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WIR 02 ; 20.10.07 in Leipzig

Verfasst: 20.10.07 20:22
von alida
Hallo,

heute hatte ich da o.g. Seminar bei Hr. Dr. Georgi. Das Seminar fand ich anfangs etwas verwirrend, i.a. aber dann doch ganz gut und hilfreich.

Hier nun die Klausurfragen (sinngemäß und bitte ergänzen)

Detailaufgaben (20 P.): alle ohne Angaben der Paragraphen

- Bei welchen Kaufverträgen über Sachen ist eine besondere Form nötig? ( 3 Möglichkeiten )
- Ist ein Verbraucher verpflichtet, unbestellte Waren zurückzuschicken und den Kaufpreis zu bezahlen? Begründung
- Wann kann ein Rechtsmangel bestehen?
- Begriffe: Bring-, Hol- und Schickschuld erklären. Wo ist jeweils der Erfüllungsort?
- Was versteht man unter Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft?
- Unterschied zwischen Garantieerklärung und Gewährleistung
- Wann kann der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern?
- Welche Rechtsfolgen hat der Rücktritt?
- Welche Besonderheiten hat der Verbrauchervertrag gegenüber "normalen" Kaufverträgen


zu den Komplexaufgaben:

Komlex I:

Fall 1 (sinngemäß; war viel Text)

E verkauft B seinen alten Golf für 1500 € unter Eigentumsvorbehalt mit der Einschränkung, dass B keinerlei Verfügungsrechte an dem Auto hat. Das Eigentum sollte mit Zahlung des Preises übertragen werden, das Auto wurde B aber ausgehändigt. B wollte mit Scheck zahlen, dieser platzt allerdings. E hatte übrigens die Fahrzeugpapiere am Anfang, man kann also davon ausgehen, dass E Eigentümer war. Jedenfalls geht E dann zu B um ihn zur Rede zu stellen und erfährt, dass B das auto bereits gegen Barzahlung (2000 €) an D verkauft und übergeben hat. Dafür hat der den Personalausweis von E nahezu perfekt kopiert. Kann E von D die Herausgabe des Autos oder von B die Herausgabe des Verkaufserlöses verlangen?

Fall 2:

M hat von Dachdecker D sein Dach decken lassen. Nach der Abnahme wird festgestellt, dass das Dach kaputt ist (es regnet rein). D soll daraufhin innerhalb einer Woche das dach reparieren. D ist ein Ein-Mann-Betrieb und bei einem anderen Kunden vom Dach gefallen und liegt daher im Krankenhaus. Er kann den Mangel in frühestens drei wochen beheben. Kann M von D nach Ablauf der Wochenfrist die Kosten für die Reparatur verlangen?

Fall 3:

Ähnlich Eisenmann: Fall 3

K will von V ein Grundstück kaufen. Beide sind sich über den Kaufpreis in höhe von 500 000 € einig. Um Kosten zu sparen, geben sie gemeinsam vor dem Notar einen Kaufpreis in Höhe von 200 000 € an. Nach einiger Zeit kommt es zu Streitigkeiten zwischen K und V. Muss K die 500 000 € euro zahlen? Darf K 200 000 € zahlen?


so waren die Aufgaben sinngemäß. Vllt. kann jemand vervollständigen oder berichtigen, falls ich was vergessen habe.

Komplex 2:

hab ich nicht weiter angesehen: es war aber wieder die Aufgabe mit der Videokamera dabei

Verfasst: 21.10.07 22:07
von Barthez
seid gegrüsst,

mensch silva, an was du dich alles noch erinnern kannst. bei mir war schon die hälfte weg als ich aus dem akad-fahrstuhl gestiegen bin :)
zur zweiten komplex kann ich jedoch folgendes ergänzen:
1) fall 5 aus dem eisenmann - vertretung eigentümer bei werkvertrag, auftrag trotz kündigung
2) fall 20 aus eisenmann - minderjährger bestellt kamera - eigentumserwerb, abstraktionsprinzip
3) der rechtsanwalt, der drucker bestellt, welcher durch den crash-student verdemoliert wurde...jaja die studenten - abwandlung: bestellung durch studentin - lief auf gefahrübergang/versendungskauf hinaus
fazit: faire aufgabenstellung, wenn man dieses forum als maßstab nimmt 8)
ciao ihr lieben
euer barthez

WIR02 am 23.02.2008 in Leipzig

Verfasst: 25.02.08 11:01
von gericool
Hallo an alle, denen WIR02 noch bevorsteht! :?


Detailaufgaben:

Bei welchen Kaufverträgen über Sachen ist eine besondere Form nötig?

Ist ein Verbraucher verpflichtet, unbestellte Waren zurückzuschicken und den Kaufpreis zu bezahlen? Begründung

Was versteht man unter einem Rechtsmangel?

Begriffe: Bring-, Hol- und Schickschuld erklären. Wo ist jeweils der Erfüllungsort?

Was versteht man unter Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft?

Unterschied zwischen Garantieerklärung und Gewährleistung

Wann kann der Verkäufer die Nacherfüllung verweigern?

Welche Rechtsfolgen hat der Rücktritt?

Welche Besonderheiten hat der Verbrauchervertrag
gegenüber "normalen" Kaufverträgen


Komplex 1:
Dachdecker-Geschichte wie hier im Forum öfters beschrieben, dann noch zwei, ich erinnere mich aber nicht mehr

Komplex 2:

(1) Rechtsanwalt kauft für seine Kanzlei Drucker. Den Transport übernimmt für die Fa. Büromarkt ein Student . Auf dem Weg zum RA gibt’s Unfall und der Drucker geht kaputt. Frage sinngemäß: Muß der RA den Drucker trotzdem bezahlen? Dann Fallabwandlung: anstelle des RA kauft eine Studentin einen Drucker. Beurteilen der Rechtslage…
(Die wurde ja hier im Forum auch schon öfter gepostet…)

(2) Ein Unternehmer bestellt eine Falzmaschine. Sie scheint einen Defekt zu haben, der aber über Monate hinweg von den Ingenieurteam der Fa., die die Maschine verkauft hat, nicht gefunden wurde. Die Frage lautete sinngemäß, ob der Unternehmer für mehrere Monate Produktionsausfall Schadenersatz geltend machen könnte. (Auch diese wurde ja hier im Forum auch schon öfter gepostet…)

(3) ähnlich Eisenmann „Der vergessene Hydrant“, hier wars aber ein nicht gesicherter Schacht. Der Geselle G vom Baunternehmer U führt die Arbeiten aus. Er vergisst am Freitag den Schacht abzudecken. Als B, der Auftraggeber, am Freitag sich die Baustelle noch mal ansieht, stürzt er in den nicht gesicherten Schacht. Kann B von U Schadenersatz verlangen?

Mein Fazit: War machbar. Habe mir zur Vorbereitung auch den Eisenmann gekauft. Führt allemal dazu, bei der Lösung der Fälle sicherer zu werden. Ich glaube, wer nur die Heftchen liest, wirds schwerer haben. Dann zumindest den Fokus auf WIR204 legen (Vorgehensweise zum Lösen von Klausurfällen).
Bei den Detailfragen steht das meiste ja im Gesetz drin. Wenn man beim Durchlesen der Hefte WIR201-203 gleich im Gesetzestext mitmarkert, hat man eigentlich schon die halbe Miete. Wichtig natürlich: man sollte wissen, wo es steht. Da hilft auch das Stichwortverzeichnis oftmals weiter...