Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckung, Konkursverfahren
Verfasst: 10.11.06 18:45
Hallo!
Wer kann mir bitte erklären wie man beim Konkursverfahren (Zwangsvollstreckung) Massengläubiger nach dem Rang befriedigt. Rang 1, Rang 2, usw. Beispiel Rang 1 Lohnforderungen der Arbeitnehmer, Rang 2 Staats und Gemeindekassen.
Nach welchen Kriterien geht man da vor? Z. B. langfristige Krediete oder Kaufpreisforderungen sind erst in 5 Jahren fällig, werden nach einem höheren Rang eingeordnet.
Welche Möglichkeiten gibt es noch Z. b. bei Gebühren des Konkursverwalters. oder Gerichtskosten usw.
Wonach muss man da gehen. § 152 u. 209 InsO ist zwar eine kleine Hilfe aber zu ungenau beschrieben.
Welche Regeln sind noch zu beachten?
Wer kann mir bitte erklären wie man beim Konkursverfahren (Zwangsvollstreckung) Massengläubiger nach dem Rang befriedigt. Rang 1, Rang 2, usw. Beispiel Rang 1 Lohnforderungen der Arbeitnehmer, Rang 2 Staats und Gemeindekassen.
Nach welchen Kriterien geht man da vor? Z. B. langfristige Krediete oder Kaufpreisforderungen sind erst in 5 Jahren fällig, werden nach einem höheren Rang eingeordnet.
Welche Möglichkeiten gibt es noch Z. b. bei Gebühren des Konkursverwalters. oder Gerichtskosten usw.
Wonach muss man da gehen. § 152 u. 209 InsO ist zwar eine kleine Hilfe aber zu ungenau beschrieben.
Welche Regeln sind noch zu beachten?