Arbeitsrecht
Verfasst: 24.07.05 16:32
Hallo an alle,
ich brauche ganz dringend Hilfe bei einer Hausaufgabe in Arbeitsrecht, hoffe hier kann mir jemand helfen:
1. Für wen gelten die Wirkungen eines Tarifvertrages?
2. Was bewirkt die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des § 5 TVG? Von wem wird sie ausgesprochen
3. Welchen Arbeitnehmergruppen gegenüber ist eine lösende Aussperrung unzulässig? (=die mit Kündigungsschutz)
Begründen sie eingehend (nicht nur mit Nennung der gesetzlichen Bestimmungen), warum diese Arbeitnehmer ausdrücklich geschützt werden.
4. Warum ist das Verhältnismäßigkeitsgebot von so großer Bedeutung im Arbeitskampfrecht?
5. Was kann der Betriebsrat gegen eine ermessensfehlerhafte Entscheidung der Einigungsstelle unternehmen?
6. In den Betrieb des B war es bisher üblich die jährlichen Betriebsferien Anfang eines Jahres festzulegen. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, wenn bis zum März des Jahres noch keine Urlaubsplanung erfolgt ist?
7. Wann bedarf eine Kündigung durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung, wann der Anhörung durch den Betriebsrat?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
ich brauche ganz dringend Hilfe bei einer Hausaufgabe in Arbeitsrecht, hoffe hier kann mir jemand helfen:
1. Für wen gelten die Wirkungen eines Tarifvertrages?
2. Was bewirkt die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des § 5 TVG? Von wem wird sie ausgesprochen
3. Welchen Arbeitnehmergruppen gegenüber ist eine lösende Aussperrung unzulässig? (=die mit Kündigungsschutz)
Begründen sie eingehend (nicht nur mit Nennung der gesetzlichen Bestimmungen), warum diese Arbeitnehmer ausdrücklich geschützt werden.
4. Warum ist das Verhältnismäßigkeitsgebot von so großer Bedeutung im Arbeitskampfrecht?
5. Was kann der Betriebsrat gegen eine ermessensfehlerhafte Entscheidung der Einigungsstelle unternehmen?
6. In den Betrieb des B war es bisher üblich die jährlichen Betriebsferien Anfang eines Jahres festzulegen. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, wenn bis zum März des Jahres noch keine Urlaubsplanung erfolgt ist?
7. Wann bedarf eine Kündigung durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung, wann der Anhörung durch den Betriebsrat?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.