Hallo Sissi, hallo Christian,
jetzt möchte ich doch meinen (hessischen) Senf auch noch dazugeben.
Bevor du einen Antrag auf Beeidigung stellst, solltest du herausfinden, welches Landgericht in deinem Bundesland für dich bzw. deinen Wohnsitz zuständig ist. In Bayern ist es für alle Nicht-Bayern automatisch das Landgericht München I.
Außerdem solltest du ein Formblatt o.ä. anfordern - sofern es eines gibt -, aus dem hervorgeht, welche Anforderungen du erfüllen mußt, um zugelassen, d.h. beeidigt zu werden.
Wie Christian schon sagte, wird das in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
Bei mir war die Frage der Zuständigkeit kein Problem - das Wiesbadener Landgericht bot sich an, weil ich in Wiesbaden wohne.
Ich habe dann einen Antrag an den Präsidenten des Wiesbadener Landgerichts auf Ermächtigung (= Beeidigung auf hessisch) abgeschickt, eine Weile gewartet, dann kam eine Zahlungsaufforderung; nachdem ich die Überweisung getätigt hatte, dauerte es noch mal eine Weile, dann bekam ich einen Brief mit Angabe eines Termins, zu dem ich mich im Wiesbadener Landgericht einfinden sollte.
Dort hat mich dann der Vizepräsident (der Präsident war wohl an dem Tag nicht da) über meine Pflichten und all das aufgeklärt, mich unterschreiben lassen - und das war's.
Eine richtige Urkunde gibt's in Hessen nicht, sondern nur das Protokoll der Ermächtigung, in dem z.B. steht, daß du über deine Rechte und Pflichten als Übersetzer/in für die Gerichte/Behörden/Notare o.ä. unterrichtet wurdest.
In Bayern lief es anfangs ähnlich: ich habe einen Antrag auf Beeidigung an die Präsidentin des Landgerichts München I geschickt. Nach einer Weile (es ging schneller als in Hessen, da dem ganzen Prozedere keine Zahlungsaufforderung vorausging) bekam ich einen Brief, der mir mitteilte, daß ich mich an einem Vormittag zwischen 9.00 und 10.00 Uhr im Landgericht München I einfinden und dort die fällige Gebühr (€ 75,--, glaube ich) an der Gerichtskasse entrichten solle.
Insgesamt lief es dann viel förmlicher ab. Außer mir war noch eine Dolmetscherin da, die das Gleiche vorhatte wie ich. Wir wurden nach einer kurzen Wartezeit ins Zimmer des Vizepräsidenten gebracht, der uns kurz über Rechte und Pflichten informierte, dann durften wir die Hand heben und schwören und erhielten zu guter Letzt dann unsere Bestallungsurkunde ausgehändigt.
Die macht sich übrigens sehr gut, kann man nur sagen!
[Das war jetzt vielleicht auch für dich interessant, Christian.

]
Auch in Hessen wird übrigens das Führungszeugnis der Belegart "0" zur Vorlage bei Behörden verlangt. Das solltest du in der Regel bei deinem Einwohnermeldeamt bekommen, bei mir war das jedenfalls kein Problem. Ich bin einfach hingegangen, habe die fällige Gebühr gezahlt, dann wurde der Antrag direkt per Fax an die zuständige Behörde (in Bonn oder Berlin, ich weiß es nicht mehr) weitergeleitet und dann wiederum von dort aus an die als Empfänger angegebene Behörde übermittelt.
Das soll einfach dazu dienen, sicherzustellen, daß du keinen Dreck am Stecken hast, denn die nehmen ja nicht jeden.
Für eine Ermächtigung als Übersetzerin in Hessen mußt du übrigens auch in Hessen deinen ständigen Wohnsitz haben und auch hier wird zwischen Übersetzer und Dolmetscher unterschieden. Eine zusätzliche Prüfung ist in Hessen nicht erforderlich, wenn du das staatliche Abschlußzeugnis z.B. von Karlsruhe vorlegst, sollte das reichen (außer evtl. zusätzlich vorhandenen Abschlüssen/Zeugnissen eben).
Christians Hinweis darauf, daß du dich im Fachgebiet "Recht" wenigstens ein bißchen auskennen solltest, kann ich nur unterstreichen; schließlich läßt du dich ja beeidigen/ermächtigen,
um später vor allem Texte aus diesem Bereich zu übersetzen und deine Übersetzung dann zu beglaubigen. Wobei es natürlich, wie du wohl schon weißt, auch andere Einsatzmöglichkeiten gibt, beispielsweise wenn jemand beglaubigte Zeugnisübersetzungen braucht und damit an dich herantritt.
Und wie ich schon in einem anderen Beitrag erwähnt habe, ist es nie verkehrt, als Übersetzer gerade in Anbetracht des doch übervollen Marktes jede kleine, geeignete Zusatzqualifikation "mitzunehmen", die sich bietet - alles, was dich von deinen Konkurrenten abhebt, macht dich etwas "größer".
Was den Rundstempel angeht, hier ein Tip: Laß dich, wenn du mal so weit bist, nicht von den Preisen abschrecken; ein guter Stempel kostet schon mal um die € 50,--. Die solltest du dann allerdings auch investieren, denn erstens kommt es dann ohnehin fast nicht mehr darauf an, ob es nun € 50,-- mehr oder weniger waren, die du investiert hast, und zweitens wirft es ein schlechtes Licht auf dich, wenn du zwar die tollste Qualifikation und einen solchen Stempel hast, man diesem aber ansieht, daß es sich um was "Billiges" handelt.
Und es macht sich tatsächlich gut! Ich habe meine(n) Stempel jetzt schon ein paarmal einsetzen können und die Leute, die das Ganze vorher nicht so kannten, waren beeindruckt, wie "offiziell" das hinterher ausschaut, wie Christian sehr treffend sagte.

Auch bezüglich des Stempels gibt es übrigens - wiederum länderbezogen - Vorschriften, wie dieser genau auszusehen hat. Aber das erfährst du dann bei der Beeidigung/Ermächtigung/wasauchimmer, die sagen dir das entweder oder geben dir ein Formblatt mit.
So, ich hoffe, daß auch ich dir ein bißchen helfen konnte und wünsche dir natürlich viel Spaß, viel Durchhaltevermögen und alles Gute für das angestrebte AKAD-Studium und deine weiteren Vorhaben!
@Christian:
Ich bin kaum erfahrener als du, außer daß ich die ganzen Formalitäten schon eine Weile hinter mir habe und meine Zusatzqualifikation schon mal einsetzen konnte. Irgendwelchen "Unsinn", wie du es genannt hast, konnte ich in deinem Beitrag aber nicht entdecken.
Wobei ich, wie gesagt, kaum mehr Erfahrung vorzuweisen habe als du, höchstens den besagten zeitlichen Vorsprung.
Liebe Grüße
Judith