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Arbeitszimmer stuerlich absetzen??
Verfasst: 30.07.07 10:35
von fluffy73
Hello und guten Tag an euch alle draußen!!
betreffend der steuerlichen absetzfähigkeit habe ich mittlerweile mitbekommen, daß ich die Strudiengebühren, Verpflegung etc. angeben kann. Da ich nächste Woche in eine Wohnung ziehe, wo ich ein seperates Arbeitszimmer habe, wollte ich wissen ob dieses Zimmer dann steuerlich abgesetzt werden kann...und wie? Schickt man da an das Finanzamt eine Kopie des Mietvertrages und rechnet dann die qm runter? Die Studiengebühren etc. wären Sonderausgaben...das Arbeitszimmer auch???
Wäre für eine Antwort super dankbar!!!
schönen Gruß!!!
Verfasst: 30.07.07 17:30
von OlliBi
Hi,
sofern es Dein erstes Studium ist, kannst Du ein Zimmer als Arbeitszimmer absetzen. Wie es sonst ist, weiß ich nicht.
Ich gebe stets nur die Größe an, sonst wollten die nichts anderes, zumindest hat mein Steuerberater mich nie nach etwas anderem gefragt

Wichtig ist nur, dass Du es tatsächlich als solches und nichts anderes nutzt. Ein Bett darf soviel ich weiß nicht drin stehen ^^
Gruß
Olli
p.s. diese Angaben sind ohne Gewähr

Eigentlich erstes Studium...
Verfasst: 31.07.07 14:07
von fluffy73
Hi OlliBi,
vielen herzlichen Dank für deine Antwort. Na ja, eigentlich ist es mein erstes Studium...ähhh..hoff ich. Ich habe vor 10 Jahren einige Semester BWL an einer Fh studiert, aber keinen Abschluss gemacht...nur knapp bis vors Vordiplom

....mein jetziges AKAD Studium müsste ja dann eigentlich als Erststudium gelten, oder?
schönen Gruß
Verfasst: 31.07.07 14:21
von talulah
Hi,
also mein Steuerberater sagte mir, daß es sehr schwer ist, ein Arbeitszimmer heutzutage abzusetzen. Und ich bin selbständig, ich müsste nachweisen, wieviel ich dort arbeite und dies muß mehr als 90% sein und der Raum muß abgetrennt sein. Sogar Lehrer können das Arbeitszimmer nicht mehr absetzen, weil sie die 90% nicht erreichen, von daher wäre es schon komisch, wenn wir als Studenten dies könnten?
Wer aber natürlich Tipps hat, dann her damit.
Viele Grüße
Nina
Verfasst: 31.07.07 16:19
von Lilly
Klick mal hier
http://www.forium.de/do/showKurztext?ktId=2083&art=101
Es werden alle Kosten der Wohnung pro qm ermittelt und diese werden dann auf die Größe des Arbeitszimmers umgelegt. Dazu musst du alle Belege sammeln.
Bestätigung des Vermieters
Verfasst: 01.08.07 10:23
von Toby66
Hallo nochmal,
wer 100%ig sicher gehen will, sollte auch eine Bestätigung des Vermieters über die eingegangenen Mietzahlungen besorgen. Ich hatte als Beleg für die Mietzahlungen einen Kontoauszug (vom letzten Monat des abgelaufenen Jahres) beigefügt und den Mietvertrag (wohne seit 8 Jahren in der Wohnung). Daraufhin wurden die Kosten für exakt den belegten Monat anerkannt und ich mußte mittels Wiederspruch und Beleg der Mietzahlungen für das ganze Jahr den Rest Erstattung beschaffen (dieses Verfahren fand ich dann doch etwas spitzfindig, aber man lernt nie aus).
Übrigens hilft es den Finanzamtsmitarbeitern enorm, wenn man da eine saubere Nebenrechnung beifügt und die Belege durchnummeriert und jeweils die entsprechenden Nummern den Posten auf der Nebenrechnung zuordnet. Im Zweifelsfalle wird so ein Antrag sicher wohlwollender bearbeitet als ein Haufen Durcheinander!
Viele Grüße,
Thomas
Verfasst: 03.08.07 17:46
von Der_Andi78
Bin auch grad am überlegen, wie man das Arbeitszimmer absetzen kann
Dabei bin ich auf
http://www.taxplanet.de/Formulare/Arbeitszimmer.pdf gestossen - wenn ich das dort richtig versteheh, ist ab 2007 keinerlei Möglichkeit gegeben das AZ abzusetzen?! Korrigiert mich, wenn ich falsch liege - und das hoffe ich - BITTE!!!
Versuch
Verfasst: 06.08.07 11:38
von Toby66
Hallo zusammen,
soweit ich das von einem Bekannten richtig verstanden habe (Steuerberater), hat man es als Student insbesondere neben dem Job aber relativ leicht, zu begründen, daß man nunmal Platz für das konzentrierte Studieren benötigt (wer bezweifelt, daß man Platz braucht, sollte zur Zeit mal einen Blick in mein Arbeitszimmer werfen - da sammelt sich so einiges, wenn man Projekt- und Diplomarbeit geht). Für Arbeitnehmer ist es dagegen nahezu unmöglich, noch ein Arbeitszimmer anzugeben, selbst wenn man eines nutzt.
Aber es kommt natürlich immer auch auf das zuständige Finanzamt an. Versuch macht klug sozusagen.
Viele Grüße
Thomas
Bei mir gehts
Verfasst: 05.02.08 13:23
von cyberman
Also bei mir hat das Angeben eines Arbeitszimmers, anteilig zu der Gesamtfläche, inkl. Nebenkosten anteilig bisher ohne Probleme funktioniert.