGB. Zweites Buch. §105ff.richtig und u.a. §§ 17-19 HGB und ergänzend BGB
d) A und B stoßen mit ihren Fahrzeugen an einer Kreuzung zusammen. Es entsteht Streit darüber, wer den Unfall verursacht hat und wer dafür haften soll.
Zivilrecht. BGB. Buch Zwei a. §823.
Öffentliches Recht. Straßenverkehrsgesetz StVG.richtig
e) Der Arbeitgeber hat den gesetzlichen Urlaub trotz Mahnungen nicht gewährt und der Arbeitnehmer will auf Gewährung des Urlaubs vor Gericht klagen.
Zivilrecht. BGB. Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse hier ist in erster Linie BUrlG und ArbGG zu nennen.
f) Ist der Gläubiger eines Schuldners berechtigt, im Wege der Zwangsvollstreckung den Lohn zu pfänden, den der Schuldner bezieht?
Zivilrecht. BGB. Zweites Buch. Recht der Schuldverhältnisse führen Sie SGB I und ZPO an
g) Sie sind mit ihrem Einkommenssteuerbescheid wegen Nichtanerkennung einzelner Werbungskosten nicht einverstanden und wollen vor Gericht klagen.
Öffentliches Recht. EStG.richtig und FGO

Verfasst: 18.06.09 00:40
von SeeYou
Für alle - aber nur einmal und dann nie wieder:
http://www.schmidts-welt.de/

/Chris

Verfasst: 18.06.09 08:07
von BWLlerin
Danke!

Seltsam, unter dem Link zu Schmidt, der früher mal gepostet war, komme ich nicht weiter...

Verfasst: 22.06.09 15:50
von milky
SeeYou hat geschrieben:Für alle - aber nur einmal und dann nie wieder:
http://www.schmidts-welt.de/

/Chris
dankeschön für den link..... :D