Neu: Akademisches Fachübersetzer-Sprachenzeugnis
Verfasst: 01.08.05 08:41
Hallo allerseits,
im Forum "Kunterbunt" schrieb Kiki unter dem Titel "Übersetzerprüfung im Alleingang": "Ich habe an der Uni 10 Semester Französisch und Deutsch auf Lehramt studiert. (...) Kann man sich auf die Übersetzerprüfung nicht selbst vorbereiten? Ist das überhaupt machbar? Vielleicht hat sogar jemand noch bessere Ideen und Vorschläge für mich.
Ich schrieb Kiki folgendes:
Ihnen kann geholfen werden: Die Weiterbildungsakademie (WAF) unserer (Staatlichen) Hochschule bietet seit kurzem auf meinen Vorschlag hin eine akademische Fachübersetzer-Externenprüfung an (keine Konkurrenz zur Akad, weil wir nicht ausbilden!). Diese Prüfung baut auf nachweisbaren Vorkenntnissen im translatorischen Bereich bzw. auf einem vergleichbaren grundständigen Studium (oder langjähriger Praxis) auf und führt nach bestandener Prüfung zur Verleihung eines „Akademischen Sprachenzeugnisses“, das vom Prorektor der Hochschule und wissenschaftlichen Leiter dieses Projekts unterzeichnet wird. Bei dieser Prüfung handelt es sich um eine akademische Höherqualifikation, jedoch nicht um einen akademischen Abschluss im Sinne eines Hochschulgrades der wissenschaftlichen Diplom-, Bachelor- und Masterstudienabschlüsse (also auch hier keine Konkurrenz zum wissenschaftlichen Ausbildungsangebot der Akad).
Die Abschlussbezeichnung lautet: „Fachübersetzer/in Hochschulakademie WAF-HfWU“.
Die Prüfung umfasst auf der Grundlage der PO vom 01.07.2005 sechs Übersetzungen gehobenen bzw. höheren Schwierigkeitsgrades: Gemeinsprachliche Übersetzung, Fachübersetzung „Wirtschaft“ und aus einem weiteren frei wählbaren Fachgebiet (Recht, Technik, Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Politik), jeweils Deutsch-Fremdsprache-Deutsch, also 6 Teile (Vollprüfung). Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die translatorischen Kernkompetenzen (ohne Aufsatz, ohne Landeskunde, ohne mündliche Prüfung, weil diese Teile bereits Gegenstand vorangegangener Examen waren und die diesbezüglichen Kenntnisse vorausgesetzt werden). Geprüft wird in den Sprachen E, F, S, I, P sowie Russisch, Türkisch, Griechisch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch.
.
Auf Anraten der Vizepräsidentin des BDÜ haben wir (ganz neu in Deutschland!) eine „Teilprüfung“ für Personen eingeführt, die grundsätzlich nur von der Fremdsprache ins Deutsche übersetzen. In diesem Fall besteht die Prüfung aus 3 Teilen (jeweils Fremdsprache > Deutsch). Sämtliche Prüfungsunterlagen sind über die Vizepräsidentin dem Vorstand des BDÜ zur Begutachtung eingereicht worden.
Vorbereitungskurse für beide Abschlussarten erfolgen nicht. Die Vorbereitung bleibt den Interessenten überlassen. Die Klausuren finden jeweils im Juli und Februar an unserer Hochschule statt.
Das Prüfungsangebot füllt eine lang erwartete Marktlücke und wird in ersten internen Umfragen von langjährigen Praktikern und von der Vizepräsidentin des BDÜ sehr begrüßt
(Kommentar eines versierten Praktikers und staatl. gepr. Übersetzers: „Ein Sahnehäubchen zum Draufpacken, damit erhöhe ich meine Akzeptanz am Markt“; „höchste Zeit für alternative Abschlussmöglichkeiten“).
Wichtiger Hinweis: Diese Prüfung ist nicht für Anfänger bestimmt! Die Zulassung erfolgt nur bei nachweisbarer, einschlägiger (!) und vergleichbarer Vorqualifikation (Ausbildung, Studium oder langjährige Praxis, nicht jedoch Abitur, Cambridge Certificate, Alliance Française, Prüfung B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Advanced English Studies oder dergleichen).
Wenn Sie im Rahmen des Fremdsprachenprogramms Ihres Lehramtsstudiums translatorische Leistungen nachweisen können, dann besteht Aussicht auf Zulassung. Sie zahlen dann lediglich die Prüfungsgebühr (Vollprüfung: 580 €, Teilprüfung 360 €, jeweils MWST-frei).
Sollte dies nicht zutreffen, wäre der Ausbildungsweg über die Akad sinnvoller.
Ich habe die vorgenannte Vollprüfung als „Gabriel Mustermann“ in meinen Hauptsprachen Französisch und Italienisch in den Vertiefungsrichtungen Wirtschaft und Recht vor kurzem (testhalber) absolviert (die Bewertung erfolgte durch Fremdkorrektoren). Sie ist zu schaffen, wenn langjährige und einschlägige Erfahrungen im Übersetzen von Texten gehobenen Schwierigkeitsgrades vorliegen.
Info-Material wird demnächst von der Weiterbildungsakademie (WAF) an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen e.V. und auf meiner eigenen Heimseite ins Netz gestellt.
Prüfungskoordinator und Mitglied der Hochschule (zuständig für Infos und Anmeldung):
Senator E.h. Reinold Skrabal, Univ.-Lektor und Lehrbeauftragter
reinold.skrabal@t-online.de
Moderator des Akad-Forums „Fremdsprachen“
Viele Grüße
Reinold Skrabal
im Forum "Kunterbunt" schrieb Kiki unter dem Titel "Übersetzerprüfung im Alleingang": "Ich habe an der Uni 10 Semester Französisch und Deutsch auf Lehramt studiert. (...) Kann man sich auf die Übersetzerprüfung nicht selbst vorbereiten? Ist das überhaupt machbar? Vielleicht hat sogar jemand noch bessere Ideen und Vorschläge für mich.
Ich schrieb Kiki folgendes:
Ihnen kann geholfen werden: Die Weiterbildungsakademie (WAF) unserer (Staatlichen) Hochschule bietet seit kurzem auf meinen Vorschlag hin eine akademische Fachübersetzer-Externenprüfung an (keine Konkurrenz zur Akad, weil wir nicht ausbilden!). Diese Prüfung baut auf nachweisbaren Vorkenntnissen im translatorischen Bereich bzw. auf einem vergleichbaren grundständigen Studium (oder langjähriger Praxis) auf und führt nach bestandener Prüfung zur Verleihung eines „Akademischen Sprachenzeugnisses“, das vom Prorektor der Hochschule und wissenschaftlichen Leiter dieses Projekts unterzeichnet wird. Bei dieser Prüfung handelt es sich um eine akademische Höherqualifikation, jedoch nicht um einen akademischen Abschluss im Sinne eines Hochschulgrades der wissenschaftlichen Diplom-, Bachelor- und Masterstudienabschlüsse (also auch hier keine Konkurrenz zum wissenschaftlichen Ausbildungsangebot der Akad).
Die Abschlussbezeichnung lautet: „Fachübersetzer/in Hochschulakademie WAF-HfWU“.
Die Prüfung umfasst auf der Grundlage der PO vom 01.07.2005 sechs Übersetzungen gehobenen bzw. höheren Schwierigkeitsgrades: Gemeinsprachliche Übersetzung, Fachübersetzung „Wirtschaft“ und aus einem weiteren frei wählbaren Fachgebiet (Recht, Technik, Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Politik), jeweils Deutsch-Fremdsprache-Deutsch, also 6 Teile (Vollprüfung). Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind die translatorischen Kernkompetenzen (ohne Aufsatz, ohne Landeskunde, ohne mündliche Prüfung, weil diese Teile bereits Gegenstand vorangegangener Examen waren und die diesbezüglichen Kenntnisse vorausgesetzt werden). Geprüft wird in den Sprachen E, F, S, I, P sowie Russisch, Türkisch, Griechisch, Tschechisch, Polnisch, Slowakisch.
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Auf Anraten der Vizepräsidentin des BDÜ haben wir (ganz neu in Deutschland!) eine „Teilprüfung“ für Personen eingeführt, die grundsätzlich nur von der Fremdsprache ins Deutsche übersetzen. In diesem Fall besteht die Prüfung aus 3 Teilen (jeweils Fremdsprache > Deutsch). Sämtliche Prüfungsunterlagen sind über die Vizepräsidentin dem Vorstand des BDÜ zur Begutachtung eingereicht worden.
Vorbereitungskurse für beide Abschlussarten erfolgen nicht. Die Vorbereitung bleibt den Interessenten überlassen. Die Klausuren finden jeweils im Juli und Februar an unserer Hochschule statt.
Das Prüfungsangebot füllt eine lang erwartete Marktlücke und wird in ersten internen Umfragen von langjährigen Praktikern und von der Vizepräsidentin des BDÜ sehr begrüßt
(Kommentar eines versierten Praktikers und staatl. gepr. Übersetzers: „Ein Sahnehäubchen zum Draufpacken, damit erhöhe ich meine Akzeptanz am Markt“; „höchste Zeit für alternative Abschlussmöglichkeiten“).
Wichtiger Hinweis: Diese Prüfung ist nicht für Anfänger bestimmt! Die Zulassung erfolgt nur bei nachweisbarer, einschlägiger (!) und vergleichbarer Vorqualifikation (Ausbildung, Studium oder langjährige Praxis, nicht jedoch Abitur, Cambridge Certificate, Alliance Française, Prüfung B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Advanced English Studies oder dergleichen).
Wenn Sie im Rahmen des Fremdsprachenprogramms Ihres Lehramtsstudiums translatorische Leistungen nachweisen können, dann besteht Aussicht auf Zulassung. Sie zahlen dann lediglich die Prüfungsgebühr (Vollprüfung: 580 €, Teilprüfung 360 €, jeweils MWST-frei).
Sollte dies nicht zutreffen, wäre der Ausbildungsweg über die Akad sinnvoller.
Ich habe die vorgenannte Vollprüfung als „Gabriel Mustermann“ in meinen Hauptsprachen Französisch und Italienisch in den Vertiefungsrichtungen Wirtschaft und Recht vor kurzem (testhalber) absolviert (die Bewertung erfolgte durch Fremdkorrektoren). Sie ist zu schaffen, wenn langjährige und einschlägige Erfahrungen im Übersetzen von Texten gehobenen Schwierigkeitsgrades vorliegen.
Info-Material wird demnächst von der Weiterbildungsakademie (WAF) an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen e.V. und auf meiner eigenen Heimseite ins Netz gestellt.
Prüfungskoordinator und Mitglied der Hochschule (zuständig für Infos und Anmeldung):
Senator E.h. Reinold Skrabal, Univ.-Lektor und Lehrbeauftragter
reinold.skrabal@t-online.de
Moderator des Akad-Forums „Fremdsprachen“
Viele Grüße
Reinold Skrabal