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Investition

Verfasst: 29.01.08 18:50
von Katrinchen
Hallo ihr Lieben,

ich hab mal ne Frage. Ich lerne gerade für die BWL02-Klausur... Und dabei lerne ich ja das Investitionen, u. a. Immaterielle Investitionen zum Beispiel auch Ausbildungen sind... da hab ich mal ne Frage, bei Ausbildungen sind ja eher die längerfristigen gemeint, welches is´n buchhalterisch die Gegenstelle bei z.B. Eintagesseminaren? Meine Buchhaltung/Kontenrahmen ist schon bissl länger her. Aber als ich gerade so diesen Text hier geschrieben habe, fiel mir ein, dass es ja irgendwo einen Personalfortbildungskonto geben muss, wo dies verbucht wird. Hmmm jetzt schick ich dieses Thema trotzdem los, falls jemand noch seine Meinung dazu schreiben möchte :wink: :lol: . Naguti schönen Abend noch an alle.

Investition

Verfasst: 29.01.08 20:19
von student
Hallo Katrin,

im Rahmen der Kosten-/Leistungsrechnung bin ich der Meinung, dass Du problemlos solch ein Konto einrichten kannst um Dir hier einen Überblick zu verschaffen; vielleicht ist es sogar noch sinnvoller jedem Mitarbeiter ein internes Fortbildungskonto zuzuordnen deren Salden dann auch je Abteilung bzw. Bereich analysiert werden können.

Im Rahmen der steuerlichen Buchhaltung gestaltet sich das Bilden von Konten für Fortbildungskosten f. Mitarbeiter m.A. nach etwas schwieriger:

1. Zu den Fortbildungskosten gehören neben den reinen Seminarkosten sicherlich auch die Reise- und ggf. Verpflegungskosten.

2. In den DATEV Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 gibt es zwar Konten für Fortbildungskosten, allerdings wird, zumindest im SKR 03, darauf hingewiesen, dass das Kto 4945 nicht für Fortbildungskosten der Mitarbeiter benutzt werden darf, ist ja vom Prinzip her auch logisch da Du ja ansonsten alle Kosten pauschal auf das Konto buchen würdest (könntest) und so gegen die GoB verstossen würdest.

Abschliessend denke ich, dass Du in diesen Fällen wie folgt vorgehen solltest (kannst):

Buchung der Fortbildungskosten in der KLR auf den jeweiligen MA (Unterkonto) -> Zusammenführung der Unterkonten in Bereichs-/Betriebskonten sollte gegeben sein.

Buchung der Fortbildungskonten in der Steuerbuchhaltung: jeweilig auf das zugewiesene Konto, z.B. Reisekosten auf Reisekosten AN, Übernachtung auf Übernachtungskosten AN und Seminarkosten auf Fremdleistungen; ggf. muss sicherlich noch darüber nachgedacht werden ob im Rahmen der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung noch geldwerter Vorteil gebucht wird wenn die Fortbildung keinen ausschließlich betrieblichen Charakter hat.

Jedoch, alles ohne Gewähr - bin kein Buchhalter. Falls ich total daneben liege bitte korrigieren.

Grüße

Marc