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Erst angestellt+Teilzeitstudium, dann Werkstudent+Teilz.Stu.

Verfasst: 12.07.06 11:58
von barracuda
Im Moment bin ich vollzeit angestellt und habe vor ein paar Monaten ein Fernstudium zum Wirtschaftsinformatiker begonnen. Da meine derzeitige Taetigkeit beim Arbeitsgeber nicht viel mit meinen Studium zu tun hat, wuerde ich gerne in einen anderen Unternehmen als Werkstudent anfangen, um mehr praktische Erfahrung zu sammeln und den Inhalt des Fernstudiums besser abzudecken.

Nun kommen einige Fragen auf:

1. Hat der Arbeitgeber bei Teilzeitstudenten ueberhaupt die gleichen Vorteile, wie bei Vollzeitstudenten? Das koennte z.B. die Nebenkosten betreffen, die bei Vollzeitstudenten komplett wegfallen. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, sich das AKAD-Studium als Vollzeit-Studium bestätigen zu lassen?

2. Wenn nicht: welche Moeglichkeiten gibt es, um den Arbeitgeber die gleichen Vorteile zu beschaffen. Spontan faellt mir ein, auf selbstaendiger Basis als Werkstudent zu arbeiten - also mit Rechnung. Oder vielleicht koennte man sich noch zusaetzlich an einer ordentlichen Uni fuer einen zweiten Vollzeitstudiengang einschreiben?

3. Sollten alle vorherigen Fragen geklaert und geloest sein: Wie wird es eigentlich vom Arbeitsamt berechnet, wenn man ein paar Jahre gearbeitet hat, dann Werkstudent ist und anschliessend arbeitslos wird?

Hat jemand von Euch diesbezueglich Erfahrung? Vielleicht kann mir jemand Hinweise geben.

viele Gruesse

Verfasst: 12.07.06 17:24
von Tiane_
hi barracuda,

wenn Du eine Beschäftigung als Werkstudent aufnimmst, zählst Du für die Firma als ganz "normaler Student". Die Firma hat die gleichen Vorteile und Du hast auch die gleichen Steuervorteile wie andere Studenten.

Voraussetzung sind natürlich die gleichen Arbeitszeiten: 6 Monate bis zu 20 h in der Woche und ein halbes Jahr Vollzeit. Das muss Dir dann die Firma genau erklären.

Die Zeit als Werkstudent zählt nicht als komplett versicherungspflichtig und deshalb hast Du keinen Arbeitslosengeldanspruch.
Das ist zwär saublöd, weil man arbeitet ja wirklich genug, aber es ist so.

Grüße Tiane

Verfasst: 12.07.06 18:19
von dynamis
Hallo,

meines Wissens gibt es eine Stellungsnahme der Krankenversicherungsverbände, aus der hervorgeht, dass Fernstudenten bzgl. der Sozialversicherungspflicht nicht als "normale Studenten" gelten, sondern in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig sind. Würde mich, wenn du bei einer kleineren Firma ohne kompetentes Personal anfängst, hier nich mal informieren.

Viel Spaß