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Anerkennung der Ausbildung? AKAD SAGT NEIN!!!
Verfasst: 20.04.07 10:28
von Schanecke
Hallo,
ich habe ein großes Problem: Ich bin
staatlich geprüfte Fremdspracenkorrespondentin (nicht IHK oder so) und mir wurde von der Schule zugesichert, dass das gleichgestellt ist mit einer dualen kaufmännischen Ausbildung.

Jetzt sagt mir aber die AKAD, dass in diesem Fall eine Anrechnung als Ausbildung nicht möglich sein soll, weil ich eigentlich ja "nur" Fremdsprachenkorrespondentin gelernt habe, aber das ja keine Ausbildung sein soll.

Warum habe ich dann ca 5000.- € in meine Ausbildung gesteckt, wenn es angeblich keine ist?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Würde mich über Kontakt freuen, da ich deswegen kein Studium beginnen kann und mich das ganze tierisch ankotzt.

nicht so einfach...
Verfasst: 20.04.07 14:17
von Toby66
Hallo,
das ist vermutlich nicht so einfach zu beantworten, grundsätzlich würde ich davon ausgehen, daß die AKAD durchaus ein Interesse hat, jeden Interessenten aufzunehmen, schließlich verdient die AKAD damit Geld. Wenn ich das richtig erinnere, ist Voraussetzung zum Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mindestens soundsolange Berufspraxis, d.h. wenn Du Berufspraxis hast, ist die Diskussion um die Ausbildung nicht relevant (ich wäre nicht sicher, ob ein Studium oder ähnliches beispielsweise als Berufsausbildung zählt). Es hängt aber auch möglicherweise vom Studiengang UND der FH ab - die AKAD ist nämlich auch abhängig von den Spielregeln, die die (Länder-)Kultusministerien vorgeben und kann nicht alles selber entscheiden!
Normalerweise lassen sich solche Schwierigkeiten meistens in einem Beratungsgespräch lösen oder zumindest können die Leute sagen, wie Du ggf. die Voraussetzungen erfüllen kannst.
Viele Grüße,
Thomas
Verfasst: 20.04.07 14:57
von tucca
Hi,
ja das ist ziemlich äbhängig von den Länder-Hochschulgesetzen. Die Baden-Württemberger (Stuttgart) sind sehr unterschiedlich zu den Schleswig-Holsteinern (Pinneberg).
Was willst du den studieren? Evtl. hilft auch eine Einschreibung in Leipzig oder Frankfurt ??
Wo hast du den die Fremdsprachenkorrespondentin gemacht?
Das Vordiplom ist (zumindest in Baden-Württemberg) gleich einer Ausbildung (beim Diplom-Studiengang).
Gruß,
Tucca
Fremdsprachenkorrespondentin
Verfasst: 20.04.07 15:16
von Schanecke
Hallo nochmal,
ich habe diese Ausbildung in 2 Jahren an einer Berufsfachschule in Bayern gemacht. Da ich den neuen Studiengang B.A. Business Communication belegen möchte, schien mir meine vorherige Ausbildung als passend dazu.
Berufspraxis kann ich so leider nicht die geforderten 20 Wochen nachweisen.
Vielleicht werde ich noch zu einem Beratungsgespräch gehen, da demnächst eines in meiner Nähe stattfinden wird.
Ich wünsche euch allen ein schönes, sonniges Wochenende!
Verfasst: 20.04.07 16:32
von Spider124
Hallo !
Ich glaube, dass Du hier zwei Dinge durcheinander bringst !
Du musst um bei der AKAD studieren zu können 20 Wochen berufstätig gewesen sein, auch wenn Du vorher schon einen anderen Studiengang komplett abgeschlossen hast, würde das nicht ausreichen.
Warst Du im Rahmen Deiner Ausbildung auch in einem Unternehmen tätig oder hast irgendwelche Praktika gemacht ? Das würde nämlich ausreichen, allerdings benötigt die Akad dazu eine Bescheinigung.
Ansonsten könntest Du auch irgendwo eben 20 Wochen jobben, die Bescheinigung vorlegen und dann durchstarten.
Grüße Spider
Verfasst: 20.04.07 16:34
von Spider124
...oder hast Du irgendwann mal irgendwo Ferienjobs gemacht und könntest da noch ne Bescheinigung beibringen, das reicht nämlich schon aus !
Spider
@Spider124
Verfasst: 21.04.07 08:15
von Schanecke
Guten Morgen,
ich habe vorher nicht studiert. Ich habe eben diese Ausbildung gemacht. Zum Thema Praktika wurde mir bereits mitgeteilt, das meine (hab ja diverse) nicht anerkannt werden. Aus welchem Grund auch immer. Mittlerweile bin ich auch nebenberuflich selbstständig, was aber wiederum Probleme mit der Anrechnung bringt.
Also ich habe das so verstanden: Ich muss eine Ausbildung ODER 20 Wochen nachweisen.
Neulich hat mir jemand erzählt, dass ich das erst im Hauptstudium nachweisen müsste. Seitdem blick ich nicht mehr durch.
Da ich seit September arbeite, was mir aber leider auch nicht angerechnet werden kann, da es eine Zusatzausbildung ist, steh ich da momentan ziemlich blöd da.
Schönes WE
Schanecke
@Spider124
Verfasst: 21.04.07 08:15
von Schanecke
Guten Morgen,
ich habe vorher nicht studiert. Ich habe eben diese Ausbildung gemacht. Zum Thema Praktika wurde mir bereits mitgeteilt, das meine (hab ja diverse) nicht anerkannt werden. Aus welchem Grund auch immer. Mittlerweile bin ich auch nebenberuflich selbstständig, was aber wiederum Probleme mit der Anrechnung bringt.
Also ich habe das so verstanden: Ich muss eine Ausbildung ODER 20 Wochen nachweisen.
Neulich hat mir jemand erzählt, dass ich das erst im Hauptstudium nachweisen müsste. Seitdem blick ich nicht mehr durch.
Da ich seit September arbeite, was mir aber leider auch nicht angerechnet werden kann, da es eine Zusatzausbildung ist, steh ich da momentan ziemlich blöd da.
Schönes WE
Schanecke
Verfasst: 21.04.07 08:55
von Spider124
Hallo,
also man muss vor Beginn des Studiums 20 Wochen Arbeitszeit nachweisen und bei einem grundständigen Studiengang ( also wenn es Dein Erststudium wäre ) muss man nochmals im Hauptstudium 20 Wochen Arbeitszeit nachweisen.
Ich kann das jetzt nicht verstehen, weswegen sie Dir Deine Praktika nicht anrechnen wollen bzw. Deine selbstständige Tätigkeit.
Wende Dich doch mal direkt nach Stuttgart, denn dort sind die Ansprechpartner nach meiner Erfahrung sehr kompetent, und es wird einem immer weitergeholfen und nach einer Lösung gesucht.
Grüße Spider
Verfasst: 21.04.07 13:18
von tucca
Hi,
an meiner ersten (öffentlichen) FH wurde es so geregelt:
Erstes Praxissemester wurde anerkannt, wenn man zuvor gearbeitet (Ausbildung) gemacht hat.
Das zweite Praxissemester wurde definitiv nicht anerkannt - das musste jeder machen...
Leider kann ich dir zu den Ansprechpartnern keine Tipps geben.
Frag doch einfach mal an einer öffentlichen FH nach, ob die deine Ausbildung für das erste Praxissemester anerkennen würden und geh dann mit dieser Info zur AKAD...
Gruß,
Tucca
nochmal: persönliches Gespräch
Verfasst: 23.04.07 14:19
von Toby66
Hallo nochmal,
mit Beratungsgespräch meinst Du aber wahrscheinlich die regelmäßigen Beratungstermine für verschiedene Teilnehmer, wenn ich das richtig sehe. Du kannst aber auch einen "eigenen" Termin mit einem Studienberater ausmachen und da mal die ganzen Unterlagen mit anschleppen - das scheint mir bei solchen "Spezialfällen" am sinnvollsten zu sein.
Da sich die Hochschulgesetze ein wenig unterscheiden, die AKAD aber eben 3 FH-Standorte hat, wäre ggf. auch die Frage, ob es hilft, sich an einem der anderen Standorte einzuschreiben - für das Studium an sich (Ablauf, Seminare) hat das ja keine Auswirkung (man kann ja dennoch an allen Standorten Seminare besuchen).
Den Nachweis über die Berufsausbildung / Berufspraxis benötigt die AKAD bereits VOR Aufnahme des Studiums. Die genauen Bedingungen für die Anerkennung des Praxissemesters kann man immer noch in der Studien- und Prüfungsordnung nachlesen bzw. sich bei der Beratung erklären lassen (nicht vergessen, ggf. danach zu fragen!).
Generell möchte ich aber zur Vorsicht raten, wenn man Aussagen über Dritte bezieht (da hieß es "jemand" habe gesagt "....."): Es hilft einem einerseits nichts, wenn die AKAD da einen anderen Standpunkt haben sollte bzw. schlichtweg besser informiert ist (spezielle beim Thema Hochschulgesetze). Man muß aber auch aufpassen: es wird zuweilen auch tüchtig über die AKAD gemeckert - und hinterher stellt sich heraus: war gar kein Problem. Ich denke, in erster Linie kann man hier im Forum eher Tips geben, auf was Du bei Beratungsgesprächen achten solltest bzw. wonach Du gezielt fragen solltest (wie das Praxissemester), aber man kann die Beratung nicht ersetzen!
Viele Grüße,
Thomas
Danke!!!
Verfasst: 23.04.07 21:40
von Schanecke
hallo allesamt!
Ich möchte mich bei allen, die mir bis jetzt so viele tipps gegeben haben, bedanken.
ich habe meinen fall bei der akad nochmal vorgetragen, und jetzt bekomme ich nochmal ein gespräch mit einem berater!!!

*freu*
wünsche euch noch einen schönen abend
Anerkennung der Berufsausbildung
Verfasst: 03.05.07 19:22
von Reinold Skrabal
Hallo Schanecke,
ich habe Ihnen zur Vorlage bei der AKAD unter Bezug auf geltende gesetzliche Bestimmungen ein kurzes (kostenloses) Fachgutachten erstellt, das die Frage "Ausbildung" oder "Zusatzqualifikation" eindeutig klärt.
An welche Adresse soll ich es schicken?
Freundliche Grüße aus Göppingen und viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!
Senator E.h. Univ.-Lektor Reinold Skrabal
Gerichtlicher Sachverständiger für die Erstellung mündl. + schrift. Gutachten
Dankeschön!!!
Verfasst: 04.05.07 18:35
von Schanecke
Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, ich kann Ihnen garnicht genug dafür danken!
Grüße nach Göppingen, einen schönen Abend noch und ein angenehmes Wochenende!
GESCHAFFT!!!
Verfasst: 10.05.07 14:58
von Schanecke
Ich habs geschafft!
Ich kann mich einschreiben!
Danke an alle, besonders Herrn Skrabal, die mich so toll unterstützt haben, mir Tipps usw gegeben haben!
Ich freu mich so!!!
Schönen Tag noch!!!

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