Gesetzestexte
Verfasst: 01.09.08 09:55
Hallo,
zu der Nutzung der verschiedenen Gesetzestexte steht ja, das man die wichtigen Stellen markieren darf und Markierungsfähnchen einkleben darf. Darf man diese auch mit dem jeweiligen Paragraphen beschriften?
Gruß Sarah
zu der Nutzung der verschiedenen Gesetzestexte steht ja, das man die wichtigen Stellen markieren darf und Markierungsfähnchen einkleben darf. Darf man diese auch mit dem jeweiligen Paragraphen beschriften?
Gruß Sarah