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Umlaufvermögen oder Anlagevermögen?

Verfasst: 07.09.05 14:54
von STL
Hallo,

muss ich langfristige Darlehen an Mitarbeiter unter Umlauf- oder unter Anlagevermögen einordnen?

Vielen Dank für die Antwort.


Gruß

Stephen

Verfasst: 04.12.05 17:26
von Gast
Also, ich würde es als UV buchen, da AV ja bei Finanzanlagen strategisches Interesse für das Unternehmen haben soll (insbes. bei Fin.-Anlage im EK-Bereich, also Aktien einer anderen AG).
Irgendjemand der zustimmt oder ablehnt?
Gruß Thomas

Verfasst: 05.12.05 00:06
von ReneK
Meines Erachtens sind das Finanzanlagen/Sonstige Ausleihungen vergl. §266 HBG, damit Anlagevermögen.

Gruß
René