STL01 inFrankfurt 31.5.08
Verfasst: 01.06.08 00:18
Hallo, da zur Komplexaufgabe II hier noch relativ wenig steht, konzentiere ich mich bei dem Bericht mal auf diese:
1.
-Wann wird das Quellenabzugsverfahren und wann das Veranlagungsverfahren für die Solidaritätszuschlag eingesetz?
-Unterschied zw. unbegrenzt und begrenzte Steuerpflicht ?
-Unterschied zw. außergewöhnliche Belastung und besondere außergewöhnliche Belastung (Gesetzangabe)
2.
Wieviel können die folgenden Personen geltend machen:
-ein Blinder
-ein Ehepaar, das die Tochter in der Ausbildung mit monatlich 800 € unterstützt.
-eine Frau, die ihre Mutter monatlich mit 700€ unterstützt.
3. Kellner bekommt 3756€ Monatslohn, 1000 € Trinkgeld im Jahr 2007, Entfernung zur Arbeit 26 Km die er an 120 Tagen mit dem Auto fährt und an 80 Tage mit Offis. Die Kosten für die öffentl. Verkehrsmittel wurde angegeben. => Berechnung der Steuerpflichtigen Einkünfte!
4. Fr.M. bekommt von ihrer Bank 10000€ für Dividende für 2003 gutgeschrieben. 2007 sind ihr dafür 150€ für Beratungskosten entstanden.
=> Berechne Steurpfl. Einkünfte aus Kap.
=> in welchem Jahr müssen die Einkünfte veranlagt werden?
5. Eine ChipAG hat einen Gewinn von 1.113.000€. Folgende Daten sind gegeben:
Geschäftsführergehalt, Aufsichtsratsgehälter, Spenden 42000, Geldstrafe 36000, Bewirtungskosten 13000, Verluste aus 2006, Körperschaftssteuervorauszahlung.
Erträge gemäß§ ...: Investitionszulage, Ausländischer Gewinnanteil,
=> Berechne Summe der Einkünfte, Gesamteinkünfte und zu versteuerndes Einkommen.
Insgesamt war die Kl. für uns WIler und BWLer vom Niveau her angepasst. Die Fragen waren nicht mehr so zweideutig wie letztes Jahr, wenige Gesetzangaben, die Zeit war OK, manchmal haben Sie uns mit Fragen geholfen wie: Berchenen Sie die Spenden gemäß § 9 KstG.
Manches ging aber doch über den Inhalt der Hefte hinaus - ich empfehle deshalb dennoch die Bücher von Bornhofen zu haben. Besonders neu ist das mit dem Soli. Das habe ich bis jetzt -Mitten in der Nacht - noch nicht herausfinden können!!??- Vieleicht hat das jemand von euch?
Ich wünsch allen noch ein erholsames Rest-Wochenende
Sigrid
1.
-Wann wird das Quellenabzugsverfahren und wann das Veranlagungsverfahren für die Solidaritätszuschlag eingesetz?
-Unterschied zw. unbegrenzt und begrenzte Steuerpflicht ?
-Unterschied zw. außergewöhnliche Belastung und besondere außergewöhnliche Belastung (Gesetzangabe)
2.
Wieviel können die folgenden Personen geltend machen:
-ein Blinder
-ein Ehepaar, das die Tochter in der Ausbildung mit monatlich 800 € unterstützt.
-eine Frau, die ihre Mutter monatlich mit 700€ unterstützt.
3. Kellner bekommt 3756€ Monatslohn, 1000 € Trinkgeld im Jahr 2007, Entfernung zur Arbeit 26 Km die er an 120 Tagen mit dem Auto fährt und an 80 Tage mit Offis. Die Kosten für die öffentl. Verkehrsmittel wurde angegeben. => Berechnung der Steuerpflichtigen Einkünfte!
4. Fr.M. bekommt von ihrer Bank 10000€ für Dividende für 2003 gutgeschrieben. 2007 sind ihr dafür 150€ für Beratungskosten entstanden.
=> Berechne Steurpfl. Einkünfte aus Kap.
=> in welchem Jahr müssen die Einkünfte veranlagt werden?
5. Eine ChipAG hat einen Gewinn von 1.113.000€. Folgende Daten sind gegeben:
Geschäftsführergehalt, Aufsichtsratsgehälter, Spenden 42000, Geldstrafe 36000, Bewirtungskosten 13000, Verluste aus 2006, Körperschaftssteuervorauszahlung.
Erträge gemäß§ ...: Investitionszulage, Ausländischer Gewinnanteil,
=> Berechne Summe der Einkünfte, Gesamteinkünfte und zu versteuerndes Einkommen.
Insgesamt war die Kl. für uns WIler und BWLer vom Niveau her angepasst. Die Fragen waren nicht mehr so zweideutig wie letztes Jahr, wenige Gesetzangaben, die Zeit war OK, manchmal haben Sie uns mit Fragen geholfen wie: Berchenen Sie die Spenden gemäß § 9 KstG.
Manches ging aber doch über den Inhalt der Hefte hinaus - ich empfehle deshalb dennoch die Bücher von Bornhofen zu haben. Besonders neu ist das mit dem Soli. Das habe ich bis jetzt -Mitten in der Nacht - noch nicht herausfinden können!!??- Vieleicht hat das jemand von euch?
Ich wünsch allen noch ein erholsames Rest-Wochenende
Sigrid