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DA - Begriffserklärungen und Definitionen

Verfasst: 26.08.05 10:00
von Gast
Hallo,

ich fange demnächste mit der Diplomarbeit an und mache mir gerade Gedanken über das Inhaltsverzeichnis. Ich bin gleich zu Anfang auf eine Frage gestossen. Es gibt ein Kapitel "Begriffserklärungen und Definitionen". Was soll da genau rein? Ich meine, dass Begriffe erklärt werden sollen ist mir schon klar, aber welche und wieviele? Ich weiss, dass kann man so pauschal wahrscheinlich nicht sagen, da es vom Thema abhängt. Ich wüsste nur gerne, ob man nur Begriffe erklärt, die z. B. auch in der Überschrift des Themas vorkommen oder auch noch andere?

Gruss
Daniela

Verfasst: 26.08.05 10:54
von Agondor
Hallo zusammen

Ein Kapitel Begriffsdefinitionen musst du im Prinzip nur machen, wenn du Begriffe u.o. Fachausdrücke verwendest, welche nicht allgemein bekannt sind. Ob diese Begriffe in einer Überschrift oder im Text vorkommen ist dabei egal.

Mir ist klar, dass das jetzt nicht völlig eindeutig ist, aber so wurde mir es bei meiner Diplomarbeit erklärt.

Am besten wendest du dich an deinen Betreuer und fragst ihn, ob er ein solches Kapitel haben möchte und wenn ja, was für Begriffe du definieren sollst.

Gruß

Agondor