WIR 02 ; 20.10.07 in Leipzig
Verfasst: 20.10.07 20:22
Hallo,
heute hatte ich da o.g. Seminar bei Hr. Dr. Georgi. Das Seminar fand ich anfangs etwas verwirrend, i.a. aber dann doch ganz gut und hilfreich.
Hier nun die Klausurfragen (sinngemäß und bitte ergänzen)
Detailaufgaben (20 P.): alle ohne Angaben der Paragraphen
- Bei welchen Kaufverträgen über Sachen ist eine besondere Form nötig? ( 3 Möglichkeiten )
- Ist ein Verbraucher verpflichtet, unbestellte Waren zurückzuschicken und den Kaufpreis zu bezahlen? Begründung
- Wann kann ein Rechtsmangel bestehen?
- Begriffe: Bring-, Hol- und Schickschuld erklären. Wo ist jeweils der Erfüllungsort?
- Was versteht man unter Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft?
- Unterschied zwischen Garantieerklärung und Gewährleistung
- Wann kann der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern?
- Welche Rechtsfolgen hat der Rücktritt?
- Welche Besonderheiten hat der Verbrauchervertrag gegenüber "normalen" Kaufverträgen
zu den Komplexaufgaben:
Komlex I:
Fall 1 (sinngemäß; war viel Text)
E verkauft B seinen alten Golf für 1500 € unter Eigentumsvorbehalt mit der Einschränkung, dass B keinerlei Verfügungsrechte an dem Auto hat. Das Eigentum sollte mit Zahlung des Preises übertragen werden, das Auto wurde B aber ausgehändigt. B wollte mit Scheck zahlen, dieser platzt allerdings. E hatte übrigens die Fahrzeugpapiere am Anfang, man kann also davon ausgehen, dass E Eigentümer war. Jedenfalls geht E dann zu B um ihn zur Rede zu stellen und erfährt, dass B das auto bereits gegen Barzahlung (2000 €) an D verkauft und übergeben hat. Dafür hat der den Personalausweis von E nahezu perfekt kopiert. Kann E von D die Herausgabe des Autos oder von B die Herausgabe des Verkaufserlöses verlangen?
Fall 2:
M hat von Dachdecker D sein Dach decken lassen. Nach der Abnahme wird festgestellt, dass das Dach kaputt ist (es regnet rein). D soll daraufhin innerhalb einer Woche das dach reparieren. D ist ein Ein-Mann-Betrieb und bei einem anderen Kunden vom Dach gefallen und liegt daher im Krankenhaus. Er kann den Mangel in frühestens drei wochen beheben. Kann M von D nach Ablauf der Wochenfrist die Kosten für die Reparatur verlangen?
Fall 3:
Ähnlich Eisenmann: Fall 3
K will von V ein Grundstück kaufen. Beide sind sich über den Kaufpreis in höhe von 500 000 € einig. Um Kosten zu sparen, geben sie gemeinsam vor dem Notar einen Kaufpreis in Höhe von 200 000 € an. Nach einiger Zeit kommt es zu Streitigkeiten zwischen K und V. Muss K die 500 000 € euro zahlen? Darf K 200 000 € zahlen?
so waren die Aufgaben sinngemäß. Vllt. kann jemand vervollständigen oder berichtigen, falls ich was vergessen habe.
Komplex 2:
hab ich nicht weiter angesehen: es war aber wieder die Aufgabe mit der Videokamera dabei
heute hatte ich da o.g. Seminar bei Hr. Dr. Georgi. Das Seminar fand ich anfangs etwas verwirrend, i.a. aber dann doch ganz gut und hilfreich.
Hier nun die Klausurfragen (sinngemäß und bitte ergänzen)
Detailaufgaben (20 P.): alle ohne Angaben der Paragraphen
- Bei welchen Kaufverträgen über Sachen ist eine besondere Form nötig? ( 3 Möglichkeiten )
- Ist ein Verbraucher verpflichtet, unbestellte Waren zurückzuschicken und den Kaufpreis zu bezahlen? Begründung
- Wann kann ein Rechtsmangel bestehen?
- Begriffe: Bring-, Hol- und Schickschuld erklären. Wo ist jeweils der Erfüllungsort?
- Was versteht man unter Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft?
- Unterschied zwischen Garantieerklärung und Gewährleistung
- Wann kann der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern?
- Welche Rechtsfolgen hat der Rücktritt?
- Welche Besonderheiten hat der Verbrauchervertrag gegenüber "normalen" Kaufverträgen
zu den Komplexaufgaben:
Komlex I:
Fall 1 (sinngemäß; war viel Text)
E verkauft B seinen alten Golf für 1500 € unter Eigentumsvorbehalt mit der Einschränkung, dass B keinerlei Verfügungsrechte an dem Auto hat. Das Eigentum sollte mit Zahlung des Preises übertragen werden, das Auto wurde B aber ausgehändigt. B wollte mit Scheck zahlen, dieser platzt allerdings. E hatte übrigens die Fahrzeugpapiere am Anfang, man kann also davon ausgehen, dass E Eigentümer war. Jedenfalls geht E dann zu B um ihn zur Rede zu stellen und erfährt, dass B das auto bereits gegen Barzahlung (2000 €) an D verkauft und übergeben hat. Dafür hat der den Personalausweis von E nahezu perfekt kopiert. Kann E von D die Herausgabe des Autos oder von B die Herausgabe des Verkaufserlöses verlangen?
Fall 2:
M hat von Dachdecker D sein Dach decken lassen. Nach der Abnahme wird festgestellt, dass das Dach kaputt ist (es regnet rein). D soll daraufhin innerhalb einer Woche das dach reparieren. D ist ein Ein-Mann-Betrieb und bei einem anderen Kunden vom Dach gefallen und liegt daher im Krankenhaus. Er kann den Mangel in frühestens drei wochen beheben. Kann M von D nach Ablauf der Wochenfrist die Kosten für die Reparatur verlangen?
Fall 3:
Ähnlich Eisenmann: Fall 3
K will von V ein Grundstück kaufen. Beide sind sich über den Kaufpreis in höhe von 500 000 € einig. Um Kosten zu sparen, geben sie gemeinsam vor dem Notar einen Kaufpreis in Höhe von 200 000 € an. Nach einiger Zeit kommt es zu Streitigkeiten zwischen K und V. Muss K die 500 000 € euro zahlen? Darf K 200 000 € zahlen?
so waren die Aufgaben sinngemäß. Vllt. kann jemand vervollständigen oder berichtigen, falls ich was vergessen habe.
Komplex 2:
hab ich nicht weiter angesehen: es war aber wieder die Aufgabe mit der Videokamera dabei