ANS01 am 15.12.2007 - Klausureinsicht und Beschwerde

Erfahrungen im modular aufgebauten Studium
(einschl. einzelner Studienmodule).
Toby66
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Hallo Sven,

alles auf sich beruhen lassen soll man ja im Bedarfsfall nicht. Wenn ich Deinen Beitrag so lese, scheinst Du Dir die Klausur aber noch nicht angesehen zu haben. Das sollte man bei "merkwürdigen" Bewertungen aber auf JEDEN Fall. Alleine daran sollte die AKAD ja auch merken, daß es einen Handlungsbedarf gibt.

Wenn man da dann so objektiv wie möglich ist und dennoch immer noch eine ungerechte Benotung vorzufinden glaubt, wird es dann leider etwas schwierig, da ein Widerspruch bekanntlich teuer sein kann.

Ich sehe das Problem nach wie vor in dem Widerspruch, daß die AKAD einerseits vermeiden möchte, von Widersprüchen gegen Bewertungen (aus welchen Gründen auch immer) zugeschüttet zu werden, andererseits es somit aber extrem erschwert ist, berechtigten Protest anzubringen.

Was ich bisher hier im Forum vermißt habe ist eine gute Idee, wie man das Problem lösen kann. Der momentane Stand ist jedenfalls unbefriedigend. Es könnte ja durchaus sein, daß hier ein Korrektor am Werk ist, der eine überkritische Arbeit liefert (darauf deuteten ja einige Beiträge hin, wenn z.B. die Punkte nicht gegeben wurden, obwohl die Antworten der Musterlösung weitgehend getroffen wurden).

Ich werde jedenfalls mal versuchen, das Thema an geeigneter Stelle unterzubringen...

Viele Grüße
Thomas
ds
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Hallöchen zusammen,

so nun ist die Bewertung da. Also die Fragen in der Prüfung waren ja echt OK aber wie die zu ihren Bewertungen kommen, würd mich dann schon mal interessieren.

Ich denke ich werde nun zum Spass da wirklich mal Einsicht verlangen - soll mir ja prinzipiell Wurst sein, ist ja bestanden (3.0) aber seltsam ist da schon was.

Daniel
Etwas nicht zu können ist kein Grund etwas nicht zu tun!
sven22
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Hallo alle miteinander,

Ich selber hab jetzt bei meinem weiteren Vorgehen folgendes Problem. Wenn ich Einsicht fordere komm ich sehr wahrscheinlich zu folgender Einsicht. Ich wurd an einigen Stellen wie viele andere auch "ungerecht" bewertet. Wobei sich diese Ungerechtigkeit sehr wahrscheinlich auf Interpretationspielräume und wörtliche Auslegungen beziegt. Danach stellt man sich dann zwangsläufig die Frage ob man weiteren Einspruch einlegt und diese finanzielle Sanktion über sich ergehen lässt. Für mich hat das ganze Vorgehen der akad bei berchtigten Einsprüchen einen ganz bitteren Beigeschmack.

Es ist natürlich so, wie Thomas das auch schon geschrieben hat, dass die akad massenhafte Einsprüche vermeiden will. Allerdings sollte doch in jedem Fall ganz im Sinne des Kunden also uns Studenten gehandelt werden. Das sehe ich hier noch nicht mal ansatzweise. Ich find es selbst schon schlimm das solche Zwangshürden eingeführt werden und wir uns hier über Lösungsansätze unterhalten müssen.

Aber genug der Beschwerde (Ich denke manchmal das vielleicht Verantwortliche mitlesen und auch mal zur Lösung beitragen - Klarer Appell: Mit jährlichen Online Umfragen ist es nicht getan - Innovationen müssen täglich realisiert werden) .

Also mein Vorschlag: 250 Euro ist eine Zumutung (ich denke das ist auch allen Beteiligten klar). Kostenmäßige Beschränkung auf höchstens 50 Euro. Der zweite Punkt: Ich weis nicht genau wie so eine offizielle Beschwerde vor einem Prüfungsausschuss bzw. Zweitkorrektur aussieht. Es muss natürlich absolute Unabhängigkeit und Distanz zur ersten Korrektur garantiert sein. Man sollte unter Umständen von studentischer Seite her auch Einfluss auf diese Prüfungsgremien haben. Ist ja an anderen Hochschulen auch so.

Man könnte jetzt noch weiter machen aber ich hab leider keine Zeit mehr.

Ich hätte zum Schluss noch eine Frage ans Forum: Wer sind diese Korrektoren eigentlich qualifikationstechnisch? Sind das Professoren?

Gruß
Sven
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WapO
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Hallo Sven,

nur mal ein Gedanken am Rande (ohne jegliche Be-Wertung der Situation) - an sogenannten staatlichen Unis/FHs ist das auch seit jeher das gleiche Prozedere. Ich kenne die aktuellen Details bei der Abwicklung jetzt nicht exakt, aber sie haben sich bisher nicht wesentlich unterscheiden (außer langwierigerer bürokr. Aufwand) = Ergebnis Einspruch zwecklos.
Ist es nicht generell so dass um eine Prüfung abzunehmen (oder zu "korrigieren") eine gewisse Befähigung vorausgeht ?!!! Und dann hat das Urteil des Korrektors/Beurteilers/Richters Gültigkeit. Natürlich ist das nicht immer die glücklichste Lösung, aber anders ist das alleine von Umfang und Anzahl der möglichen Interpretationen nicht möglich (beginnt ja bereits mit den Führerscheinprüfungen etc.)

Alles Gute für die nächsten - hoffentlich eindeutigeren - Prüfungen
WapO
raaL
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Altes Thema - selbes Leid.
Ich habe auch Widerspruch bei meiner ANS01 Klausur eingelegt. Und zwar erfolgreich. Habe dezidiert begründet, warum ich bei vielen einzelnen Aufgaben einen Bewertungsfehler sehe. Ob das interessiert hat, ist mir im Nachgang nicht bekannt. Vielleicht war die Falschbewertung auch bereits ohne mein Zutun ersichtlich. Dabei ging es genau um solche Definitionspunkte, bei denen ich mit eigenen Worten den gesuchten Begriff umschrieben, jedoch nicht den "Trigger" ausgelöst habe. Zudem wurden Punkte, die der Dozent im Seminar genannt hat, in der Klausur nicht anerkannt. Dies habe ich beschrieben und vielleicht auch deswegen die fehlenden Punkte erhalten. Und es fehlten zur 4,0 mehr als 1 Punkt. Und auch mehr als 2...

Meine Meinung: Wer sich gute Notizen macht und das ganze begründet hat Chancen auf eine Verbesserung. Man muss dem Zweitkorrektor eben die Gedankenarbeit etwas abnehmen und ihm das Zustimmen leicht machen, damit er vor der Kommission das Ganze begründen kann.

Edit:
Zu den 250€ Widerspruchsgebühr: Das halte ich für eine unzulässige Benachteiligung der Studenten einen Rechtsanspruch durchzusetzen. An anderen Unis/FHs kostet dies auch nichts und ich bezweifle, dass die AKAD das vor Gericht wirklich durchsetzen könnte. Aber wer geht schon für 250€ Gebühr vor Gericht?
Vom Prüfungsamt habe ich dazu auch unterschiedliche Meinungen gehört:
A) Die Gebühr deckt die Kosten des Zweitkorrektors. (Dann frage ich mich aber, warum die Wiederholungsklausur nichts extra kostet, denn die muss ja auch korrigiert werden.)
B) Die Gebühr dient der Abschreckung, da sich das Prüfungsamt sonst mit nichts anderem beschäftigen kann. (Argumentation ist zwar nachvollziehbar, jedoch moralisch verwerflich.)
ATS
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Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht.
Darf ich fragen um wie viel sich (Note bzw. Punkte) sich bei dir das Ergebnis durch die Nachkorrektur verbessert hat?
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