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Erststudium....Rahmenbedingungen fürs Finanzamt?
Verfasst: 01.08.07 10:26
von fluffy73
Moi, moin...
beim Finanzamt können ja anscheinend nur beim ERST-Studium die Aufwendungen steurlich geltend gemacht werden, oder? Ich habe vor ca. 10 Jahren einige Semester BWL studiert...ein paar Prüfungen geschrieben...kein Vordiplom. Zählt das damalige "Hineinschnuppern" als Erststudium. Ist mein nun begonnenes AKAD-Studium deshalb "nur" ein Zweitstudium? Kann ich die ganzen Aufwendungen deshalb nicht mehr absetzen? Es muss doch irgendwelche Rahmenbedingungen geben die ein ERST-Studium definieren, wie z.B. erfolgreicher Abschluß, erfolgreiches Vordiplom etc.
Fragen uüber Fragen

...aber vielleicht kann mir ja jemand Licht in mein geistiges Dunkel zu bringen
Steuerfachleute gefragt!
Verfasst: 01.08.07 10:38
von Toby66
Hallo zusammen,
da sollte man jemand mit Steuerfachkenntnissen Stellung nehmen.
Soweit ich weiß (und ich sehe es gerade im Manager-Magazin online) sind Erst-Studiums-Kosten als "Sonderausgaben" absetzbar. Begrenzt auf 4.000 Euro. Zu den Studiengebühren kommen Fahrtkosten für Seminarbesuche, aber auch Lerngemeinschaften, Hotelkosten etc. hinzu. Etwaige Fachbücher natürlich auch. Arbeitszimmer kommt drauf an (wie an anderer Stelle bereits gesagt: der Raum darf dann - fast - nicht für andere Dinge genutzt werden).
Bei einem Zweitstudium ist dieses als Werbungskosten ansetzbar - da entfällt dann die 4.000-Euro-Grenze. Was ich nicht weiß: gilt das nur für ein Aufbaustudium oder für jedes beliebige Zweitstudium?
Ein abgebrochenes Studium dürfte eigentlich nicht als Erststudium gelten, da ja kein Abschluß vorhanden ist. Insofern müßte das für Dich ein Erststudium sein.
Viele Grüße,
Thomas
Verfasst: 01.08.07 14:33
von Lilly
klick mal hier:
http://www.rheinahrcampus.de/fileadmin/ ... kosten.pdf
Wenn du keinen Abschluss hast, machst du ein Erststudium und das wird mit bis zu 4.000 EUR als Sonderausgaben angesetzt.
Auch Erststudium als Werbungskosten !
Verfasst: 02.08.07 18:39
von SAP_Peter
wenn das Studium in einem klaren Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf steht, ist auch ein Erststudium voll als Werbungskosten absetzbar.
Ich studiere z.B. WI und arbeite als SAP-Anwendungsberater, alle Kosten (mehr als 4.000 Euro) wurden voll als Werbungskosten angerechnet.
Dies beruht auf neuerer Rechtssprechung und ist deswegen wahrscheinlich noch nicht so bekannt.
Etwas anderes wäre der Fall, wenn ein Kaufmann Sozialpädagogik studiert um einen NEUEN Beruf zu erlernen, dies wären Ausbildungskosten und dann Sonderausgaben mit der 4.000 Euro Grenze (und die Sonderausgaben werden dann nochmal 10x rauf, 30x runter und x-mal hin und her gerechnet).
... Und hört mir auf mit Steuerlehre, ich hoffe das Thema ist für mich seit 28.7. durch
Viele Grüße und viel Erfolg bei der Steuererklärung!
Steuerliche Absetzbarkeit
Verfasst: 03.08.07 15:10
von hallokoeln
Hallo,
schließe mich erstmal meinen Vorrednern an: Dein Studium gilt als Erststudium , wenn Du noch keinen Abschluss hast (bei mir ist das auch so, habe auch schon ein abgebrochenes Studium vorher).
Noch ein paar Tipps zum Thema Werbungskosten / Sonderausgaben:
- generell fallen Ausbildungen - die meisten Erststudien - unter Sonderausgaben (4000 EUR) und Fortbildungen unter Werbungskosten
- wenn Du das Studium als Werbungskosten ansetzen willst, musst Du daher Verbindung mit jetzigem Job nachweisen / begründen. Ist allerdings sicher nicht so einfach durchzukriegen.
Dabei bedenken: kommst Du wesentlich über die 4000 EUR (Studiengebühren, Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegung unterwegs, Büromaterial etc.)-? Nur dann lohnt sich der Kampf mit dem Finanzamt um Anerkennung als Werbungskosten.
Und - Tipp von einem Steuerberater, den ich kenne:
Bei Werbungskosten gibt es ja die automatische Pauschale von so ca. 900 EUR, bei Sonderausgaben nur ca. 30 EUR. Daher: bis zu einer Gesamtsumme von 4900 EUR Werbungskosten (Studium + ggf. weitere Werbungskosten) lohnt sich eher Absetzen über die Sonderausgaben (u. ist einfacher durchzukriegen beim Finanzamt):
4000 EUR Sonderausgaben + 900 EUR Werbungskostenpauschale
ungefähr gleich mit
4900 EUR Werbungskosten + 35 EUR Sonderausgaben
Erst wenn Du mit Werbungskosten insgesamt wesentlich über die 4900 EUR kommst, lohnt sich Ansetzen als Werbungskosten.
War bei mir so: ich hatte ca. 4800 EUR Studienkosten u. bei Abrechnung über Sonderausgaben musste ich nur 4000 EUR mit Belegen nachweisen, konnte mir die ganzen Kleinbelege sparen u. bekam sogar noch ein paar EUR mehr raus als beim Ansetzen als Werbungskosten.
Hoffe, das ist gut erklärt.
Gruß, S.
Thanks!!!
Verfasst: 06.08.07 14:14
von fluffy73
Vielen herzlichen Dank euch allen für die seh detaillierten und verständlichen Antworten....habs jetzt auch gecheckt...
viel Spaß noch!!!!