STL01 - Steuerlehre kompakt

Erfahrungen im modular aufgebauten Studium
(einschl. einzelner Studienmodule).
soenke
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Gerade wollte ich mich zum Gesetzesstand informieren (der sich jetzt ja gerade wieder aktualisiert hat. Ich habs immer noch nicht ganz kapiert. Haben wir jetzt die Regelungen ab dem 1.1.2007 (also mit 19% usw, richtig). Oder von 2006 (wegen der Regelung mit dem Vorjahr)? Isdt irgendwie verwirrend.

Ich frage lieber hier als in der VH, denn dort herrscht immer noch ein recht rauer Ton, der von einem pivatwirtschaftlichen Unternehmen so wohl nicht ganz zu erwarten ist. Der Tutor hat wohl noch nicht gemerkt, dass wir KUNDEN sind - Herr R*** steht wohl auf Rechthaberei und Kleinkrieg, anstatt sachlich zu antworten. Kindergarten deluxe.

Schaut euch das mal an:
Frage zum Rechtsstand (05.03.2007)

Hallo, ich möchte am 17.3.07 meine Klausur schreiben. Laut der VH ist dafür Rechtsstand 06 maßgeblich.

ich habe mir die NWB textausgabe Wichtige Steuergesetze 54. Auflage gekauft. Diese hat den Rechtsstand 1.1.06. Nach Aussage von Finanzamtmitarbeitern sind in dieser die 2005`er Werte enthalten. Benötige ich nun die Ausgabe mit Rechtstand 1.1.2006 oder 1.1.2007. Auch wenn die Frage vielleicht dumm erscheint, wäre mir mit einer verbindlichen Antwort sehr geholfen.

Reicht diese Gesetzessammlung für die Klausur oder werden weitere Richtlinien etc. erforderlich.

Vielen Dank für die Hilfe

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– Kommentar: _ Tutor (06.03.2007)
Guten Tag Frau XXX, leider hat es sich in der Steuerpolitik inden lezten Jahren eingebürgert, Veränderungen noch während deslaufenden VZ zu erlassen, während die Verlage eine Chance wittern ineinem Jahr 2 Auflagen herauszugeben. Sie müssten den Gesetzestand aufder hompage von nwb klären bzw. bei bundesfinanzministerium.de dieaktuellen Gesetze für 2006 vergleichen.
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– Kommentar: _ (08.03.2007)

Hallo Herr ****,

sorry, wenn ich hier nochmals darauf eingehe. Ich habe mir für die Klausur am 17.03. und zur Vorbereitung die Auflage 55 vom 01.01.07 angeschafft, da ältere Ausgaben in der Buchhandlung nicht zu haben waren. Inwiefern ist dies für die Klausur von Bedeutung. Wird tatsächlich nach dem Rechtsstand von 2006 geprüft, oder sind neuere Regelungen von Nachteil? (z.B. MwSt-Erhöhung auf 19%). Im Zweifel. würde ich der Klausurbeantwortung auf den aktuellen Rechtsstand von 2007 verweisen. Ich hoffe, dass man in diesem Fall nicht nach Altregelungen bewertet. Könnten Sie mir hierzu nochmals eine eindeutige Antwort geben??

Vielen Dank und beste Grüße

– Kommentar: _ Tutor (08.03.2007)
Guten Tag Herr ..., offensichtlich lesen Sie die Mitteilungen der AKAD zum Modul StL kompakt nicht!!Seit Jahresbeginn 2006 (!) steht dort die Regelung zum Rechtsstand inder Klausur. Sonst habe ich auf Ihren Beitrag nicht zu erwidern.

– Kommentar: (09.03.2007)

Guten Tag Herr ****,

"vielen Dank" für Ihre "produktive" Antowort! Die Infos lese ich sehr wohl!!!!!!!!!!. Meine eigentliche Frage ist damit nicht beantwortet, aber das kläre ich dann am Samstag. Sonst habe ich auf Ihren "Beitrag" ebenfalls nichts Weiteres zuzufügen. Würde mir wahrscheinlich eh nicht weiterhelfen.

– Kommentar: _ Tutor (11.03.2007)
Guten Tag Herr ..., Sie haben den Beitrag von Frau Wulf vom 21.11.06in den Mitteielungen nicht gelesen, zumindest wollen Sie Ihn nicht zurKennntnis nehmen. Es handelt sich dabei um eine Prüfungsrichtlinie! -MfG ...
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– Kommentar: (13.03.2007)

Hallo,

ich denke, derer Anschuldigungen reichen jetzt aus und ich möchte meine Zeit nicht mit solch einem Blödsinn verschwenden. Schade nur, dass dies alles nicht sachlicher abläuft. Also keine weitere Kommentare bitte!!!!


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– Kommentar: _ Tutor ... (14.03.2007)
Guten Tag Herr ..., es geht nicht um "Anschuldigungen", sondern Siestellen eine Frage, welche in den Mitteilungen durch AKAD wiederholt behandelt und abgehandelt wurde. Darauf habe ich als Tutor verwiesen. MfG ...
Finde ich persönlich schon einen ziemlich krassen Umgangston für einen erwachsenen Menschen...
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dh_muc
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Hi Soenke,

hab grad deinen Dialog gelesen und fands auch krass, aber mal abgesehen davon ist der Roth schon n echt fitter Typ. Hatte den in Steuerecht in Frankfurt und konnte von dem einiges lernen. Der hat dann erzählt, dass es ihn langweilt, ständig die selben Fragen gestellt zu bekommen, die eigentlich durch die AKAD schon beantwortet worden sind.

Darst des nich persönlich nehmen, was er schreibt - er ist Jurist. Das sagt doch alles, oder? ;-)

cu
Dieter
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Mag sein, dass Herr R. ein echt fitter Typ in Sachen Steuerrecht ist. Menschlich ist er halt leider weniger fit. Wenn es ihn langweilt, ständig Fragen gleicher Art zu erhalten, sollte er halt nicht für die AKAD tätig sein. Zwingt ihn doch niemand ( hoff ich mal für ihn 8) ). Ich persönlich habe STL01 schon vor gut einem Jahr bestanden und hatte in Stuttgart das Glück, einen anderen Prof zu haben. Mit ihm habe ich den Tonfall besprochen, der im Forum STL01 seitens des Tutors herrscht und der Dozent in Stuttgart hat uns allen zugestimmt, dass es unmöglich ist und er selbst auch schon mit den Zuständigen in Stuttgart gesprochen hat. Geändert hat sich jedoch auch nach diesem Gespräch nichts :evil:
Ich persönlich fand das Modul an sich nicht so schwer, obwohl es sicherlich prickelnderes gibt, aber ein Tutor sollte einfach seine gute Kinderstube nicht vergessen und auch bei Fragen, die er vielleicht nicht so toll findet, höflich und resepektvoll mit Studenten umgehen. Bei Herr R. hatte ich beim Durchlesen seiner vielen Antworten oftmals das Gefühl, dass er leider keinerlei "gute Kinderstube" genoßen hat...
Schade, dass die AKAD hier trotz Mahnungen seitens der Studenten nicht eingreift :?
Gruß,
Di
Toby66
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Hallo zusammen,

wieder ein schönes Beispiel dafür, daß beide Recht haben. Ich habe auch zuweilen mit den Antworten von Herrn Roth gehadert, stimme aber einerseits zu, daß er nicht nur fit ist sondern seine Lehrbriefe auch sehr gut lesbar sind und andererseits muß ich sagen, daß im zitierten Fall ich eher zu der Ansicht von Herrn Roth neige - welche Gesetzestexte in der Klausur verwendet werden sollen, steht ja in der Tat im Modul.

Jetzt kann man (wie das auch bei der AKAD im Forum des öfteren passiert ist) trefflich darüber streiten, ob Herr Roth nicht dennoch die Frage einfach sachlich hätte beantworten können. Da denke ich: Ja. Nutzt aber letztlich nichts, er tut es nicht. Da wird dann aber im Beispieldialog auch der Stil des Studierenden ziemlich unpassend.

Viele Grüße,

Thomas
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ReneK
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Vielleicht ist der gute Herr nur frustriert, dass er AKAD-Studenten schulen muss, statt 5stellige Tagesrechnungen schreiben zu könnnen. Er soll dankbar sein, schließlich bezahlen WIR ihn.

Übrigens überschneiden sich auch Aussagen (sollte besonders ein Jurist wissen). Zum Beispiel sagte mir das Studienzentrum, es würde nur noch mit elektronischen Einheiten gearbeitet; aus den Infos im Forum jedoch geht hervor, dass diejenigen, die noch gedrucketes Material haben, noch mit selbigen lernen sollen.

Vernünftig auf Anfrage zu reagieren, gehört einfach dazu. Wenn ich bei der Bahn am Service-Point eine Anfrage hab, bekomme ich auch nicht ins Ohr gebrüllt: "Wahrscheinlich lesen sie unsere AGBs und Fahrpläne NICHT" .
Zuletzt geändert von ReneK am 06.05.07 10:34, insgesamt 3-mal geändert.
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dh_muc
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Wie dem auch sei, hier ein paar Klausuraufgaben vom 17.03.07 aus Frankfurt:

1. 5 Punkte
Welche Steuerarten können durch die im folgenden angeführten Sachverhalte berührt werden? Begründung ist nicht erforderlich.
a) Der Unternehmensberater Konrad Klug asu Klagenfurt erwirbt eine Kiste Zigarren, um sie seinen langjährigen Mandanten Thoralf Tüchtig zum 50. Geburtstag zu schenken. Er bezahlt im Tabakgeschäft 100€.
b) Die Steuerberaterin Erika Eichel aus Eichstädt tilgt ein betriebliches Darlehen durch Überweisung von 10.000€ an ihre Hausbank.
c) Der Rentner Anton Alt aus Altenburg bezieht von seinem ehemaligen Arbeitgeber, der Altenburger Skatkartenfabrik eine Betriebsrente von monatlich 500€.
d) Die Eheleute Horst und Hermine erwerben ein unbebautes Grundstück im Wert von 50.000€ auf dem sie später ihr Einfamilienhaus errichten wollen.
e) Die Boom AG stellt Geräte für das Glücksspiel her. Sie veräußert einen Roulettetisch für 75.000€ an das Spielkasino in Travermünde.
f) Die Rentnerin Ursula Unruh aus Unterammergau hinterlässt per Testament Ihrer besten Freundin Adelheid ihre Rassekatze im Wert von 5.000€ sowie 10.000€ für die Pflege des Tieres.

2. 4 Punkte
Der Einkommensbescheid für das Jahr 2005 ist dem stuerpflichtigen Emil am 20.08.2006 zugegangen. Einspruch hatte Ehrlich nicht eingelegt.
Nenne 3 gesetzliche Möglichkeiten auf denne Grundlage Emil Ehrlich eine Änderung des Bescheides noch am 20.10.2006 beim zuständigen Finanzamt beantragen könnte.
Begründe die Aussage kurz, unter Angabe der Rechtsquellen.

3. 5 Punkte
Das Ausführen steuerfreier Umsätze hat i.d.R. den Ausschluss vom Vorsteuerabzug zur Folge. Erläutere stichpunktartig, unter welchen Voraussetzungen dieser Auschluss nicht erfolgt. Gehe dabei auf das Optionsrecht ein. Gebe die entsprechenden getzlichen Anlagen an.

4. 6 Punkte
Wodurch unterscheiden sich Freibeträge und Freigrenzen im Einkommensteuerrecht? Nenne 2 Beispiele für Freibeträge und 2 Beispiele für Freigrenzen und geben die entsprechenden Fundstelle im EStG an.


Komplex
1. 10 Punkte
Das Unternehmen tätigte im Dezember ...
nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den Zahlenangaben um Nettowerte
a) Brettl gab dem Schüler Dirk Deppert einen Snowboardkurs. Er nahm von Deppert 250€ bar ein.
b) An Kurt Könner verlieh er Skiausrüstung für 300€.
c) An die britische Urlauberin Bella Beauty verkaufte er einen Skianzug. Dieser hatte im Einkauf in der vorherigen Saison 300€ gekostet und war im Laden für 350€ angeboten worden. Jetzt verkaufte ihn Brettl für 220€.
d) Der Verkäuferin Franzi Fleißig überlässt er ein Paar Skihandschuhe der neuesten Koolektion. Diese hatten im Einkauf 50€ gekostet und waren im Laden für 75€ angeboten worden. Franzi muss für die Handschuhe nichts bezahlen.
e) Den alten Skianzug seiner Frau verkaufte Brettl für 100€ an den Gebrauchtwarenhändler Klaus Klamotte.
Prüfe, ob es sich um steuerbare und steuerpflichtige Umsätze handelt, ermittle ggf. die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer, den Steuersatz sowie die zu zahlende Umsatzsteuer.
Begründe die Aussage kurz unter Angabe der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.


2. 10 Punkte
Bettina Brettl betreibt ein Imbissrestaurant am Skihang in Altenberg. Sie ermittelt ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung gem. §4 Abs.3 EStG. Der vorläufige Gewinn für das Jahr 2006 beträgt 32.000€. Bei seiner Ermittlung wurden folgende Geschäftsvorfälle noch nicht berücksichtigt:
a) Bettina erwarb im Juni 2006 ein Gerät zum Prüfen von Geldscheinen, dessen Nutzungsdauer vom Hersteller mit 7 Jahren angegeben wird für 220€ zzgl. USt.
b) Im September 2006 verkaufte sie einen Kühlschrank dessen Buchwerk noch 50€ betrug für 100€ zzgl. USt an den Rentner Stefan Sparmann.
c) Der als Ersatz ebenfalls im September angeschaffte neue Kühlschrank kostete 2.000€ zzgl. USt. Seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre.
d) Ein Kunde prellt im Februar die Zeche, wodurch ihr Einnahmen i.H.v. 40€ entgingen.
e) Die Köchin Karina Koch bezahlte sie im August 2006 ein Seminar zu Hygienevorschriften, die Seminargebühr betrug 200€ zzgl. USt.

Bestimme die Einkunftsart und ermittle die Einkünfte der Bettina Brettl.
Begründe die Aussage kur unter Angabe der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.

3. 10 Punkte
Das Ehepaar Brettl wird zusammen zur Einkommenssteuer veranlagt. Für 2006 betrugen der Gewinn aus der Skischule 80.000€ und der Gewinn aus der Gaststätte 29.000€. Das Ehepaar besitzt außerdem eine vermietete Eigentumswohnung in Altenberg, beide sind je zur Hälfte Eigentümer.
a) Die Wohnung wurde dem Ehepaar Brettl aus zweiter Hand im Jahr 2004 erworben. Die Anschaffungskosten betrugen 120.000€, wovon 10% aus dem Grund und Boden entfielen.
b) Für den Erwerb der Wohnung hatten sie einen Kredit aufgenommen, für den im Jahr 2006 3.000€ Zinsen und 1.000€ Tilgung geleistet wurden.
c) Die eingenommene Kaltmiete betrug 4.000€, die Nebenkostenvorauszahlung der Mieter beliefen sich auf 2.000€.
d) Im Januar und Februar stand die Wohnung leer. In dieser Zeit wurde sie für 600€ renoviert.
e) An den Immobilienmakler Max MAkel wurden für die Gewinnung eines neuen Mieters 300€ gezahlt.
f) An die Stadtwerke wurden für die Heizung und Warmwasserversorgung der Wohnung 1.800€ gezahlt.
Ermitteln Sie die Summer der Einkünfte des Ehepaares Brettl.

4. 10 Punkte
Bettina Brettl erbrachteim Jahr 2006 folgende Leistungen an Ihre Angestellten
a) Der Köchin Karina Koch überlässt sie für 4 Monate eine kleine Wohnung (35qm) über dem Imbissrestaurant. Die ortsübliche Kaltmiete für derartigew Wohnungen in Altenberg beträgt 4€/qm. Die Köchin muss 3€/qm bezahlen.
b) Die Köchin besuchte das Seminar über Hygienevorschriften (Seminargebühr 200€ zzgl. USt). für das sie nichts bezahlen musste.
c) Die Kellnerin Olga Obermann, die schon seit 10 Jahren im Imbissrestaurant beschäftigt war, kündigt aus persönlichen Gründen. Da sie nicht sofort wieder eine neue Anstellung fand, zahlte ihr Bettina Brettl eine Abfindung i.H.v. 2.000€.
d) Alle Mitarbeiter des Imbissrestaurants erhalten im Dezember 2006 ein Weihnachtsgeld i.H.v. 500€
e) Der Oberkellner Fridolin Flink erhält im Februar 2006 eine Umsatzbeteiligung für 2005 i.H.v. 800€.

Entscheide, ob diese Zuwendung bei den Empfängern einkommenssteuerpflichtig oder steuerfrei sind. Sollten die Zuwendungen steuerpflichtig sein, gebe die Bemessungsgrundlage der Steuer an. Begründe kurz unter Angabe der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
franka
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hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es sich lohnt, das auf der schmidts-welt homepage empfohlene buch steuerlehre kompakt von thomas stobbe zu kaufen? oder lieber das hier auch schon erwähnte
steuerrecht oder diesen bonhöfer teil 2?welches buch nützt am meisten zum bestehen der klausur? freu mich über tipps von euch!
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dh_muc
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Hi Franka,

am Besten ist es, wenn du die neuen Hefte durchlernst und die Fallstudien sowie Klausuren (Musterklausur und Fernstudenten) übst. Wichtig ist auch, dass du viel mit den Gesetzestexte übst und entsprechend die §§ richtig markierst, damit du Tatsbestandsmerkmale und die Rechtsfolgen auf einem Blick erkennst.

Dann brauchst du auch keine Sekundärliteratur.

Viele Grüße
Dieter
soenke
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Bestanden! Jetzt wird formatiert! PROST und schönes Wochenende!
R_Kelly
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Jo,

muss ich wohl noch einmal schreiben.

War heute in Pinneberg zum Semniar und anschließenden
Test schreiben. War nciht so prikenld. Habe mich eigentlich
gut vorbereitet, nur scheint in diesem Fach irgend etwas nicht
zu stimmen.

Entweder kennt der Klausursteller die AKAD-Unterlagen nicht,
oder die AKAD-Unterlagen sind veraltet und keiner weiss davon.

Die Klausur hatte fast überhaupt ncihts mit den Heften bzw.
der Musterklausur zu tun. Völlig anderer Aufbau und Bearbeitungs-
szenario. Selbst eine Dame, die zum zweiten mal schrieb und
sehr gut im Seminar mitgearbeitet hat (wusste eigentlich 90%
richtig) kam am Ende zum Schluss, das sie "wohl" noch einmal
schreiben müsste.

Ich frage mich ernsthaft, was die AKAD damit bezwecken will!
Studiere doch kein Jura. Klar, sollte ich einiges wissen, nur
das war wirklich zuviel des Guten. Den vorbereite waren wir
alle mal. :evil:


Völlig verärgerten Gruß

Kelly


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paullox
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Hey stl-studis,
Hey kelly,

habe die Klausur auch gestern, an einem anderen Standort geschrieben.
Ich war auch etwas perplex als ich die Klausur gelesen habe.
Völlig anderer Aufbau, völlig andere Art der Fragen.
Und dann habe ich erstmal lachen müssen: wie kann es sein, aufbauend
auf den AKAD Lektionen, die keinerlei Übungsaufgaben enthalten, diese Fragen zufriedenstellend zu lösen?

Die Aufgaben:

Details: 20 Punkte

1.1 Steuerarten zuordnen
bspw. Besitz eines PKW
Luca Toni(!) Sitz in Neapel kauft sich ein Grundstück in BRD. 3

1.2 Fragen zur AO.
Welche grundsätzlichen Sachen regelt die AO.
Wann entsteht eine Steuer
Wann enstehen ESt, USt, LSt! 10

1.3 Definieren sie Einkommen im ESt. Wie wird das Einkommen im ESt ermittelt. ?

1.4 Unterschied zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten. 2

Komplex 2. ESt, GewSt, KSt
Komplex 1: USt, GewSt

1. Merkmale eines Unternehmen nennen.
noch 2 Fragen. 8
2. USt Aufgabe 12
Unternehmer hat USt VA für Sept.08 vorläufig fertig.
Fälle beurteilen ob steuerbar, stpfl.
Vermietung an Unternehmen
kalk. Miete eigene Firma
Wohnung vom U. selbst bewohnt

Schadenersatz Hütte brennt ab, Vers. zahlt Betrag x.

U. liefert Ware nach Italien. stpfl? innerg. Lieferung.

3. geil. GewSt! 20 Punkte
hab ich aber - war ja klar - nicht verstanden. JAB erstellt, enthält folgende Sachverhalte. GewStVZ gewinnmernd berücksichtigt, GF Gehalt etc. nun, waren die schon richtig ermittelt oder nicht?
hab da ne 2 Varianten Rechnung gemacht und dem K. geschrieben, das ich diese Aufgabe nicht ralle. Vllt. gibts ja noch Teilpunkte.

alles in allem eine völlig anders gestellte Klausur. ABER: beschweren kann man sich da nciht finde ich. schließlich muss man immer damit rechnen, das alles abgefragt werden kann.
Unverständlich ist mir dann aber, warum in den Lektionen keine KF oder Übungsaufgaben über die VH angeboten werden. So muss man sich externe Literatur ( Bornhofen!) beschaffen....bei den Studiengebühren eigentl. schon übel.

vllt. kann noch jemand ergänzen?

lg
AndreHH
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paullox hat geschrieben: vllt. kann noch jemand ergänzen?
- Rechnung vom Zahnarzt, welche Steuer (keine UStG gemäß §4)
- Dividende, welche Steuer (EStG, Kapitalertragssteuer)
- A schenkt B 500€, ErbStG
- Welche Arten der kostenfreien Abgabe kennen Sie (§3 1b und 9a)
- Warum sind kostenfreie Abgaben steuerpflichtig (Findet man in den Steuerrichtlinien S.684)

Hier ging es um §9, also Verzicht auf Steuerbefreiung:
Vermietung an Unternehmen (ja, Unternehmer)
kalk. Miete eigene Firma (nein, kein ANDERER Unternehmer)
Wohnung vom U. selbst bewohnt (nein, kein Unternehmer)

Ich hatte für STL01 grade mal 3 Tage (so 16 Stunden insgesamt, 6 Stunden STL101 lesen, 6 Stunden STL102, 2 Stunden Online-Übungen und Test und 2 Stunden Musterklausur und alte Klausuren) gelernt und fand die Klausur eigentlich gut machbar. Seminar hat einen eigentlich ganz gut vorbereitet, grade auf UStG und GewStG. Dennoch war die Klausur an vielen Stellen unnötig schwer. Warum musste es z.B. ausgerechnet eine OHG sein mit einer stillen Gesellschafterin. Auch hatte die (vermutlich) KFZ-Steuer für den Besitz eines zugelassenen Autos nichts in der Klausur zu suchen.

Zeit war ziemlich knapp bemessen, hab die ganze Zeit zügig durchgearbeitet und war 5 Minuten war Schluss fertig. Also nochmal kontrollieren war nicht möglich.
R_Kelly
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Ich beneide diese Menschen,
die mit Recht nicht so viele Probleme haben.
Habe 6 Wochen (!) mir für das Fach zeit gelassen,
weil ich weiss, dass ich mit Recht nicht so "zurecht"
komme. Aber genützt hat es nichts... :cry:

Wäre einfach gut, wenn die AKAD hier mehr Übungs-
aufgaben (mit Lösung) bereitstellen würde. Denn faul
bin ich sicherlich nicht, nur die Thematik will einfach
nicht in meinen Kopf. Werde jetzt versuchen am 06.06.09
noch mal zu schreiben.

ACH JA, KLEINE FRAGE AM RANDE:
Muss ich eigentlich wirklich den gesamten Text bei der
Frage "Welche Arten der kostenfreien Abgabe kennen Sie"
aus dem Gesetzestext abschreiben (wenn ich es nicht um-
formuliere), oder reicht der Paragraph mit einem kleinen
Stichwort. Ist nämlich ziemlich viel Text gewesen.
AndreHH
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R_Kelly hat geschrieben: ACH JA, KLEINE FRAGE AM RANDE:
Muss ich eigentlich wirklich den gesamten Text bei der
Frage "Welche Arten der kostenfreien Abgabe kennen Sie"
aus dem Gesetzestext abschreiben (wenn ich es nicht um-
formuliere), oder reicht der Paragraph mit einem kleinen
Stichwort. Ist nämlich ziemlich viel Text gewesen.
Also ich hab den Gesetzestext abgeschrieben, habe allerdings die Punke auf das Wesentliche gekürzt und den Rest mit [...] bzw. [Ausnahmen] weggelassen.
marcel
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Hallo Leute,

ich muss auch bald bei STL01 ran, worauf beziehen sich diese kostenfreien Abgaben, auf die USt?

Falls ja, hätte ich das aus der Fragestellung niemals rausgelesen...

Danke und Grüße

Marcel
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