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Vorbereitung für Übersetzerprüfung Fachgebiet Recht

Verfasst: 22.02.06 10:56
von kganss
Hallo!
Ich bereite mich gerade mit AKAD auf die staatl. Übersetzerprüfung Spanisch vor. Da ich Jura studiert habe, möchte ich gerne das Fachgebiet Recht wählen, nur leider bietet AKAD nur das Fachgebiet Wirtschaft an. D.h., ich muss mich selbst vorbereiten. Hat irgendjemand da draussen Erfahrung auf diesem Gebiet, d.h. schon einmal selbst für die staatl. Übersetzerprüfung mit Fachgebiet Recht gelernt? Kann mir jemand Tipps bzgl. Bücher, Zeitschriften etc. geben? Vielleicht hat ja einer von euch schon die staatl. Prüfung mit Fachgebiet Recht abgelegt und kann mir sagen, was da so verlangt wurde. Da ich nicht weiss, wo ich mit dem Lernen anfangen soll, bin ich über jeden Hinweis dankbar !!!!

Verfasst: 22.02.06 11:09
von -Christian-
Hallo Katharina! :D

Du könntest dich an Herrn Prof. h.c. Dr. jur. Ulrich Daum wenden, der das Büchlein Deutsche Gerichts- und Behördenterminologie verfasst hat (auch beim BDÜ erhältlich). Er hat vor einigen Jahren auch eine Fachterminologie der Justiz und der Verwaltung mit spanischem Glossar herausgegeben. Ob diese Terminologiesammlung noch erhältlich bzw. auf dem aktuellen Stand ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Auf jeden Fall kann es nicht schaden, mit ihm Kontakt aufzunehmen.

Viele Grüße
Christian

PS: Interessante Beiträge zum Thema Recht und Übersetzen findest du auch im Portal für Rechtsterminologie und Übersetzung.

Spanisch Recht

Verfasst: 23.02.06 05:45
von Reinold Skrabal
Hallo Katharina,

zur Vorbereitung in Sachen „Strafrecht“ (Spanisch – Deutsch) empfehle ich den Código Penal (2002) des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht (Google-Aufruf unter „iuscrim“).

Die jeweils seitengleich angeordnete Übersetzung ins Deutsche (Spanisch-Deutsch) bietet hervorragende Übungen mit einer Fachterminologie, die an Tiefe und Breite auf höchstem Niveau nichts zu wünschen übrig lässt.

Das Werk (376 Seiten) ist zwar derzeit vergriffen, weil 2003 eine Aktualisierung des Código Penal stattfand, aber vielleicht finden Sie noch eine antiquarische Ausgabe.

Viel Glück
Reinold Skrabal (Fachr. Wirtschaft und Recht)

Englisch Recht

Verfasst: 06.08.12 22:17
von Firsttoserve
Guten Abend!
Ich habe am 20 Juli 2012 meine staatliche Übersetzerprüfung im Sachfach Wirtschaft mit englisch in Bayern mehr schlecht als recht geschafft.
Nun spiele ich mit dem Gedanken auf das Sachfach Recht umzusteigen. Ist es möglich sich dieses Sachfach in Eigenregie anzueignen ohne dafür noch einmal eine mehrjährige Ausbildung absolvieren zu müssen und die staatliche Prüfung erneut ablegen zu müssen? Wie kann ich das schaffen ohne irgendwelche juristischen Vorkenntnisse zu haben? Recht ist ja nun durchaus eine heikle Sacht und man sollte sich besser keine Fehler erlauben, hinzu kommt noch, dass GB und USA im Vergleich zu Deutschland unterschiedliche Rechtssysteme haben und ich keinerlei juristische Vorkenntnisse habe. Aus diesem Grund bin ich etwas im Zweifel darüber, ob es tatsächlich ausreichend ist ein Buch zu lesen. Auf der anderen Seite sollte das Ganze nicht mehr allzulange dauern, da ich bereits 39 Jahre alt bin und vor meiner Verrentung vielleicht noch etwas gearbeitet/Berufserfahrung gesammelt haben sollte :wink:
Für konstruktive Vorschläge bin ich Ihnen dankbar. Wirtschaft kommt für mich definitiv nicht in Frage!
Gruß
Firsttoserve

Re: Vorbereitung für Übersetzerprüfung Fachgebiet Recht

Verfasst: 11.08.12 16:07
von Reinold Skrabal
Einarbeitung in das Sachfach RECHT

Hallo Firsttoserve,

Ja, man kann sich Kenntnisse im Sachfach RECHT auch in Eigenregie aneignen, was jedoch Geduld und Übung erfordert. Dabei ist zu unterscheiden zwischen RechtsKUNDE und RechtsSPRACHE. Grundkenntnisse in RechtsKUNDE enthält das Büchlein „Gerichts- und Behördenterminologie“ von Prof. Dr. Daum, 11. Auflage, ca. 180 S., zu bestellen über http://www.ulrichdaum.de (ca. 17 €). Etwas trocken, aber sehr lehrreich ist auch die Lektüre der deutschen Strafprozessordnung (StPO) und der Zivilprozessordnung (ZPO), ferner das „Arbeitsbuch zur Gerichts- und Behördenterminologie“ von Dr. Daum (ca. 12,60 €).

Für den in Deutschland tätigen Ü/D sind vor allem die deutsche Rechtssprache und derentypische Wendungen, Ausdrücke und justizielle Abkürzungen wichtig. Die Ü/D-Gesetze mehrerer nördlicher Bundesländer schreiben ausdrücklich den Nachweis „sicherer“ Rechtssprachekenntnisse unabhängig vom Ü/D-Studium vor, auch für Deutsche mit Ü/D-Uni-Abschluss.

Beginnen sollte man also mit der deutschen Rechtssprache, um Sinn, Inhalte und Aussagen der zu übersetzenden Urteile, Verfügungen, Beschlüsse, Haftbefehle und sonstiger Urkunden überhaupt zu verstehen und adäquat übersetzen zu können. Man kann dies im Selbststudium angehen und dann an der Hochschule Nürtingen-Geislingen eine externe Prüfung ablegen (2,5 h schriftlich, 10 Minuten mündlich, 560 € MwSt-frei).
http://www.hfwu.de/de/weiterbildungsaka ... tssprache/

In Baden-Württemberg und Bayern ist die deutsche Rechtsspracheprüfung zwar sehr nützlich, jedoch nicht Pflicht, nur in Nordrhein-Westfalen (OLG Hamm, Köln und Düsseldorf), Niedersachsen (LG Hannover), Schleswig-Holstein (OLG Schleswig), Rheinland-Pfalz (OLG Koblenz und Zweibrücken), künftig auch in Bremen. Die genauen Voraussetzungen für die Beeidigung bzw. Ermächtigung oder öffentliche Bestellung müssten direkt bei den beeidigenden Gerichten erfragt werden. Mit der staatl. Übersetzerprüfung wird die fachliche Eignung in der Regel nachgewiesen, nicht jedoch in der Fachrichtung RECHT, weshalb die deutsche Rechtssprachprüfung in den besagten Bundesländern zusätzlich absolviert werden muss.

Eine beglaubigte Kopie des Hochschulzertifikats wird dann den jeweils zuständigen Gerich-ten als Ausbildungs- und Prüfungnachweis vorgelegt. Die Bestehensquote bewegt sich zwischen 85 und 100 Prozent. Die Prüfung findet unabhängig von den Arbeitssprachen der Teilnehmer/ innen in deutscher Sprache statt. Für süddeutsche Teilnehmer/innen könnte sie bei mindestens 10 Teilnehmern auch am Hochschulsitz Geislingen/Steige (an der Bahn-strecke zwischen Ulm und Stuttgart) veranstaltet werden. In diesem Fall ermäßigt sich die Gebühr auf 375 € pro Person (MwSt-frei).

In der Praxis ebenso wichtig sind die Rechtssprache-Kenntnisse in der oder den Arbeits-Fremdsprachen wie Englisch, Französisch etc. Man kann sie sich durch das Selbststudium der zweisprachigen Strafgesetzbücher (z.B. Französisch > Deutsch) vom „Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht“ aneignen, bisher aber leider noch nicht in der Sprachrichtung englisch > deutsch. Notfalls ist jedoch auch das Studium der Originalausgabe der britischen und/oder amerikanischen StP0 bzw. ZP0 hilfreich, um die speziellen Ausdrücke und Wendungen kennenzulernen. Eventuell kann „Christian“ hierzu ergänzende Hinweise und Tipps geben, weil Englisch für mich Passivsprache ist.

Nützliche Literaturhinweise für FRANZÖSISCH (bzw. ITALIENISCH) gebe ich auf Wunsch gerne an dieser Stelle.

Ich wünsche Ihnen und allen Englisch- und Amerikanisch-Kolleginnen und Kollegen viel Erfolg beim Studium.

Sen. Reinold Skrabal
Master (Univ. Strasbourg) Ü + D, Frz. + Ital., Fachr. Recht + Wirtschaft