AFBG?! "Meister-BAfög" für Bachelor?????????????

...hier stehen alle die Themen, die in den anderen Foren offtopic sind. :-)
Sandra81

hallo zusammen!!
möchte gerne berufsbegleitend an der AKAD den bachelor machen..
die kosten sind ja nicht gerade ohne :? daher würde ich gerne wissen, ob der studiengang afbg-förderungswürdig ist?! hat jmd von euch erfahrungen damit gemacht oder kann sein wissen mit mir teilen??
wär klasse!! hab auch schon im forum gesucht, allerdings nur einen kurzen thread von 2002 gefunden, der mir nicht wirklich weiterhilft.. :(
danke für antworten und liebe grüße,
sandra
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Agondor
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Hallo Sandra,

Üblicherweise bist du bei einem berufsbegleitenden Studium nicht Bafög berechtigt, weil du ja Geld verdienst. Das sog. Meister Bafög gilt im Falle eines Fernstudiums, meines Wissenes nach, ebenfalls nicht.
Wenn du Finanzierungshilfen benötigst, kannst du dich ja mal über den Studentenkredit den AKAD über die SEB Bank anbietet informieren.

So ich hoffe das hilft dir.

Gruß

Agondor
Gast

hallo agondor!!

danke für deine schnelle antwort. irgendwie bin ich jetzt aber dezent überrascht 8O
denn auf der info-seite des ministeriums für bildung/forschung ist zum einen dieser passus aufgeführt:

Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit/ Teilzeit/ schulisch/ außerschulisch/ mediengestützt/ Fernunterricht).

fernunterricht & teilzeit = fernstudium... oder?! :?


und zum thema was???:

Förderungsfähige Fortbildungsveranstaltungen müssen folgende Kriterien erfüllen:

Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss eine abgeschlossene Erstausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder bundes- oder landesrechtlich anerkannten Beruf voraussetzen.


habe 2003 die prüfung zur bankkauffrau erfolgreich vor der ihk abgelegt.. somit kriterium erfüllt, oder?! :?


Die Maßnahme muss gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach dem BBiG, der HWO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Dazu gehören Kurse und Lehrgänge, die auf Fortbildungsabschlüsse vorbereiten, die auf folgenden Grundlagen beruhen:
§ 46 Abs. 1 BBiG (z. B. Bankfachwirt/in, Betriebswirt/in, Elektrotechniker/in, Industriemeister/in, Fachkaufmann/frau, Restaurator/in, Werbefachwirt/in),


wenn der betriebswirt gefördert wird ist es doch eigentlich nur eine frage des vokabulars, dass der bachelor NICHT aufgeführt ist, oder macht vater staat da sooooooooooo unterschiede?! schreckliche paragraphendschungel.. ARGH :evil:
lg sandra
Ed

Dieser Betriebswirt, der da in §46 zitiert wird, ist kein akademischer Betriebswirt - also kein Dipl-Betriebswirt (FH) - es handelt sich vielmehr um den Betriebswirt (IHK).

Akademische "Weiterbildungen/Studien" werden durch das Meister-Bafög nicht gefördert.

Ergo sieht es beim Bachelor auch schlecht aus.

Leider...
Sandra81

das is aber doof... :cry: danke für die info @ed.

dann muss ich wohl auf meinen erbteil pochen :D mit unterstützung von meinem ag kann ich nämlich leider nicht rechnen.

aber den tipp mit dem kredit werd ich mir nochmal zu herzen nehmen und mir das mal anschauen.

lg sandra
Ed

Noch ne Idee, habs mir erlaubt von "Gast" aus einem anderen Post zu kopieren.

Klingt ganz interessant und der AG profitiert auch davon:

Ansonsten kann man bei seinem Chef mal nachfragen, ob man statt Gehalt ja das Studium finanziert bekommt. Das GehaLt wird um den Studienbetrag gekürzt und die Firma spart noch Lohnnebenkosten. Im Gegenzug kann man eventuell noch die Seminarbesuche + Hotel als Dienstreise absetzen (naja, je nachdem wie man mit seinem Chef verhandelt), wenn unter dem Strich die Firma damit gut fährt, warum nicht...
Ed

Ergänzung zu meinem letzten Beitrag:

Um die Gebühren kommst Du nicht rum, aber die Fahrtkosten zu Seminaren kannst Du damit sparen und die machen bei mir einiges aus.
Sie können bei der Steuer in der Regel nämlich nur bis 4000 Euro angesetzt werden!

Siehe dazugehörige Threads:

http://www.fernstudenten.de/viewtopic.p ... ungskosten

http://www.fernstudenten.de/viewtopic.p ... ungskosten

http://www.fernstudenten.de/viewtopic.p ... ungskosten

http://www.fernstudenten.de/viewtopic.p ... ungskosten
Sandra81

hä?! aber dann ist es doch quasi so, als wenn ich es direkt aus eigener tasche zahlen würde, oder?! also es wird ja meinem gehalt abgezwackt...
oder reduziert sich somit steuereinkommen und sozialvers.pflichtiges??
aber davon abgesehen, ich habe eine sehr sture, konservative personalabteilung - leider - wirkliches vorankommen ist mit deren unterstützung nicht möglich... wenn ich mir vorstelle ich käme denen mit sowas.. ohoh :lol:
Sandra81

ich hab beim infos ergoogeln gerade noch was gefunden...

Das Wichtigste für Sie zum Meister-BAföG:

Das Meister-BAföG ist eine finanzielle Unterstützung für Berufspraktiker. Diese können zur Finanzierung Ihres Lehrgangs einen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten, höchstens jedoch bis zur Zeit 10.226,– Euro. Zusätzlich ist unter gewissen Voraussetzungen auch eine Unterhaltszahlung zum Lebensunterhalt möglich.


Achtung: große Gruppe an Berechtigten!
Das Meister-BAföG richtet sich nicht nur an zukünftige Meister

Der Begriff „Meister-BAföG“ ist irreführend. Denn nicht nur angehende Meister können diese Unterstützung erhalten. Sondern auch Teilnehmer von Kursen, die auf staatliche oder auf IHK-Abschlüsse vorbereiten. Beispielsweise: Staatlich geprüfte/r Mechatroniktechniker/in, Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in oder Industriefachwirt/in IHK usw.


ist der staatlich anerkannte bachelor also ein staatlich geprüfter studiengang???

sorry, wenn ich nervig werde :roll:
lg sandra
Martin0815
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nein, denn:
Ed hat geschrieben:Akademische "Weiterbildungen/Studien" werden durch das Meister-Bafög nicht gefördert.
Bachelor ist und bleibt akademisch, da bringt dir das Argument mit "staatlich anerkannt" gar nichts.

Das "normale" Bafög wird an Leute vergeben, die Vollzeit studieren weil sie eben kein eigenes Einkommen haben. Daher dürfte es schwer sein, jemaqnd davon zu überzeugen, dass man trotz eigenem Einkommen da eine "Behilfe" benötigt.

SO oder so bleibt nur die Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Wenn der wie gesagt auch Lohnnebenkosten sparen kann haben doch alle gewonnen. Es dürfte nicht viele Arbeitgeber geben, die einen Sparvoschlag (der allen Beteiligten hilft) einfach so ablehnen!. Und wenn doch, dann bist du in der falschen Firma und musst damit leben oder dir was anderes suchen!
Sandra81

komische rechtslage...

beispiel: http://www.meister-bafoeg.info/de/113.php

anwendung des beispiels auf mich: bankkauffrau, ledig, kinderlos.. möchte berufsbegleitend eine weiterbildung zum "meister" meines faches = betriebswirt machen..
verdammte hacke, es will mir nich in meinen kopf, warum ein goldschmied für vatter staat mehr wert ist als eine bankkauffrau - beide verdienen doch während der fortbildungsmaßnahme und dafür gilt beim o.g. beispiel:

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Ingo T. einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren.

und zusätzlich noch für das meisterstück nen dicken batzen..

theoretisch kann sich mr. goldschmied (nichts gegen diesen berufszweig, er muss jetzt halt wegen dem beispiel dran glauben..) ne goldene nase - ha wortspiel - verdienen und der staat pumpt trotzdem ordentlich in ihn rein..
Daher dürfte es schwer sein, jemaqnd davon zu überzeugen, dass man trotz eigenem Einkommen da eine "Behilfe" benötigt.
und wer überzeugt mich über die gerechtigkeit in dem system?! :?:

:? sandra :?
Ed

Der Goldschmied ist für den Staat auch nicht mehr wert als eine Bankkauffrau.
Wenn die Bankkauffrau Ihren "Meister", also den Betriebswirt (IHK) macht, dann gibts auch Meister-Bafög.

Der Stadt finanziert aber keine berufstätigen Studenten, d.h. keine Ausbildung mit akademischen Abschluss. Du musst Dir den Unterschied zwischen einem Meister und einem Akademiker klar machen.
Wenn ein Maschinenbauer seinen Meister macht, dann zahlt der Staat, den Zuschuss, studiert er aber für seinen Job - also macht den Dipl.-Ingenieur Fachrichtung Maschinenbau, dann bekommt er auch keinen Cent dazu.
Ed

Schau Dir dazu mal folgenden Link an:

http://www.staatlich-gepruefte-betriebs ... bswirt.pdf

Die Darstellung sollte folgendes verbildlichen:

ein Betriebswirt IHK ist kein Dipl.- Betriebswirt FH, da ist ein gewaltiger Unterschied und der Staat bezuschusst meines Wissens nur bis zum IHK Betriebswirt.
Gast

mmmmmmmmmmmmmmmmmh, ich hab schon verstanden, dass die akademischen abschlüsse nicht gefördert werden, allerdings will mir das WARUM nich in den kopf, aber über unfairnesse im deutschen rechtssystem könnte ich hier J A H R E lang philosophieren und es brächte eh nix, also lass ich es lieber..
aber mal zu dem schaubild aus deinem link @ed.. laut den von mir ergoogelten infos (siehe weiter oben/unten) wird der staatlich geprüfte betriebswirt ja gefördert... tja, besser als gar nix in puncto weiterbildung, oder :?: :?: :?:

sandra
Gast

Ich will die Abschlüsse hier gar nicht vergleichen und auch nicht werten, aber Fakt ist, Du musst wissen, wo Du hin willst.

Welcher Posten schwebt Dir vor?

Für bestimmte Posten wird von Personalern einfach ein akademischer Abschluss gefordert. Solche Posten werden obligatorisch nur an "Studierte" vergeben, (auch wenn fähige Praktiker den Job manchmal besser machen würden) - denn das Stelleprofil fordert oftmals einfach einen Hochschulabschluss!

Laut Anzeigen/Infoblätter einiger Anbieter des staatlich gepr. BW führt dieser ins mittlere Management, wenn Du höher hinaus willst brauchst Du oftmals mind. FH-Abschluss, wenn nicht gar Uni-Abschluss.
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