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Absetzbarkeit "Notebook"

Verfasst: 04.04.06 19:53
von Akadstudentin
Hallo,

ich sitze gerade an meiner Einkommenssteuererklärung und bin etwas ratlos.

Als ich letztes Jahr meine Diplomarbeit geschrieben habe ist mein PC kaputt gegangen. Ich habe mir daraufhin schnell einen Ersatz kaufen müssen und habe mich für ein Notebook entschieden. Habe ich irgendwie eine Möglichkeit dies als Werbungskoten anzusetzten? Falls ja, wie bzw. welchen Betrag (den vollen Betrag oder nur einen Teil davon)?

Wäre über jeden Tipp dankbar.

Gruss

Verfasst: 04.04.06 20:17
von Gahst
na klar kann man das absetzen.

es wird allerdings eine private mitnutzung unterstellt (i.A. 20%privat, 80% beruflich/Studium). evtl kannst du begründen dass du das laptop ausschließlich fürs studium hast und es sind ein paar prozent mehr drin (halt alle fragen vom finanzamt bzgl. privater urlaubfotos oder musik oder was auch immer verneinen :wink:

dann wird das gerät normalerweise über drei jahre abgeschrieben (zumindest wenn es einen kaufwert von über 470 euro hatte) ...

Verfasst: 04.04.06 21:29
von muc_lax
Hallo zusammen,

genauso wie der "Gahst" mach ichs auch... beim Notebook wird eine berufliche Nutzung noch eher angenommen als bei einem normalen Rechner.

Habs die letzten Jahre so gemacht:

Anschaffungswert x 90% (da unterstellte 10% private Nutzung)
abgeschrieben auf 3 Jahre... damit gabs nie Probleme, Beleg dazu und vielleicht noch ne kleine Aufstellung worin die berufliche Nutzung besteht (z.B. VH Besuch, Email etc. einfach kreativ sein =) )

dieses Jahr ist wieder ein neues Notebook fällig... (schon allein aus steuerlichen Gründen *ggg*)

Grüße muc_lax

Laptop

Verfasst: 04.04.06 22:39
von Pielm
Hallo,

ein Laptop würde ich zu 100 Prozent versuchen abzusetzen. Vor allem wenn auf der Rechnung keine Software-Spiele oder ähnliches stehen. Ein Versuch ist es wert. Ich würde dann das Laptop unter den Aus-/Weiterbildungskosten aufführen, die Du ja sicherlich hast aufgrund des Fernstudiums. Ein Drittel der Anschaffungskosten ist richtig (falls über netto 410,00 EUR). Möglicherweise bekommst Du noch einen Fragebogen vom Finanzamt zu dem Laptop, in dem das FA genaueres wissen möchte. Das hängt aber vom Finanzbeamten ab. Falls Der alte PC noch nicht abgeschrieben war, kannst Du den Restbuchwert auch abschreiben.

Grüße
Elke

Verfasst: 05.04.06 10:49
von Martin0815
Ich habe mein Notebook über drei Jahre zu 100% abgeschrieben. Mich hat nie jemand gefragt oder in Frage gestellt, wieviel private Nutzung anzusetzen wäre. Ich hab 100% beruflich angegeben und auch bekommen.

Wenn man das Notebook in der zweiten Jahreshälfte kauft, dann sollte man die Verteilung so vornehmen, dass man die Hälfte des ersten Drittels im ersten Jahr ansetzt, danach zwei Jahre je ein Drittel und dann wieder die Hälfte des Drittels im vierten Jahr (in dem kann man in der zweiten Hälfte auch wieder einen NB kaufen und entsprechend absetzen).

Bei 600.- Anschaffungswert und Rechnungsdatum >= 1.7.2005 beispielsweise

2005: 100 Euro
2006: 200 Euro
2007: 200 Euro
2008: 100 Euro (mit der Möglichkeit einen neuen NB in der 2. Jahreshäflte anzugeben!)

Verfasst: 05.04.06 19:12
von MikaPu
Martin0815 hat geschrieben:Ich habe mein Notebook über drei Jahre zu 100% abgeschrieben. Mich hat nie jemand gefragt oder in Frage gestellt, wieviel private Nutzung anzusetzen wäre. Ich hab 100% beruflich angegeben und auch bekommen.
War bei mir genauso! Da kam auch nie eine Rückfrage. 8)

Absetzbarkeit "Notebook"

Verfasst: 06.04.06 09:29
von Akadstudentin
Vielen Dank für Eure Antworten.
Werde mein Glück mal gleich versuchen. Mal schauen wie mein zuständiger Finanzbeamter reagiert und ob er das so akzeptiert oder ob er nachfrägt.