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Nachhilfe von Steuer absetzbar?
Verfasst: 28.09.08 09:20
von lenhart08
Hallo zusammen,
weiss jemand von Euch, ob Nachhilfestunden, zu denen man mit dem Auto hinfährt und evtl. an den Lehrer einen kleinen Betrag zahlt, von der Steuer absetz bar sind?
Wenn ja, wie habt Ihr dies angesetzt und was angegeben?
Der Betrag für den Lehrer ist ja dann eigentlich "Schwarzgeld"!?!?
Jemand erfahrung?
Grusss
Stefan
Verfasst: 28.09.08 10:13
von Pielm
Hallo,
im Rahmen deines Fernstudiums kannst Du es unter der Voraussetzung absetzen, dass du eine Quittung von deinem Nachhilfelehrer erhältst. Ansonsten nicht.
Grüße
Elke
Nachtrag
Verfasst: 28.09.08 10:15
von Pielm
Für Deinen Lehrer ist es kein Schwarzgeld, wenn er es in der Steuererklärung angibt. Falls er nicht beruflich Nachhilfe gibt, muß er es unter "Sonstige Einkünfte" erklären.
Elke
Verfasst: 28.09.08 22:43
von lenhart08
Hallo,
danke für deine Antwort.
Passiert Ihm/Ihr was, wenn ER/SIE es gar nicht angibt.
Prüft das jemand nach?
nur so proforma drüber nachgedacht?
Gruss
Verfasst: 28.09.08 22:56
von Pielm
Die Finanzämter leiten sich teilweise gegenseitig Kontrollmitteilungen weiter. Ich würde das deshalb brav angeben. Allerdings ist es möglich, dass es noch einen Freibetrag für sonstige Einkünfte gibt, allerdings weiß ich momentan nicht, wie hoch der ist und ob es den überhaupt noch gibt.
Grüße
Elke
Verfasst: 30.09.08 22:04
von lenhart08
Hi,
nochmal ne Frage.
Wie sieht es aus, wenn der Nachhilfelehrer nichts verlangt.
Genügt dann ein von Ihm unterschriebener Nachweis, das er die Nachhilfe gemacht hat?
Was muss auf so einen Nachweis mit Unterschrift vom Lehrer noch alles vorhanden sein?
gruss und danke
kostenlose Nachhilfe
Verfasst: 30.09.08 22:19
von Pielm
Hallo,
die Fahrtkosten kannst Du dann schon ansetzen.
Dein Bekannter sollte Dir vielleicht einfach bestätigen, an welchen Terminen du zur kostenlosen Nachhilfe bei ihm warst, oder dass du einmal wöchentlich, etc. ihn aufgesucht hast.
Damit hast du die Anzahl der Fahrten (für Fahrten mit dem Kfz). Bei öffentlichen Verkehrsmitteln natürlich die Fahrkarten aufheben.
Ebenso kannst Du Fahrten zu Lerngemeinschaften absetzen. Hier am besten aufführen, wann man sich mit wem getroffen hat.
Elke