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anmeldung zu hauptstudiumsmodulen

Verfasst: 29.10.07 09:07
von franka
kann man sich schon für haupstudiumsmodule anmelden, obwohl man noch auf klausurergebnisse des grundstudiums wartet? oder muss man erst sein vordiplom in der hand halten?

Verfasst: 29.10.07 10:18
von Martin0815
Es geht erst wenn man das Vordiplom hinter sich hat.

Verfasst: 29.10.07 11:02
von amidaalaa
zu seminaren kannst dich anmelden zu prüfungen darfst erst mit dem vordiplom.

Verfasst: 29.10.07 12:58
von Sys
Hi,

man kann sich für alle Termine anmelden, sobald diese in der VH freigeschalten sind.

Wenn du noch auf eine Note vom Grundstudium wartest, darfst du jedoch weder an einem Seminar vom Hauptstudium teilnehmen noch eine Klausur mitschreiben.

Du könntest jedoch an einem Seminar vom Hauptstudium teilnehmen, wenn dieses Seminar keine Prüfungsleistung für dich ist. Dies aber nur nach Erlaubnis des Prüfungsausschusses! Ein Antrag ist rechtzeitig zu stellen.

Das sind die offiziellen AKAD-Aussagen. Das Thema habe ich schon einmal durchgekaut ...

Schönen Gruß
Matthias

Verfasst: 30.10.07 16:14
von amidaalaa
@matthias, komisch bei mir wars anders.....Akad Stuttgart sah darin kein Problem.

Verfasst: 30.10.07 18:05
von Sys
Hi amidaalaa,

leider sind die Informationen, welche die AKAD-Mitarbeiter rausgeben, nicht unbedingt immer richtig.

Mir hat man schon öfters Zusagen gemacht, die von "höherer" Stelle wieder revidiert wurden.

Meine Hochschule: AKAD Stuttgart ;-)

Schönen Gruß
Matthias

Einzelfälle...

Verfasst: 31.10.07 10:14
von Toby66
Hallo zusammen,

ich habe von der AKAD die gleiche Auskunft wie Matthias erhalten, mit dem Hinweis, daß es ggf. möglich ist, ohne DVP eine Hauptstudiumsklausur auch unter Vorbehalt mitzuschreiben. Aber das ist eine Ausnahmeregelung, die mutmaßlich individueller Prüfung unterliegt. Bei mir stellte sich die Frage deshalb, weil kurioserweise ausgerechnet die Korrektur der letzten Grundstudiumsklausur überraschend lange dauerte, d.h. die Klausur war bereits geschrieben, nur das Ergebnis fehlte noch.

Im Zweifelsfalls muß also immer individuell abgeklärt werden, ob man unter eine Ausnahme fällt oder nicht. Wenn ich mich nicht täusche bekommt man die Auskunft dann vom Prüfungsamt - und die ist dann auch verbindlich.

Viele Grüße
Thomas