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Steuerlehre (Fragen zur Gewerbesteuer)

Verfasst: 14.10.06 15:20
von Autodiakt
Hallo,
wer kann mir eine Hilfestellung zur Steuerlehre geben.

Meine Frage lautet:
Es geht um Personengesellschaften:
Werden Gewinnnachzahlungen dem Gewinn wieder hinzugerechnet oder muss dieser Betrage gekürzt werden, oder weder noch? Also der Betrag wird weder noch gekürzt oder hinzugerechnet? Bitte Antwort nach dem neusten Stand z. B. Gewerbesteuergesetz 2006


Danke!

Steuerlehre (Fragen zur Gewerbesteuer)

Verfasst: 15.10.06 22:30
von Friedow
Hallo Autodiakt,

wenn du eine Frage beantwortet haben möchtest, mußt du den Sachverhalt präzise und mit den entsprechenden Fachbegriffen formulieren. Den Begriff "Gewinnnachzahlung" kenne ich nicht im Gewerbesteuerrecht. Was meinst du
damit? Ist es die Gewerbesteuernachzahlung oder sind es die Hinzurech-
nungen und Kürzungen zum Gewinn aus Gewerbebetrieb, um den Gewerbe-
ertrag zu ermitteln?
Ein Gewerbesteuergesetz 2006 gibt es (noch) nicht.

Friedo[/u]

Verfasst: 25.10.06 13:28
von MG
Hallo,

da es um Personengesellschaften geht, nehme ich an, bei den "Gewinnnachzahlungen" handelt es sich um die Gewinnverteilungen an die einzelnen Mitunternehmer (Vorabvergütung oder Restgewinn). Dabei ist zu beachten, dass nach § 15 EStG dem Gewinn auch die Vergütungen an die Mitunternehmer zuzurechnen sind (sofern diese als Aufwand gebucht wurden). § 7 GewStG stellt auf den Gewinn nach dem EStG ab, so dass § 15 EStG auch für die Gewerbesteuer greift. Ich hoffe, die Antwort hat die Frage einigermaßen getroffen.