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HILFE!! Hauptstud. in Elternzeit => fehlende Berufstätigk
Verfasst: 03.03.07 20:16
von annette29
Hallo!
Habe vor kurzem folgendes mit Schrecken festgestellt:
Ich studiere BWL bei AKAD (Abschluss Diplom-Betriebswirt FH), bin schon länger dabei und im Dezember nach Abschluss des nicht-modularen Grundstudiums ins modulare Hauptstudium gewechselt. Bei Durchsicht der Unterlagen las ich, daß im HS 20 Wochen Vollzeit-Berufstätigkeit nachgewiesen werden müssen. Nun bin ich aber seit knapp 1 Jahr in Elternzeit, die auch noch 2 Jahre andauert. Erst danach werde ich bei meinem Arbeitgeber wieder als Exportsachbearbeiterin anfangen.
Hab also bei AKAD angerufen und nach gefragt, ob nicht die Berufstätigkeit vor der Elternzeit und während des Grundstudiums anerkannt werden könnte? Antwort: NEIN! Aber immerhin hab ich beinahe während des ganzen Grundstudiums und auch davor paar Jahre schon gearbeitet. Ich bin auch wirklich davon ausgegangen, dass irgendwann im kompletten Studium - nicht speziell im HS - Berufstätigkeit nachgewiesen werden muss. Weiß jetzt echt nicht, was ich machen soll. Ich kann (und will) nicht früher an meinen Arbeitsplatz zurückkehren. Ich kann mir aber auch nicht leisten, noch ewig für AKAD zu zahlen, bis ich eh wieder arbeite (muß seit diesem Monat € 96 zahlen, da ich im 11.Semester *schäm* bin).
Hat jemand das gleiche Problem? Was habt Ihr gemacht? Gibt es eine Lösung?
Eine Freundin, die in einem anderen Bundesland studiert, konnte sich die Berufstätigkeit vor dem Studium und der Elternzeit anerkennen lassen. Und bei AKAD geht mal wieder gar nichts...??
Bin echt ratlos!!
Liebe Grüße von Annette
Verfasst: 03.03.07 23:15
von Sys
Hi Annette,
du kannst dich bei der AKAD erkundigen, ob Mutterschutz / Erziehungsurlaub angerechnet wird.
Im Normalfall sollte dies kein Problem darstellen, leider kenne ich die nicht-modulare SPO nicht.
Schönen Gruß
Matthias
Verfasst: 04.03.07 11:08
von johnsonixx
Hallo annette,
ich find das auch unsinnig. Ob ich nun die praktischer Erfahrung im Grundstudium oder im HS nachweise, kann doch der AKAD pf***-egal sein. Ist ja mal wieder typisch.
servus
Verfasst: 04.03.07 11:16
von Sys
Hi,
der AKAD wäre das sicherlich egal aber wenn die Akkreditierung bzw. die staatliche Anerkennung die 20 Wochen Berufserfahrung im Hauptstudium verlangt, muss die AKAD auf diese 20 Wochen im Hauptstudium bestehen.
Grüße
Matthias
Verfasst: 04.03.07 13:14
von Willi
Hallo,
also ich habe nur zu Anfang des Studiums die Berufstätigkeit nachweisen müssen. Seitdem habe ich noch nie irgendwelche Bescheinigung vorlegen brauchen.
Ihr etwa?
Gruß
Willi
Verfasst: 04.03.07 15:08
von Sheira
Hallo,
habe mich diesbezüglich auch schon erkundigt (v.a. wenn man teillzeitbeschäftigt sein möchte); mir wurde auch gesagt: ohne den Nachweis im Hauptstudium kein Abschluss möglich.
Sorry!
Teilzeir möglich
Verfasst: 07.03.07 10:12
von Löwenzahn24
Hallo,
ich bin auch hauptberuflich Mama (zwei Kinder) und habe mich erkundigt: 20 Wochen im Hauptstudium sind Pflicht, aber es geht auch als Teilzeit. Dann verdoppeln sich die Wochen dementsprechend. Ist zwar schwierig, aber ich hoffe machbar. Alles eine Frage der Organisation.
Ich sehe das auch positiv. Als Wiedereinstieg bzw. Praxiszeit mit Inhalten des Studiums.
Grüße an alle Mamas
Heka
Danke
Verfasst: 07.03.07 18:05
von Annette77
...für Eure Antworten. Dann muß ich wohl mal schauen, wie ich das mache... Ist echt bescheuert
Liebe Grüße
Verfasst: 08.03.07 10:23
von Susisanne
Hallo zusammen,
da bin ich aber froh, dass ich das lese, denn ich wechsel nach meinen letzten beiden Klausuren im März ins Hauptstudium (sowie ins modulare System).
Ich bin auch Mama von einem 2 3/4 Jahre alten Sohn und wir planen ein zweites Kind.
Sebastian geht schon in den Kindergarten und ich gehe 15 Stunden die Woche bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten, was ich auch zunächst beibehalten möchte.
Aber ob ich die in diesem Fall 40 Wochen zusammen bekomme, bin ich gespannt:-) Wer weiß, wann ich wieder schwanger werde - oder schon bin...
Ich werde auch mal mit der AKAD telefonieren wenn es konkret wird.
LG an alle Mamas
Susanne
Verfasst: 12.03.07 16:28
von claudie
Hi,
genau das gleiche Problem hatte ich auch. Mein Berufstätigkeitsnachweis wurde dann - nach einem Jammer-Brief über die Familieninkompatibilität von AKAD im Besonderen und die Geringschätzung von Familienarbeit im Allgemeinen - nach hinten verschoben, d. h. ich musste erst beim Einreichen des DA-Themas eine insgesamt 20wöchige Berufstätigkeit nachweisen, wobei die das dann gar nicht mehr so genau wissen wollten. Ich war ein Jahr lang freiberuflich tätig; eine formlose Erklärung darüber reichte. Viel Erfolg!
Claudie
Studienordnung
Verfasst: 13.03.07 10:51
von Toby66
Hallo zusammen,
angesichts einiger auf die mangelnde Familien-Kompatibilität des AKAD-Studiums abzielender Beiträge:
Ein FH-Studium - eben auch dies bei der AKAD - soll auch praixnahe Kompetenzen vermitteln, und dazu gehört nunmal der Nachweis der Berufstätigkeit. Die Studien- und Prüfungsordnung denkt sich auch nicht die AKAD selber aus (wie bereits in einem anderen Beitrag erwähnt), sondern das wird wohl auch von den zuständigen Ministerien so gefordert.
Daran sollte man generell auch immer denken, daß auch die AKAD sich an bestimmte Spielregeln halten muß, um z.B. akkreditierte Studiengänge anbieten zu können.
Viele Grüße
Thomas
Verfasst: 13.03.07 11:32
von Susisanne
Ich habe nochmal in Stuttgart nachgefragt und hier einige Facts:
1. Die Praxiszeit muss nicht zusammenhängend sein (Obwohl es üblich ist). So werde ich wahrscheinlich die eine Hälfte oder 2/3 jetzt machen können, und den Rest dann erst wieder nach der Elternzeit. Liegt daran, dass ich meine 15 Stunden nicht aufstocken werde und möchte, da ich noch einen kleinen Sohn habe, der noch nicht drei Jahre alt ist.
Übrigens ist die Praxiszeit ganz offiziell definiert und gilt für alle FHs, egal ob Fern- oder Präsenz:
"Laut SPO § 4 (2) heißt es: " Das zweite praktische Studiensemester ist in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis (Praxisstelle) im Umfang von 20 Wochen, mindestens aber 95 Präsenztagen abzuleisten""
Bei 15 Stunden die Woche sind das dann 53 Wochen insgesamt.
2. Die Diplomarbeit sowie der Projektbericht ist (leider) erst nach Nachweis dieser Praxiszeit möglich. Daher wird sich mein Studium doch länger hinziehen, als ich hoffte. Eigentlich wollte ich in der Elternzeit die Diplomarbeit schreiben...

Aber ich werde dann schon mal vorbereiten was geht - auch in Absprache mit meinem Betreuer.
3. Zeit für die Diplomarbeit habe ich dann bis 2012, da dann die Möglichkeit, ein "Diplom" zu machen, auslaufen wird.
Nun denn, dann schauen wir mal, wie alles klappt:-)
LG
Susisanne
...wäre ja auch alles kein Problem, ABER
Verfasst: 17.03.07 18:30
von Annette77
bei Akad zahlt man halt nun mal für jedes bißchen Zeit, das man länger braucht.
Bei 3 Jahren Elternzeit, die ziemlich zeitgleich mit Beginn meines Hauptstudiums anfingen, sammelt sich da eine ziemliche Summe an (in meinem Fall genau genommen € 96,- pro Monat x drei Jahre... naja, könnt Ihr ja selber ausrechnen).
Und da es laut Akad nicht möglich ist, sich für die Elternzeit zu exmatrikulieren und anschließend wieder zu immatrikulieren, ist das echt ne Abzocke!!!! DAS regt mich echt auf.
Heißt nämlich: ich DARF NICHT weitermachen, weil mir mein Kleiner "in die Quere gekommen ist" (und das in Zeiten, wo eh jeder danach schreit, wir bräuchten mehr Nachwuchs in D), aber ich DARF AUCH NICHT offiziell aussetzen und für die Zeit nicht zahlen. Häh??
Grüße
Verfasst: 19.03.07 09:50
von Susisanne
Hi Annette,
aber Du hast doch die Möglichkeit, ein Jahr zu pausieren, also auch mit den Zahlungen auszusetzen? Das musst Du allerdings vorher beantragen.
Leider weiß ich dazu nicht die Einzelheiten, nur dass es die Möglichkeit gibt.
Übrigens: Je nachdem, wie Dein Kleiner drauf ist (und wie alt er gerade ist): Sebastian ist mit 2 1/4 Jahren in den Kindergarten gekommen, es war aber auch ok für ihn, da er aufgeweckt und neugierig war. Ich habe es nie bereut und es tut ihm vor allem sehr gut. Er wird im Juni 3 Jahre. Ich arbeite seit einem halben Jahr wieder.
Allerdings werde ich wahrscheinlich demnächst auch das Problem wieder haben, aufgrund der Praxiszeit im Hauptstudium (s.o.):-)
LG
Susanne
Anmerkung
Verfasst: 19.03.07 10:37
von Toby66
Hallo Anette,
zwei Anmerkungen hätte ich dazu:
Es gibt ja tatsächlich die Möglichkeit, für eine Zeit lang das Studium ruhen zu lassen (Details dazu am besten im Studienzentrum erfragen), das hilft ja schonmal teilweise. Auf der anderen Seite ist es nicht ganz richtig, daß die AKAD sich jedes bißchen Zeit extra bezahlen läßt - die Regelstudienzeit für den Diplom-Betriebswirt ist nunmal 3 Jahre und 5 Jahre sind ohne Aufpreis möglich, d.h. da sind schon 2 Jahre Zugabe drin (dabei ist mir bewußt, daß es kaum jemand in 3 Jahren schafft).
Deine Anmerkung, in Deutschland würde zu wenig für die Weiterbildung getan, stimmt. Aber auch da würde ich nicht gerade der AKAD die Verantwortung anlasten, sondern den Arbeitgebern, die in vielen Fällen den Weiterbildungsbemühungen der Mitarbeiter teils eher im Wege stehen als diese zu unterstützen.
Das Problem Diplomarbeit und Mutterschutz bzw. fehlende Berufstätigkeit (das müßte ja auch Arbeitslose betreffen!) liegt - wie bereits erwähnt - eher an der Studien- und Prüfungsordnung, die aber nicht die AKAD alleine aufstellt, sondern die von Vorgaben aus den Kultusministerien geprägt ist.
Meine Empfehlung wäre, am besten mal persönlich mit einem Studienberater zu sprechen, was man da tun kann. Wenn man vernünftig (!) mit den Leuten spricht, findet sich meistens auch eine halbwegs akzeptable Lösung (in diesem Spezialfall sicher nicht einfach). Normalerweise ist auch (nach meiner Erfahrung) das Interesse der AKAD zur Problemlösung groß.
Viele Grüße und viel Glück/Erfolg
Thomas