WIR03

Erfahrungen im modular aufgebauten Studium
(einschl. einzelner Studienmodule).
HeikeB
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Hi Sven,
im April kam das UWG mal in einer der Komplexaufgaben dran.
Da hat irgendein Labor ein Produkt getestet und für schlecht befunden. Der Hersteller wollte gegen das Labor klagen wegen Umsatzeinbußen (Rufschädigung etc..).

Erinnert mich stark an den Fall Uschi Glas und ihre Schönheitscreme...

Heike
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kamen sonst in anderen Klausuren UWG dran.
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sven.schmidt
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Seminar am 17.07. in Lahr:

Eins vorweg. Wer bei WIR03 nicht das WIR02 Seminar besucht hat, hat eigentlich schon verloren. Es ist wirklich genau der Selbeinhalt, mit dem Unterschied, dass das HGB noch dazu kommt.

In der Klausur kamen eigentlich Detailfragen dran, wie bereits hier gepostet. Deshalb spare ich mir mal die Doppeleingabe.

Bei Komplex kam § 54 HGB, 167 BGB und 433 BGB dran.

Gruß
Sven
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Lieber nicht auf den nachstehenden Tipp verlassen, der Klausursteller hat auch noch andere Fallsammlungen zur Verfügung, aus denen er dann abgewandelte Fälle - mit anderem Ergebnis - stellt ....
Immerhin freut es mich, dass die Literaturtipps in der VH nicht ganz unbeachtet bleiben.
Grüsse an alle, die die Klausuren noch vor sich haben !
Der Klausursteller

chris08 hat geschrieben:Hallo,

ein wichitger Tip für WIR02 und WIR03!

Viele Fälle der Komplexaufgaben stammen (manchmal ein bisschen abgewandelt) aus folgendem Buch:

Hartmut Eisenmann, Herbert Gnauk, Joachim Quittnat:

Rechtsfälle aus dem Wirtschaftsprivatrecht
Für Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Dies ist soviel ich weiß, auch auf der Literaturliste des Tutors.
Bei mir waren sowohl in WIR02 als auch WIR03 alle Fälle aus diesem Buch.



Gruß
Christian
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sven.schmidt
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Das finde ich ja klasse, das auch die Klausursteller hier ab und an mal reinschauen.

Ich denke hier wird wesentlich offener und ehrlicher über die AKAD positiv wie aber auch negativ diskutiert.

Ich denke das dieses Forum in Zusammenarbeit mit der VH und den Seminaren die optimale Klausurvorbeireitung ist.

Gruß
Sven
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Brigitte W.
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Hallöchen,
will mir als nächstes WIR 03 und dann 02 antun.
Was empfehlt Ihr: soll ich mir den Schönfelder besorgen oder reichen die Beck-Texte BGB, HGB und ???
Gaaaast

Hallo,

es genügt wirklich das billigste BGB, HGB, UWG, GWB, AG. einen Schönfelder brauchst Du für diese Klausur nicht. Wichtig ist, dass Du die Zusammenhänge erkennst und wirklich auch weisst, wo du nachschlagen musst. Ich denke, wenn Du das weisst, kannst Du Deine zeit entsprechend einteilen. Problematisch wird es, wenn Du nicht weisst, in welchem Gesetz Du schauen musst und anfängst zu suchen!

Schöne Grüße !
Brigitte W.
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ok. vielen Dank.

Noch ne Frage: Kann man WIR03 vor WIR02 machen oder gibt es da Probleme? Weiter oben steht so etwas...
Gast

Hallo !
Auch von meiner Seite ein kleiner Beitrag.

Klausur WIR 03 in Frankfurt am 22.10.2005
(oder das, was noch in der Erinnerung geblieben ist).

(Unvollständig)

Detailaufgaben
Arten der Kapitalerhöhung bei einer AG
Organe der AG
Aufgaben vom Aufsichtsrat
Schritte bei der Entstehung einer AG
Was charakterisiert eine KGaA
4 Arten der Unternehmenszusammenschlüsse
Wie entsteht eine OHG
Was ist ein Grundhandelsgewerbe
Was ist eine Kann-Kaufmann
Zwei Hauptpflichten eines Kaufmanns
GmbH – Haftung
Was ist Durchgriff-Haftung
Drei Arten der internen und externen Gehilfen eines Kaufmanns

Komplexaufgabe (Nur die erste)
Nr. 1
(Nur Sinngemäß)
Ein Großunternehmer U bestellt einen Prokuristen P zum 24.4. Die Eintragung der Prokura wird am 30.4. im HR eingetragen.
Am 12.5. erfährt der U, dass der Prokurist mehrfach vorbestraft wurde. Er entzieht im die Prokura am 12.5. wegen arglistiger Tauschung. Die Austragung im HR erfolgt am 30.5.
Am 20.5. bestellt der Prokurist bei einem Händler H Waren im Wert von 20.000 €. Der Händler weiß nicht von dem Entzug der Prokura.
H verlangt von U die Abnahme der Ware und die Bezahlung verlangen. Zu Recht?

Nr. 2
A hat 50.000 € übrig und möchte dieses Geld gewinnbringend investieren. Sein Freund, der Großhändler G ist und ein gut gehendes Geschäft. A beteiligt sich als Gesellschafter an dem Geschäft des G mit einer Einlage von 50.000 €. Zusätzlich ist er für Einkauf und Buchhaltung zuständig. Eine Eintragung dazu erfolgt im HR nicht.
G ändert den Namen des Unternehmens „Handel G & A“. (Keine Hinweise auf Firmenzusätze und die Rechtsform). Die Änderung wird nicht im HR eingetragen.
A entnimmt aus der Buchhaltung, dass die Firma größere Schulden gegenüber den Lieferanten hat.
Haftet A für die Schulden des Unternehmens?
Zusatzfrage.
Wie wäre die Lage, wenn die Tatsachen im HR eingetragen wären?

Gruß
BB
cocoonclubber

OOOOOOOPS

habe mich im Thread vertan :-)
deswegen gelsöcht

Chears
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karstenb
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Klausur WIR 03 in Pinneberg am 03.12..2005

Detail:
1. Haftung bei Firmenfortsetzung
2. Kann-Kaufmann erklären
3. Was ist eine Firma?
4. Definition Gesellschaft
5. Welche Gesellschaften gibt es
6. Was ist der Unterschied zwischen Personen und Kaputalgesellschaften
7. Drei Aufgaben des Ausichtsrats
8. Was bedeutet "Entlastung des Vorstands"
9. Fünf Rechte der Aktionäre
10. Ist die Eintragung eines Ist-Kaufmanns ins Handelsregister deklatorisch oder konstitutiv?
11. Kann ein Unternehmen verkauft werden, wenn ja wie, was ist zu beachten?
12. Wie haftet der Kommanditist bei einer KG?
13. Was ist eine Partnerschaftsgesellschaft?
14. Was ist eine Publikums-KG?
15. Was ist eine stille Gesellschaft?
16. Externe und Interne Hilfspersonen


Komplex
1. Fall:
Obsthändler V kauft vom Großhändler G einen Container Ananas und Bananen für 22.000 Euro. V nimmt den Container nicht an. Daraufhin versteigert G den Container mit Obst für 15.000 Euro. V verlangt nach einigen Tagen die Lieferung des Obstes.

Hat V Recht auf Lieferung?
G verlangt 7.000 Euro von G, ist das gerechtfertigt?

2.Fall:
MediaMarkt wirbt mit "Wenn wir Weltmeister werden, bekommt jeder der am 06.06.1006 einen Fernseher kauft den Kaufpreis zurückerstattet.

Ist dieser Werbung zulässig?
Welcher Personenkreis kann dagegen etwas unternehmen?
Was kann dagegen unternommen werden?
Haben die Käufer einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises sollte Deutschland Weltmeister werden?

Das wars. 8O
JimBim
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Hallo,

hier noch die Fragen aus der DVP-Prüfung WIR 03 vom 22.April 06 in Leipzig. Hatte die Fragen damals vergessen hier zu posten, jetzt fiel mir in meiner Ablage der Zettel mit den Notizen noch auf:

Detailfragen:

1) Aufgaben des Aufsichtsrates
2) Organe der AG nennen
3) verbundene Unternehmen nennen
4) Merkmale der KGaA
5) Welche Möglichkeiten der Kapitalerhöhung gibt es?
6) Merkmale d.GmbH
7) Übernahme eines Unternehmens, wie haftet der Unternehmer für Altschulden?
- Muß er bestehende Arbeitsverhältnisse übernehmen?
8) Schritte bei der GmbH-Gründung
9) Schritte der AG-Gründung
10) Wie wird die Durchgriffshaftung realisiert?

Komplex:

In meiner Komplex waren 2 Fälle, leider kann ich mich an die genaue Aufg.stellung hier nicht mehr erinnern, aber in beiden Fällen ging es um § 434 BGB als Anspruchsgrundlage und zudem ging es in beiden auch um § 377 HGB, Untersuchungs u.Rügepflicht. In dem einen Fall war es versäumt worden unmittelbar zu rügen, daß sollte man in dem Fall darstellen, daß bei einem beidseitigen Handelsgeschäft der Käufer nach der Ablieferung zu untersuchen hat und bei einem Mangel unverzüglich Anzeige zu erstatten hat. ( zu § 377 HGB war auch ein Fall in den Heften, § 377 HGB war für die Klausur in der einen Komplex bei uns relativ wichtig.Ich glaube in der WIR 03-Klausur von Anfang April 06 in Pinneberg kam auch was mit § 377 HGB- hat zumindest jemand damals erzählt).

Viele Grüße
nunu
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Kann vielleicht jemand was zur gestrigen Prüfung posten :?: ....

nunu
nunu
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So,

schnell Aufgaben posten so lange noch was da ist.

Das Seminar bei Dr. Quast war sehr hilfreich für die allgemeine Vorgehensweise beim Lösen von Komplexaufgaben und wie immer kurzweilig! Ist sehr zu empfehlen.

Zeit in der Klausur war m.E. ausreichend; es waren einige Studenten früher fertig.

Wie gehabt die neue Einteilung 20 zu 40 Punkten.

Detailfragen
(waren alle mit dem entsprechenden Gesetz einfach lösbar; Zeit zum Nachschlagen war auch genug; gehört hat man die Fragen ja auch schon mal :D )

1.1
- Welche Möglichkeit der Kapitalerhöhung gibt es bei der AG? (2)
- Welche Eigenschaften zeichnen eine KGaA aus? (2)
- Organe der AG (1,5)

1.2
- Fünf Schritte zur Gründung einer AG (2,5)
- zwei Aufgaben des Aufsichtrates einer AG (1)
- Formen von Unternehmenszusammenschlüsse (2)

1.3
- Wie haftet der Käufer beim Unternehmenskauf (2)
- Wie kann diese Haftung ausgeschlossen werden (1)
- Wie verhält es sich mit Kaufverträgen (1)

1.4
- Merkmale der GmbH (2,5)
- Fünf Schritte bei der GmbH Gründung (2,5)

Komplexaufgabe 1 waren glaub die Fälle von oben mit Prokura und vorbestraft...

Komplexaufgabe 2

Fall 1 (12,5):
Weingroßhändler Sauer liefert dem bekannten Feinkosthändler M wie vereinbart 1000 Flaschen Mannheimer Spätlese am 30.09. M lagert die Flaschen vorerst in seinem Keller ein. Als M am 18.10. eine Flasche trinkt, stellt er fest, dass der Zuckergehalt selbst für eine Spätlese viel zu hoch ist.

Welche Rechte stehen M zu?


Fall 2 (15)
Weinhändler T betreibt neben seinem Weinhandel noch einen Versandhandel. Er ist im HR eingetragen.

Sein Angestellter W kümmert sich intern um Werbemaßnahme, weswegen er von seinen Kollegen „Werbeleiter“ genannt wird. T toleriert dies, hat bisher aber alle Werbeverträge persönlich abgeschlossen.

Als T auf einer Messe ist, kommt ein Außendienstmitarbeiter einer Werbefirma und fragt nach dem Werbeleiter. Die Mitarbeiter zitieren W herbei. Dieser fühlt sich geschmeichelt, mit „Herr Werbeleiter“ angesprochen zu werden und schließt einen Vertrag über € 1.200,-- für eine Anzeige in einem Adressbuch ab. Er macht auf den Vertrag auch noch den Firmenstempel des T drauf.

Als T von der Messe zurückkommt ist er sauer, weil er weiß, dass das Adressbuch eine geringe Auflage hat. T ist nun der Meinung, dass W. (dem er mittlerweile gekündigt hat) die vereinbarten € 1200,-- bezahlen muss.

Hat er mit seiner Auffassung Recht?


Fall 3 (12,5)
A betreibt ein kleines Modegeschäft mit mäßigem Erfolg. Sie hat daher finanzielle Schwierigkeiten und kann ihre Privatmiete eher schleppend bezahlen.

Ihr Vater R - ebenfalls aus der Modebranche – beitreibt mehrere Filialen einer Modekette. Er bekommt die Schwierigkeiten von A mit und schreibt per e-mail an die Vermieterin V: „Hiermit verbürge ich mich für die Erfüllung der Mietschulden der A. über T€ 20. MfG R.“

Als A nicht mehr bezahlt, will V wissen, ob sie R in Anspruch nehmen kann.

Vielleicht kann noch jemand die 1. Komplexaufgabe ergänzen??

nunu
Abschlau
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Registriert: 15.05.06 13:29

Ich war, wie Nunu, ebenfalls beim Seminar in Frankfurt.

Das Seminar hat sich mehr auf Grundlagen bezogen und war auf jeden Fall sehr hilfreich. Kann ich nur weiterempfehlen.

Ich hab auch die 2. Komplexaufgabe gewählt und kann somit auch nichts mehr zur 1. schreiben!
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