Exmatrikulation
Verfasst: 04.06.07 04:47
Hallo,
in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft betreffend die AKAD FH Stuttgart heißt es in § 6 (5):
"Der Prüfungsanspruch und die Zulassung zum Studiengang erlöschen, wenn die Prüfungsleistungen für die Vordiplomprüfung nicht spätestens zwei Semester oder die Prüfungsleistungen für die Diplomprüfung nicht spätestens drei Semester nach dem in Absatz 1 festgelegten Zeitpunkt erbracht sind, es sei denn, die Fristüberschreitung ist nicht zu vertreten. Das gleiche gilt, wenn die Fristüberschreitung für die Diplom-Vorprüfung und die Diplom Prüfung insgesamt drei Studiensemester überschreitet (§ 39 Abs. 2 FGH)"
Zeitlich wird das bei mir etwas knapp und ich habe daher die Angst, daß mich die AKAD exmatrikuliert. So wie ich das verstehe werde ich laut dieser Prüfungsordnung nach dem 6. bzw. 7. Semester exmatrikuliert, sofern ich nicht alle Prüfungen zum Vordiplom bestanden habe bzw. nach dem 11. Semester sofern ich dann die Diplom-Prüfung noch nicht bestanden habe.
Meine Frage lautet nun: Hat diesbezüglich schon irgend jemand Erfahrungen gesammelt? Was sagt die AKAD dazu?
Mit freundlichem Gruß
Balli
in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaft betreffend die AKAD FH Stuttgart heißt es in § 6 (5):
"Der Prüfungsanspruch und die Zulassung zum Studiengang erlöschen, wenn die Prüfungsleistungen für die Vordiplomprüfung nicht spätestens zwei Semester oder die Prüfungsleistungen für die Diplomprüfung nicht spätestens drei Semester nach dem in Absatz 1 festgelegten Zeitpunkt erbracht sind, es sei denn, die Fristüberschreitung ist nicht zu vertreten. Das gleiche gilt, wenn die Fristüberschreitung für die Diplom-Vorprüfung und die Diplom Prüfung insgesamt drei Studiensemester überschreitet (§ 39 Abs. 2 FGH)"
Zeitlich wird das bei mir etwas knapp und ich habe daher die Angst, daß mich die AKAD exmatrikuliert. So wie ich das verstehe werde ich laut dieser Prüfungsordnung nach dem 6. bzw. 7. Semester exmatrikuliert, sofern ich nicht alle Prüfungen zum Vordiplom bestanden habe bzw. nach dem 11. Semester sofern ich dann die Diplom-Prüfung noch nicht bestanden habe.
Meine Frage lautet nun: Hat diesbezüglich schon irgend jemand Erfahrungen gesammelt? Was sagt die AKAD dazu?
Mit freundlichem Gruß
Balli