Hallo zusammen,
weiß einer, ob man durch Bestehen des Probestudiums oder das anschließende Diplom auch gleichzeitig eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwirbt?
Logisch wäre es ja eigentlich, denn wenn man es einmal geschafft hat, warum sollte man es dann nicht nochmal schaffen...
Wenn ja, gilt das dann nur in dem Bundesland in dem man immatrikuliert ist/war, oder bundesweit?
Vielen Dank und Grüße
setfire
Hochschulzugangsberechtigung
Hallo zusammen,
Allgemein gilt folgendes:
Wenn du das Grundstudium an einer FH abschließt, gilt das als fachgebundene Hochschulreife. D.h. du könntst wenn du wolltest mit deinem Vordiplom ein Studium an einer Uni in deinem "Fachbereich"
( BWL, VWL, WiPäd, Soziologie) aufnehmen.
Wenn du das Studium abgeschlossen hast, entspricht das dann der Allgemeinen Hochschulreife, d.h. Abitur. Damit könntest du dann auch alles andere studieren, allerdings sind die Plätze für solche "Zweitstudenten" gering bemessen.
So ich hoffe das hilft dir.
Gruß
Agondor
Allgemein gilt folgendes:
Wenn du das Grundstudium an einer FH abschließt, gilt das als fachgebundene Hochschulreife. D.h. du könntst wenn du wolltest mit deinem Vordiplom ein Studium an einer Uni in deinem "Fachbereich"
( BWL, VWL, WiPäd, Soziologie) aufnehmen.
Wenn du das Studium abgeschlossen hast, entspricht das dann der Allgemeinen Hochschulreife, d.h. Abitur. Damit könntest du dann auch alles andere studieren, allerdings sind die Plätze für solche "Zweitstudenten" gering bemessen.
So ich hoffe das hilft dir.
Gruß
Agondor
Hallo Agondor,
vielen Dank für diese interessante Info.
Hast Du dafür auch ne Quelle?
Ich hab nämliches selbiges vermutet und hatte deswegen eine Meinungsverschiedenheit mit einem Kollegen, der mir das nicht glaubt.
Würde ihm gerne was schriftliches zeigen können...
vielen Dank für diese interessante Info.
Hast Du dafür auch ne Quelle?
Ich hab nämliches selbiges vermutet und hatte deswegen eine Meinungsverschiedenheit mit einem Kollegen, der mir das nicht glaubt.
Würde ihm gerne was schriftliches zeigen können...

Hallo zusammen,
Also stehen tut das natürlich in den Hochschulrahmengesetzen.
Da dir es wahrscheinlich zu umständlich ist darin zu suchen würde ich dir empfehlen, dass du dir z.B. mal die Broschüre der Bundesagentur für Arbeit zu Studium und Berufswahl besorgst. (ist kostenlos)
Darin steht meiner Meinung nach auch drin, wie es sich mit der Bedeutung der Abschlüsse verhält.
Solltest du keinen Erfolg damit haben, kannst du mir ja eine persönliche Nachricht schicken, ich werde dann mal sehen ob ich noch etwas schriftliches habe.
Gruß
Agondor
Also stehen tut das natürlich in den Hochschulrahmengesetzen.
Da dir es wahrscheinlich zu umständlich ist darin zu suchen würde ich dir empfehlen, dass du dir z.B. mal die Broschüre der Bundesagentur für Arbeit zu Studium und Berufswahl besorgst. (ist kostenlos)
Darin steht meiner Meinung nach auch drin, wie es sich mit der Bedeutung der Abschlüsse verhält.
Solltest du keinen Erfolg damit haben, kannst du mir ja eine persönliche Nachricht schicken, ich werde dann mal sehen ob ich noch etwas schriftliches habe.
Gruß
Agondor