WIR02 am 24.4.09 in Frankfurt
Verfasst: 29.04.09 16:29
Hallo Leute,
ich versuch´mal die blöde Klausur vom Freitag wiederzugeben.
Blöd deshalb, da die meisten von uns nach der Klausur wegen den Detailfragen total baff waren.
Es kamen Fragen zu
- Gefährdungshaftung mit Bsp.
- Bsp. zu beweglichen und unbeweglichen Rechte nennen
- was sind dingliche Rechte? u.v.m.
> mehr weiß ich leider nicht mehr!
Zu den Komplexfragen:
1) V verkauft K eine Motorjacht am 11.7. um 13 Uhr. Bezahlung und Übergabe soll am nächsten Tag erfolgen. V erfährt am 11.7. um 11 Uhr, dass seine Jacht aufgrund einer Explosion gesunken ist.
Welche Ansprüche/ Rechte kann K geltend machen?
2) Rechtsanwalt R beauftragt W und dessen Helfer E mit Malerarbeiten. E hat schon drei Bier intus und stösst kurz vor Feierabend die Leiter mit dem Farbeimer um, so dass der spärlich abgedeckte Drucker einen Schaden davon trägt.
Wie ist hier die Rechtslage? Wer kann von wem was verlangen?
Ähnlicher Fall mit dem Hydranten aus dem roten Buch
3) Ähnlicher Fall wie der Segelanzug aus dem roten Buch, nur dass nicht aus dem Internet bestellt wurde und es keine Probleme mit den AGB gab.
Seminar bei Herrn Roth war ganz gut.
Wer die Tatbestandsvoraussetzungen bei den einzelnen § gelernt hat, sollte die Kompelxfragen eigentlich gut drauf haben. Zudem sind zwei Stunden echt wenig!
Viel Erfolg an alle!
LG
Marin
ich versuch´mal die blöde Klausur vom Freitag wiederzugeben.
Blöd deshalb, da die meisten von uns nach der Klausur wegen den Detailfragen total baff waren.
Es kamen Fragen zu
- Gefährdungshaftung mit Bsp.
- Bsp. zu beweglichen und unbeweglichen Rechte nennen
- was sind dingliche Rechte? u.v.m.
> mehr weiß ich leider nicht mehr!
Zu den Komplexfragen:
1) V verkauft K eine Motorjacht am 11.7. um 13 Uhr. Bezahlung und Übergabe soll am nächsten Tag erfolgen. V erfährt am 11.7. um 11 Uhr, dass seine Jacht aufgrund einer Explosion gesunken ist.
Welche Ansprüche/ Rechte kann K geltend machen?
2) Rechtsanwalt R beauftragt W und dessen Helfer E mit Malerarbeiten. E hat schon drei Bier intus und stösst kurz vor Feierabend die Leiter mit dem Farbeimer um, so dass der spärlich abgedeckte Drucker einen Schaden davon trägt.
Wie ist hier die Rechtslage? Wer kann von wem was verlangen?
Ähnlicher Fall mit dem Hydranten aus dem roten Buch
3) Ähnlicher Fall wie der Segelanzug aus dem roten Buch, nur dass nicht aus dem Internet bestellt wurde und es keine Probleme mit den AGB gab.
Seminar bei Herrn Roth war ganz gut.
Wer die Tatbestandsvoraussetzungen bei den einzelnen § gelernt hat, sollte die Kompelxfragen eigentlich gut drauf haben. Zudem sind zwei Stunden echt wenig!
Viel Erfolg an alle!
LG
Marin