Seite 1 von 1

Gesetzestexte

Verfasst: 01.09.08 09:55
von Sarah76
Hallo,

zu der Nutzung der verschiedenen Gesetzestexte steht ja, das man die wichtigen Stellen markieren darf und Markierungsfähnchen einkleben darf. Darf man diese auch mit dem jeweiligen Paragraphen beschriften?

Gruß Sarah

Verfasst: 01.09.08 09:57
von FX
Nein, jegliche Form von handschriftlichen Vermerken ist untersagt.

Verfasst: 01.09.08 10:00
von SigridG
Hallo Sarah,
nein die Fähnchen dürfen nicht beschriftet werden. Aber man kann sich mit der Frabe, Breite und Position der Fähnchen so eine gewisse Erinnerung an die Paragraphen schaffen.
Gruß
Sigrid

Verfasst: 03.09.08 15:04
von hallokoeln
Ich habe auch oft Farbmarkierungen benutzt, um Zusammengeöriges / Verweise zu markieren. Z.B. alle Verjährungsfristen in einer bestimmten Farbe etc.