Hallo Ihr Lieben,
muss ein Unternehmer, der nach § 4 Abs. 14 USTG nur umsatzsteuerbefreite Leistungen erbingt (z. B. ein Arzt, Heilpraktiker) eine Umsatzsteuererklärung machen???
Ist dieser Unternehmerkreis automatisch von einer Steueranmeldung befreit oder kann das Finanzamt diese Befreiung (auf Antrag?) erteilen?
Ich weiß, dass solche Fragen schon mal Bestandteil der letzten DVPs waren, aber so langsam komm ich ganz schön ins Schleudern, weil ich drauf nicht wirklich eine Antwort weiß
Vielleicht bin ich auch blind, aber ich finde in den Akad-Heften keine Antwort darauf
*aufhilfehoffend*
Janni
Frage zur Umsatzsteuererklärung
Noch ne Ergänzung:
Es kam doch auch schon mal die Frage dran, ob ein Heilpraktiker Ist-Besteuerung beantragen kann!
Aber die Leistungen eines Heilpraktikers sind doch sowieso steuerbefreit, damit erübrigt sich doch die Frage?!
Steckt da noch mehr dahinter (und ich kapier`s nur nicht) oder soll das einfach nur ne Fangfrage sein
Janni
Es kam doch auch schon mal die Frage dran, ob ein Heilpraktiker Ist-Besteuerung beantragen kann!
Aber die Leistungen eines Heilpraktikers sind doch sowieso steuerbefreit, damit erübrigt sich doch die Frage?!
Steckt da noch mehr dahinter (und ich kapier`s nur nicht) oder soll das einfach nur ne Fangfrage sein
Janni