komische rechtslage...
beispiel:
http://www.meister-bafoeg.info/de/113.php
anwendung des beispiels auf mich: bankkauffrau, ledig, kinderlos.. möchte berufsbegleitend eine weiterbildung zum "meister" meines faches = betriebswirt machen..
verdammte hacke, es will mir nich in meinen kopf, warum ein goldschmied für vatter staat mehr wert ist als eine bankkauffrau - beide verdienen doch während der fortbildungsmaßnahme und dafür gilt beim o.g. beispiel:
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Ingo T. einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren.
und zusätzlich noch für das meisterstück nen dicken batzen..
theoretisch kann sich mr. goldschmied (nichts gegen diesen berufszweig, er muss jetzt halt wegen dem beispiel dran glauben..) ne goldene nase - ha wortspiel - verdienen und der staat pumpt trotzdem ordentlich in ihn rein..
Daher dürfte es schwer sein, jemaqnd davon zu überzeugen, dass man trotz eigenem Einkommen da eine "Behilfe" benötigt.
und wer überzeugt mich über die gerechtigkeit in dem system?!

sandra
