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Frage wegen Aufgabe Bilanzierung

Verfasst: 14.05.04 14:58
von Bugsbenny
hallo!Schreibe bald eine wichtige klausur in bilanzen.kann mir jemand folgende aufgabe erklären?Hab mich schon dran versucht, komme aber trotz skript nicht weiter!

die x-ag bewertet ihre unbebauten grundstücke nach der neubewertungsmethode.das grundstück 1 wurde zu 400 teuro gekauft.zur zeit wird es als lager genutzt,soll aber mit verwaltung bebaut werden-am 31.12.01 wird das grdst. auf 420 taxiert.dabei erfolgt seitens der ag eine jährliche neubewertung.31.12.02 wert des grundstücks 360, Ende 03 800.da ende 04 mit einflugschneise gerechnet wird sinkt der wert wieder auf 280.ende 05 wird das vorhaben fallengelssen und der wert liegt bei 660.

skizzieren sie sämtliche bilanziellen auswirkungen-gehen sie dabei von einem ertragssteuersatz von 40 % aus!


vielen dank für die hilfe!

Verfasst: 17.05.04 08:22
von Bjoern_Langer
hi,

ich könnte mir folgende lösung vorstellen, bin mir aber nicht sicher:

bilanzierung zum 31.12.02 zu 360 -> Abschreibung von 40TE
31.12.04 bilanzierung zu 280, also erneute abschreibung von 120 TE
31.12.2005 zuschreibung um 120TE auf 400 TE (ursprünglicher kaufpreis) da voraussichtlich dauerhafte wertsteigerung, zuschreibung maximal zum kaufpreis.

aber wie gesagt, bin mir nicht sicher!

grüße björn :?

Verfasst: 17.05.04 10:59
von Bugsbenny
hm, soweit seh ich das auch so.aber was macht dann der steuersatz in der aufgabe?
vielen dank für die hilfe!muss die aufgabe bis heute abend richtig gelöst haben!

Verfasst: 17.05.04 11:01
von Bugsbenny
ach ja, und eigentlich kanns so auch net sein, oder?nach ias müssen doch auch aufwertungen vorgenommen werden, oder?

Verfasst: 17.05.04 15:37
von Bjoern_Langer
nach ias ja, nach dem guten deutschen alten hgb ja auch, aber maximal bis zum anschaffungspreis?!

Lösungsansatz

Verfasst: 18.05.04 18:20
von MichaMensch
Ich könnte euren Lösungsansatz durchaus folgen, vorallem von Bjoern_Langer. Allderdings kenne ich die Aufgabe leider nicht, kann
nur folgendes dazu beitragen. richtig ist der Unterschied zwischen IAS
und HGB. Die Bewertung des Grundstückes ist zu Schluß tatsächlich 400T€

1. Bitte beachten im Grundsatz der Umgekehrten Maßgeblichkeit der Steuer und Handelsbilanz gilt das Wirtschaftsgüter der des nichtabnutzbaren Anlagevermögens, daß die Gründe für die niedrigere Bewertung vorraussichtlich anhalten werden. gem. §7 EStG ist eine Abnutzung aufgrund technischer und wirtschaftlicher Vorraussetzung durchführbar, aber durch eine Zuschreibung wieder rückgängig zu machen. Eine dauerafte Wertminderung auf der Wert 360 t€ würde ich nicht sehen.
2. Aus Gründen des steuerlichen Beibehaltungswahlrechtes ist ein Zuschreibungsgebot gegeben. Die zuschreibungsobergrenze ist allerdings abweichend von der AHK, wenn § 6b EStG bereits den Wert gemindert hat - Ist der Teilwert niedriger, so stellt dieser die Wertobergrenze.


Micha