WIR 03 Fall 40/ Eisenmann vs. Fall 3 (Erweiterung)in WIR306
Verfasst: 15.09.08 21:12
Hallo allerseits,
vielleicht kann mir jemand helfen.....
Bin gerade bei Klausurvorbereitung WIR 03 und stolpere gerade über o.g. Fälle:
Kann jemand die unterschiedlichen Ergebnisse erklären hinsichtlich der Mängel der Leasingobjekte?
Beides sind Kaufleute -also § 359 entfällt
einmal ist im Endergebnis § 313 -Störung der Geschäftsgrundlage/akad (Erweiterungsfall)und die Leasingrate muss nicht mehr bezahlt werden....
.....und beim Eisenmann-Fall muss der Leasingnehmer weiter bezahlen, weil er keine Nacherfüllung gem.: §§ 437,439 durchgeführt hat.
Vielleicht kann mir jemand sagen was ich überlesen habe.
Besten Dank
manybin
vielleicht kann mir jemand helfen.....
Bin gerade bei Klausurvorbereitung WIR 03 und stolpere gerade über o.g. Fälle:
Kann jemand die unterschiedlichen Ergebnisse erklären hinsichtlich der Mängel der Leasingobjekte?
Beides sind Kaufleute -also § 359 entfällt
einmal ist im Endergebnis § 313 -Störung der Geschäftsgrundlage/akad (Erweiterungsfall)und die Leasingrate muss nicht mehr bezahlt werden....
.....und beim Eisenmann-Fall muss der Leasingnehmer weiter bezahlen, weil er keine Nacherfüllung gem.: §§ 437,439 durchgeführt hat.
Vielleicht kann mir jemand sagen was ich überlesen habe.
Besten Dank
manybin