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Lohnsteuer 2003
Verfasst: 13.03.04 08:39
von C@rloS
Hallo Mit-Studentenvolk,
wie jedes Jahr steht ein romantischer Termin ins Haus: Die Lohnsteuer
Meine Frage: was kann man alles absetzen, z.b. Studiengebühren, Fahrten zu einer Lerngemeinschaft und Seminaren, Übernachtungskosten, Literatur, Verbrauchsmaterial (Papier, CDs, Wein ?

) ???
Hat jemand Erfahrungen gesammelt, wie man den Zugang ins Internet und das Arbeitszimmer absetzen kann ?
Gibt es weitere Möglichkeiten ?
Danke für das Feedback.
Verfasst: 15.03.04 17:38
von Bjoern_Langer
Hi,
ich konnte alles (bis auf den Wein), das mit dem Studium im Zusammenhang steht, absetzen. Z.B. auch die Gebühren für die VH.
Wenn Du ein eigenes Arbeitszimmer hast, kannst Du auch Kosten hierfür (ebenso auch für einen PC) absetzen, soviel ich weiß. Aber da das bei mir nicht in Betracht ommt, bin ich mir da nicht ganz sicher.
Auch Fahrten sind absetzbar (0,30 E pro gefahrenem km), zudem Übernachtungskosten bzw. - nicht ganz unwichtig - Mehraufwendungen für Verpflegung, je nachdem wie lang Dein Seminar ging.
Also ich hatte damit bei der Steuererklärung nie Probleme - am besten machst Du das mit so nem Billig-Programm, da klappt das immer ganz gut und die Dinger weisen einen auf alles hin, so dass man nix vergisst.
Also, viel Spaß bei Deinem romantischem Termin - ich hab meinen schon rum...!
Grüße
björn

Re: Lohnsteuer 2003
Verfasst: 15.03.04 20:51
von Ralf Thesing
Hallo,
wichtig ist IMHO auch, dass man Bezug auf das Urteil des
Bundesfinanzhofs vom 17.12.2002 nimmt und - sicherheits-
halber

- eine Bescheinigung des Arbeitgebers beifuegt.
Mit Hilfe dieses Schreibens koennte man dann nachweisen,
dass das Studium einen Bezug zum Beruf darstellt.
Unter
http://www.fernstudenten.de/viewtopic.php?t=49046
gibt es auch ein paar Hinweise.
Ralf
Steuerprogramm
Verfasst: 15.03.04 23:39
von Karlsson
Hallo zusammen,
Björn hat da ein billig Stuerprogramm erwähnt, ich möchte mir auch eins zulegen .. was habt ihr da für Erfahrungen ... bzw. welches Programm verwendet ihr ???
Verfasst: 16.03.04 13:04
von Bjoern_Langer
Hi,
dieses Jahr hatte ich das WISO-Programm, das hat mir nicht ganz so gut gefallen, weil ich es umständlich finde.
Davor hatte ich quick-steuer oder so ähnlich (nicht die de-luxe-Version), das war bis jetzt das beste - vor allem bei preis-leistung, weil das grad mal so 10 euro kostet.
super war auch das progrämmchen von plus, da hab ich vor eben 2 jahren eins erstanden (hat auch so um die 10 schlappen gelöhnt).
bis auf das wiso-programm haben alle die erstattung auch auf den cent genau ausgerechnet, nur das wiso-dingens lag 100 euro drüber (bediener-fehler sind aber nicht ganz ausgeschlossen

)
fazit: mehr als 10 E musste nicht investieren (die kannste übrigens im folgejahr wiederum absetzen, nicht vergessen)
en gruß
björn
Lohnsteuer 2003
Verfasst: 17.03.04 10:29
von Karlsson
Hi Björn,
danke für die Tips... ich denke ich werd mir mal das t@x-Steuerprogramm zulegen .. das gibts auch schon für 14,95

Verfasst: 20.03.04 13:25
von C@rloS
Wow.... vielen Dank.
...und als Freiberufler?
Verfasst: 04.04.04 19:18
von Lorena
Hallo Zusammen,
wie kann man die Studienkosten als Freiberufler unterbringen? Werbungskosten gibt es ja keine.
Entweder müsste das dann über die Ausbildungskosten gehen (max. 920,-?, was nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist), oder als Betriebsausgaben.
Wenn die Kosten als Betriebsausgaben angesetzt werden, was will der Fiskus dann als Begründung? Oder einfach mal ansetzten und abwarten?
Beste Grüße,
Lorena
Verfasst: 06.04.04 13:15
von CB
Hallo Lorena,
in einem aktuellen Artikel habe ich gelesen:
"Aufwendungen im Bereich Ausbildung und Fortbildung stellen immer dann Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) dar, wenn sie beruflich veranlasst sind."
Ich würde sie also einfach als "beruflich veranlasste Fortbildungskosten" darstellen und voll als Betriebsausgaben geltend machen. Und dann heißt´s abwarten...
Viele Grüße
Christina
Verfasst: 06.04.04 21:07
von Gast
Hallo Christina,
vielen Dank für die Antwort. Das war genau das, was ich lesen wollte
Beste Grüße,
Lorena
Zeitraum
Verfasst: 15.06.04 17:11
von Gast
Wie lange hat man eigentlich Zeit um den Lohnsteuerjahresausgleich einzureichen?
Danke für die Info!
Verfasst: 17.06.04 18:25
von Bjoern_Langer
Bis Mai im Folgejahr?
Im Zweifel schreiben sie dich aber an, wenn Du zu lange brauchst.
Außerdem verjähren die Ansprüche glaube ich nach 2 Jahren???
Mehr weiß ich leider nicht
en gruß
björn