Allgemeine BWL-Frage

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Gast

Hallo,

kann mir vielleicht jemand die Abgrenzung zwischen Kassageschäft und Termingeschäft nennen? Ich meine nicht diese 2-Tages-Frist sondern eher auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Abgrenzung? Vielleicht ein kleiner Hinweis wo ich mal schauen könnte?

Vielen Dank für Eure Hilfe (sofern denn überhaupt was geantwortet wird :roll: )
HeikeB
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Hi,
also Kassa = ein Börsengeschäft in Wertpapieren oder Waren, bei dem Lieferung und Zahlung dem Geschäftsabschluss unmittelbar folgen
Termin = Erfüllung zum späteren Zeitpunkt.

Ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, weiß ich nicht. Ich denke, es sind einfach "nur" Bezeichnungen, die sich im Laufe der Jahre bei den Beteiligten eingebürgert haben.
Ansonsten würde ich mal bei einer Bank nachfragen, die müssten es ja wissen.


Heike
manhattan99
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Genau das wollte ich ja vermeiden und habe erstmal den einfachsten Weg über das Forum hier gewählt bevor man sich bei einer Bank erkundigt.

Es war mir aber schon fast klar, dass es wohl schwierig wird die Frage nach der rechtlichen Grundlage - wo man das auch mal richtig mit Paragraphen etc. nachlesen kann (stundenlang schon im Internet recherchiert) zu finden, wenn man sich nicht gerade auf's Bankwesen spezialisiert hat...

Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort Heike. :)
Martin0815
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Prinzipiell ist ein Kassageschäft eben eines, wo Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft (Kauf, Austausch Geld + Ware) zeitgleich stattfinden. Bei einem Termingeschäft sind Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft getrennt.

Ich weiss aber auch nicht ob es irgendeinen Paragraphen gibt, der definiert, dass es erst ab einer gewisse Verzögerung nicht mehr "zeitgleich" ist.
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Jake
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Generell gilt doch in Deutschland Vertragsfreiheit, d.h. bis auf einige Ausnahmen (z.B. sitten- oder gesetzeswidrige Dinge) läßt sich alles mittels Vertrag regeln. Da es sich bei Kassa- und Termingeschäften um Kaufverträge handelt, gilt meiner Meinung nach hier der gute, alte §433 BGB als Rechtsgrundlage. Begleitend dazu gelten dann noch ggf. die AGB der beteiligten Bank o.ä. Ansonsten gilt das, was im Vertrag steht.
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