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DVP: Kommentare im BGB zugelassen?

Verfasst: 12.08.04 12:54
von wunderhorn
Hallo zusammen,

ich wüsste gerne, ob man in der Klausur ein BGB verwenden kann, in dem man sich neben verschiedene Paragrafen als Kommentar Verweise auf andere Paragrafen geschrieben hat. Oder müssen die Gesetzestexte "jungfräulich" sein? Oder werden die Gesetzestexte in der Klausur von der AKAD gestellt?

Viele Grüße

wunderhorn

Verfasst: 12.08.04 14:10
von su-ga
Hallo,

ich habe die Prüfung vor über einem Jahr geschrieben, aber ich denke, daran hat sich nichts geändert.

Du darfst in die Gesetzestexten keine Verweise auf andere Paragraphen schreiben. Die Gesetzestexte werden vor der Klausur kontrolliert.

Was erlaubt ist, sind post strips (unbeschrieben) oder farbliche Makierungen oder Unterstreichungen.

Gruß
Susanne