Ich versuche mal, die Fragen etwas genauer zu formulieren:
1. nach §246 HGB gilt das Saldierungsverbot:
-Inhalte
-Aufgaben
-Konsequenzen
nennen (so dem Sinn nach)
2. Am 13.06. wird die Gehaltsabrechnung für MA XY erstellt.
Bruttolohn € 3000,00. Am 29.06. werden ihm € 2075,00 überwiesen.
€ 525,00 werden Lohnsteuer abgeführt, die SV-Beiträge belaufen sich
auf € 400,00 und sind jeweils am 30.07. bzw. am 10.08. fällig (so
ähnlich; jedenfalls waren die Buchungen terminlich zu splitten).
Wie lauten die Buchungen am 29.06, 30.07 und 10.08.?
Vielleicht kann jemand den genaueren Wortlaut posten!!!
3. Herstellungskosten nach § 255
s. Bricht unten von esox000
4. wer bilanziert in folgenden Fällen:
a) Gechäfts PKW für 3 Jahre, Anschaffungskosten
€ 30.000,00, danach keine Kaufoption (ich glaube, das sollte ein
Optional-Leasing darstellen)
b) hier war ein Spezialleasing beschrieben
nun sollte man die Buchungssätze bei Anschaffung/Kauf nennen.
5. etwas zu den offenen Rücklagen (Resereven) . Rücklagen für eigene
Anteile beschreiben und Beispiele nennen.
Komplex
Gegeben waren AB von verschiedenen Anlage- und Umlaufvermögen, sowie Kapitalvermögen, diese sollten in die angefügten Konten eingetragen werden, desweiteren sollte die Eröffnungsbilanz gebucht werden.
Verschiedene Buchungssätze sollten gebildet werden (z.B. bei Barkauf einer Machine im Wert von € 10.000,00)
Diese dann auf die T-Konten übertragen.
Zum Abschluss GuV und SBK
Mittels verschiedener Angaben sollte der Cashflow berechnet werden, Kapitalumschlagsdauer, sowie sollte genannt werden, wie man die EK-quote erhöhen könne.
Wichtig auf alle Fälle das
HGB zur Klausur !!!
Da der Klausursteller gewechselt hat, bringen die Altfragen vor 2009 wenig zur Vorbereitung !!!
Viel Erfolg für die Nachwelt
