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Freiversuch ??
Verfasst: 23.09.07 22:58
von hans harras
Kann mir mal bitte einer Erklären wie das mit dem Freiversuch abläuft? Gilt für jede Klausur ein Freiversuch oder nur einer pro Semester?
Ich bin bei der FH Stuttgart im Studiengang Bachelor of Science eingeschrieben
Verfasst: 24.09.07 09:25
von harr
Hallo Hans,
es ist nur für wenige Klausuren ein Freiversuch vorgesehen, für welche Module das gilt geht aus der VH hervor. Jeder Freiversuch muss einzeln beantragt werden und gilt auch nur für den beantragten Termin. Formulare gibt es im Inhalteordner des jeweiligen Moduls.
Verfasst: 24.09.07 10:55
von SeeYou
In der Prüfungsordnung deines Studienfaches steht bei einzelnen Modulen das Kürzel "(FV)" dabei. In diesen Modulen kannst du einen Freiversuch machen.
Ganz wichtig zu beachten sind die Fristen laut §21 der Prüfungsordnung (Zitat):
"Als vorfristig abgelegt gilt eine Modulprüfung, wenn die innerhalb der Modulprüfung zu erbringenden Prüfungsleistungen jeweils innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten nach Ablauf des Monats abgelegt werden, in dem der Prüfling die entsprechenden Fernstudieneinheiten erhalten hat."
D.h. die Frist für den Freiversuch ist an die Versendung der Lektionen geknüpft.
Ich habe übrigens gute Erfahrungen mit meinen Freischüssen gemacht. Man geht dann ganz relaxt in die Prüfung.
Grüße/Christine
Verfasst: 24.09.07 13:50
von Olivia
Hallo ihr,
kann mir mal jemand erklären, was ihr unter dem Freiversuch versteht?
Meint ihr eine Klausurwiederholung, falls man durchgefallen ist?
Bitte um Aufklärung!
LG Olivia
Verfasst: 24.09.07 14:01
von harr
Hallo Olivia,
normalerweise hat man nur 2 Versuche um eine Klausur zu bestehen. Der Freiversuch zählt aber sozusagen als 0. Versuch, fällst du hierbei durch, hast du immer noch 2 reguläre Versuche. Außerdem kannst du, wenn du nur knapp bestehst, die Klausur wiederholen und es der beste Versuch. Beim wiederholen einer normalen Klausur zählt hingegen immer der Letzte.
Verfasst: 24.09.07 14:11
von Olivia
Aha..und das sieht man in der Prüfungsordnung in welchen Modulen man einen Freiversuch hat. So was hat mir die AKAD gar nicht erzählt!!
Beantragst du denn immer, wenn es möglich ist?
lg
Verfasst: 24.09.07 17:41
von SeeYou
Ja. Ob du einen Freiversuch machen kannst, steht in deiner Prüfungsordnung.
Freiversuche gibt es nur in den Bachelor und Master-Studiengängen. Das macht auch Sinn, weil es dort ausschließlich Klausuren und keine Tests gibt. (Test = Beim Durchfallen beliebig oft wiederholbar. D.h. in den Diplomstudiengängen gibt es sowieso "Freischüsse" - werden eben nur nicht so genannt...).
Grüsse/Chris
Verfasst: 24.09.07 18:46
von hans harras
Gibts für Differentialrechnung nen Freiversuch??-also in der Prüfungsordnung konnte ich dazu nichts finden, aber im Formblatt wird der Bachelor of Science aufgeführt... na da war ich wohl schön blöd Bachelor zu machen, wenn man beim Diplom n-Versuche hat nen Test zu bestehen....

Verfasst: 24.09.07 19:02
von SeeYou
Ja, klar gibt es einen Freiversuch für WIM03

....aber...soweit ich weiß nur im Bachelor of Arts nicht im Bachelor of Science....
Das Leben ist kein Ponyhof. /Chris
@ hans
Verfasst: 25.09.07 10:06
von Toby66
Hallo Hans,
das klingt ja so schön mit den n Versuchen für WIM 03 beim Diplomstudiengang. Praktisch nutzen tut es aber nicht viel. Das ist wohl die Riesen-Ausnahme, daß jemand regelmäßig zu WIM 03 wieder neu antritt, weil nach dem ersten Durchfallen ja meistens klar ist, wo die Lücken liegen. Und: es gibt ja Module, für das Bestehen von WIM 03 Voraussetzung ist - also kommt man an der Stelle dann mit dem Studium auch nicht mehr weiter.
Also nicht grämen über den scheinbaren Vorteil für die Diplomstudiengangsteilnehmer....
Thomas
Verfasst: 03.11.07 00:02
von martin19825205
Hi,
kann mir bitte das mit dem Freiversuch nochmal jemand erklären? Mein Kenntnissstand ist dieser dass man nur 2 Versuche hat eine Klausur zu bestehen, danach gibt es noch den Härteantrag und danach war es ansonsten mit dem Studium. Gibt es nach diesen 3 Versuchen nochmal Ausnahmen?
Verfasst: 03.11.07 21:32
von SeeYou
hallo martin19825205, sag an was du studiertst...freiversuche sind nur relevant für bachelor und master...//chris
Verfasst: 28.10.08 08:56
von SebastianMA
Ich krame dieses Thema nochmal hervor.
Kann o. muss man für den Freiversuch das Seminar besuchen? Was passiert, wenn der Freiversuch nicht erfolgreich ist? Kann o. muss das Begleitseminar erneut belegt werden, um an der 1. Klausur teilnehmen zu können (event. mit Zusatzkosten)?
LG
Sebastian
Verfasst: 30.10.08 21:03
von SeeYou
Hi Sebastian,
1. Ja, du musst das Seminar besuchen, um den Freiversuch machen zu können. Das ist wie bei jeder anderen Klausur.
2. Wenn der Freiversuch nicht erfolgreich war, wird dir das in der VH eingetragen. Sonst nix.
3. Nein, wenn du durchfällst, musst du das Seminar nicht neu besuchen, aber du kannst es besuchen und es fällt auch kein Geld für den zweiten Besuch an. Also in dieser Hinsicht wird der Freiversuch so gewertet wie ein normales Durchfallen.
Woher ich das weiß: War bei mir so bei STL01...
Grüsse/Chris
Verfasst: 04.11.08 19:45
von SebastianMA
Gut zu wissen. Die Angaben aus dem VH-Doc sind nämlich ziemlich frei interpretierbar:
AkadVh hat geschrieben:4. Bevor Sie Ihren Prüfungstermin wahrnehmen, können Sie am Seminar teilnehmen.
Wenn Sie ein zweites Mal das Seminar besuchen möchten, fallen die üblichen Gebühren laut gültigem Bulletin an.
Naja mal schauen, hab diesbzgl. noch gar nicht die PO und SO konsultiert.
Gruß
Sebastian